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Freizügigkeit-EU 26.01.2015

Rumänen sind Spitzenreiter bei der Arbeitsmarktintegration

Zum 1. Januar 2014 erhielten Rumänen und Bulgaren die vollen Freizügigkeitsrechte in der Europäischen Union. Seither können sie uneingeschränkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig werden. Damit stieg die Angst, dass mehr Menschen aus diesen Ländern nach Deutschland kommen und "in die Sozialsysteme einwandern" könnten. Doch wie sehen die Zahlen nach einem Jahr Arbeitnehmerfreizügigkeit aus? Der MEDIENDIENST fasst sie zusammen.

Migranten aus Rumänien und Bulgarien sind u.a. in Gesundheitsberufen gefragt. Foto: picture alliance/blickwinkel

Es war nicht das erste Mal, dass westliche EU-Staaten Angst vor einer Einwanderungswelle aus östlichen Mitgliedsländern hatten – die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Polen und Ungarn waren solche Fälle. Aus Furcht, es könnten viele Menschen kommen, die das Sozialsystem belasten, machte Deutschland auch im Fall von Bulgarien und Rumänien von seinem Recht Gebrauch, die Freizügigkeit sieben Jahre lang einzuschränken.

Vor einem Jahr fiel diese Beschränkung, was die bundesweite Debatte über "Armutsmigration" verstärkte. Dass diese Befürchtungen unbegründet waren, äußerten Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen bereits im Frühjahr. Auch zum Ende des ersten Jahres bestätigen die Statistiken diesen Eindruck, wie ein Expertengespräch des MEDIENDIENSTES im Dezember 2014 ergab.

Unterm Strich sind nach Einführung der vollen Freizügigkeit bis Ende Dezember 2014 etwa 124.000 Rumänen und Bulgaren nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2013 waren es rund 88.000 – von einem großen Ansturm kann somit also nicht die Rede sein. Vielmehr hat sich auf dem Arbeitsmarkt eine deutliche Veränderung ergeben:

  • Die sogenannte BeschäftigungsquoteAnteil der Beschäftigten im Alter von 15 bis 64 Jahren an der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung, vgl. Definition der Bundesagentur für Arbeit der bulgarischen und rumänischen Bevölkerung in Deutschland ist von 42 Prozent im Dezember 2013 auf 55 Prozent im November 2014 gestiegen und liegt damit nur etwa 10 Prozentpunkte unter dem Wert der Gesamtbevölkerung.
  • Besonders die Rumänen bilden mit einem Anteil von über 59 Prozent abhängig BeschäftigterAbhängig Beschäftigte sind als Arbeitnehmer auf vertraglicher Basis für einen Arbeitgeber tätig, vgl. Definition des Statistischen Bundesamts. eine der am besten in den Arbeitsmarkt integrierten Ausländergruppen.
  • Die Beschäftigungsquote berücksichtigt dabei weder Selbstständige noch sogenannte entsandte ArbeitskräfteWenn ein Unternehmen Beschäftigte in ein anderes Land schickt, damit diese dort in seinem Auftrag arbeiten, spricht man von Endsendung. Für die entsandten Beschäftigten gilt in der Regel das Arbeitsrecht des Herkunftslandes. Quelle: DGB-Glossar oder Saisonarbeiter. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schätzt daher die Quote der erwerbstätigen Bulgaren und Rumänen insgesamt noch wesentlich höher ein, auf 70 bis 75 Prozent.Quelle Präsentation Prof. Dr. Herbert Brücker im MDI-Expertengespräch, 19.12.2014, S. 3, 16; IAB-Zuwanderungsmonitor Bulgarien und Rumänien, Januar 2015.

"Völlig am Thema vorbei" habe die Debatte um einen möglichen Sozialleistungsmissbrauch durch die Zuwanderer geführt, kritisierte IAB-Experte Herbert Brücker im Expertengespräch. Für Betrug gebe es kaum Hinweise und selbst die Verdachtsfälle lägen unter dem Anteil in der deutschen Bevölkerung. Zwar sei die Quote der SGB-II-Leistungsempfänger aus Rumänien und Bulgarien bis August 2014 auf 13,7 Prozent gestiegen, doch damit liege sie immer noch unter dem Durchschnitt der ausländischen Bevölkerung insgesamt. Der ebenfalls viel diskutierte Kindergeldbezug fällt in dieser Zuwanderergruppe sogar niedriger aus als in der deutschen Bevölkerung.Quelle Präsentation Prof. Dr. Herbert Brücker im MDI-Expertengespräch, 19.12.2014. IAB-Zuwanderungsmonitor Bulgarien und Rumänien, Dezember 2014.

Missbrauch durch Unternehmen wird kaum thematisiert

Der Anfang des Jahres zum Thema Sozialleistungsbezug von EU-Bürgern eingesetzte Staatssekretärsausschuss hat solche Fakten wenig berücksichtigt. Stattdessen wurde auf Grundlage seines Abschlussberichts eine Reform des Freizügigkeitsgesetzes beschlossen, mit der die Bundesregierung Möglichkeiten des Leistungsmissbrauchs unterbinden will. Bulgaren und Rumänen wurden damit noch einmal als besondere Risikogruppe markiert, obwohl sich ihr Aufenthalt in Deutschland seit einem Jahr rechtlich nicht mehr von dem anderer EU-Bürger unterscheidet.

Sozialwissenschaftlerin Manuela Bojadzijev vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM) bezeichnete diesen Blick auf die Zuwanderung aus den beiden EU-Ländern in der Expertenrunde ebenfalls als kontraproduktiv. Im deutschen Einwanderungsdiskurs sei Migration immer auch mit dem Bild von Armut und dadurch mit der Angst verknüpft, die Hinzukommenden könnten "uns" etwas wegnehmen. Die Debatte um eine angebliche Armutsmigration aus Rumänien und Bulgarien habe diese Angst besonders geschürt, statt nach tatsächlichen Problemen und ihren Ursachen zu fragen.  

So könnte zum Beispiel die Frage gestellt werden, inwieweit die Einschränkung der Freizügigkeit einige Migranten überhaupt erst in arbeitsrechtliche Grauzonen gedrängt hat. Denn dass in diesem Bereich ausbeuterische Strukturen entstanden sind, bestätigte auch Dominique John vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Im DGB-Projekt „Faire Mobilität“ werden pro Jahr ca. 6.000 Arbeitnehmer beraten, die meisten von ihnen aus den EU-Osterweiterungsländern. Die Fälle reichen von Lohnbetrug bis hin zu gänzlich informeller Beschäftigung. Dieser Missbrauch der Freizügigkeit, mit dem einige Unternehmen deutsche Beschäftigungsstandards, Lohnsteuern und Sozialabgaben umgehen, ist in der öffentlichen Diskussion kaum thematisiert worden.

Von Marie Buchta

 


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