Was bedeutet Vielfalt für das Zusammenleben in Deutschland? Wie kann die Integration von Einwanderern und ihren Nachkommen gelingen? Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung hat im Sommer 2016 eine Experten-Kommission einberufen, um diese Fragen zu diskutieren. Das Ziel: ein „Leitbild“ zu entwickeln, das alle Menschen in Deutschland einbezieht und als Orientierung dienen kann. In dem Gremium wirkten 38 Sachverständige aus Politik, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Initiativen mit. Den Vorsitz hatte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD). In ihrem Abschlussbericht schreiben die Experten: Für das Zusammenleben sei es wichtig, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Kommission stellt hierzu Forderungen auf:
Einbürgerung und Wahlrecht
Für eine gleichberechtigte Teilhabe müssten Einwanderer und ihre Nachkommen einen leichteren Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft haben. Die Kommission regt an, auch die doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Zudem sollen Einwanderer aus Drittstaaten, die dauerhaft in Deutschland leben, an kommunalen Wahlen teilnehmen können, fordern die Experten. Bislang gilt dieses Wahlrecht nur für EU-Bürger.
Einwanderungsgesetz verabschieden
Die Experten bemängeln: Ausländische Arbeitskräfte könnten derzeit nur unter sehr hohen und teils unrealistischen Auflagen nach Deutschland einreisen. Um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken, müssten diese Hürden abgebaut werden. Die Kommission befürwortet daher ein Einwanderungsgesetz.
Interkulturelle Öffnung stärken
In vielen Berufen seien Menschen aus Einwandererfamilien deutlich unterrepräsentiert, etwa in Behörden oder in den Medien. Um die interkulturelle Öffnung staatlicher Behörden zu regeln, schlägt die Kommission vor, ein „Bundespartizipationsgesetz“ auf den Weg zu bringen. Erste Erfahrungen hiermit gebe es in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Baden-Württemberg.
Mehr Schutz vor Diskriminierung
Um Integration zu fördern, sei ein besserer Schutz vor Diskriminierung notwendig. Wichtig sei ein sogenanntes Verbandsklagerecht. Bislang können nur Betroffene selbst klagen, wenn sie sich diskriminiert fühlen. Mit dem Verbandsklagerecht hätten auch Verbände und Antidiskriminierungsstellen die Möglichkeit, im Namen ihrer Klienten Beschwerde einzureichen. Zudem fordern die Experten, Lücken im „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) zu schließen. Als Beispiel nennen sie den Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, der bislang nicht ausreichend gesetzlich verankert sei.
Interkulturelle Kompetenz fördern
Öffentliche Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Jobcenter seien häufig nicht auf den Umgang mit kultureller Vielfalt eingestellt. Mitarbeiter müssten daher besser interkulturell geschult und für Themen wie Rassismus und Diskriminierung sensibilisiert werden. Das gelte nicht nur, aber insbesondere für den Bildungsbereich.
Mit Konflikten umgehen lernen
Migration und Integration seien immer wieder mit Konflikten verbunden. Um diese lösen zu können, plädiert die Experten-Kommission für die Einrichtung eines „Nationalen Rats für Integration“. Analog zum „Nationalen Ethikrat“ könnte das Gremium Lösungsvorschläge für aktuelle Fragen erarbeiten und dem Bundestag bei wichtigen Gesetzgebungsprozessen als Ansprechpartner zur Seite stehen.
Von Jennifer Pross
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