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Diskriminierung

In Deutschland gibt es keine einheitliche Erfassung von Diskriminierungsfällen – eine umfassende Statistik fehlt. Wir wissen daher wenig über das Ausmaß von Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft oder rassistischer Zuschreibungen. Dennoch lassen einige Untersuchungen Aussagen darüber zu.

Antidiskriminierungsgesetze in den Bundesländern

Stand: Oct. 2024

2020 verabschiedete Berlin als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Ziel des Gesetzes ist es, Personen vor Diskriminierung durch Behörden zu schützen: Etwa vor Racial Profiling durch Polizist*innen, vor Diskriminierung durch Schulbehörden oder das Jugendamt. Zwar gibt es auf Bundesebene das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das gilt aber nur für das Arbeitsleben und sogenannte Alltagsgeschäfte wie einen Restaurantbesuch oder den Abschluss einer Versicherung.QuelleSenatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung: "Materialien rund um das LADG"; Zum Gesetzestext

Mit dem Berliner LADG:

  • steht Betroffenen Schadenersatz zu.
  • müssen Betroffene nicht selbst klagen, sondern Verbände können das für sie übernehmen (Verbandsklagerecht).
  • gilt eine Beweislasterleichterung: Die betroffene Person muss vor Gericht glaubhaft machen – und nicht vollständig beweisen –, dass sie Diskriminierung erlebt hat. Wenn das gelingt, muss die andere Seite beweisen, dass sie nicht diskriminiert hat. Auch im AGG ist das so geregelt. Es handelt sich nicht um eine Beweislastumkehr.
  • wurde eine Ombudsstelle eingerichtet: Sie berät Betroffene, vermittelt in Streitfällen und kann Gutachten einholen. Die Behörden müssen der Stelle Auskunft geben.
  • verpflichtet sich Berlin zur "Wertschätzung von Vielfalt" in der Verwaltung.

Zivilgesellschaftliche Organisationen lobten das LADG. Vehementer Protest kam von Polizeigewerkschaften, sie warnten vor Klagewellen. Die ersten Erfahrungen aus Berlin zeigen: die Klageflut bleibt aus: Der Ombudsstelle sind vier Gerichtsverfahren bekannt, in denen zuvor eine Beschwerde bei ihr eingereicht wurden, so die Stelle auf Anfrage des MEDIENDIENSTES. Zwei betreffen rassistische Diskriminierung, eine durch die Polizei und eine durch die Berliner Verkehrsbetriebe (Stand August 2023). Die Polizeiarbeit wurde durch das LADG nicht beeinträchtigt, so der Pressesprecher der Berliner Polizei 2021 auf einem Pressegespräch des MEDIENDIENSTES.

Zahlen: Beschwerden mit Bezug zum LADG

2023 gingen bei der Berliner Verwaltung 813 und bei der Ombudsstelle 392 Beschwerden mit Bezug zum LADG ein (insgesamt 1.205). Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Beschwerden um 40 Prozent an. Rund ein Drittel der Beschwerden bezog sich auf rassistische Diskriminierung, gefolgt von Behinderung, Geschlecht und sozialer Status. Insgesamt erhielt die Ombudsstelle 883 Beschwerden, einige bezogen sich auf das AGG oder waren sonstige Beschwerden.QuelleSenatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (2024) "Folgebericht zur Umsetzung des LADG und des AGG in der Berliner Verwaltung", S. 3-7, LINK

Eine Anfrage des MEDIENDIENSTES bei der Ombudsstelle zeigt: Die Beschwerden zwischen Mitte 2022 und Mitte  2023 bezogen sich vor allem auf Bezirksämter und das Bildungswesen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts wie die Verkehrsbetriebe. 16 Beschwerden betrafen die Polizei, ein Drittel bezog sich auf rassistische Diskriminierung, gefolgt durch die Diskriminierung wegen Behinderung/chronischer Erkrankung sowie Geschlecht.QuelleOmbudsstelle des Berliner LADG auf Anfrage des MEDIENDIENSTES (August 2023)

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

Die Regierung in Baden-Württemberg brachte im Dezember 2023 ein LADG auf den Weg, das "Gleichbehandlungsgesetz Baden-Württemberg" (zum Entwurf). Aktuell gibt es Medienberichten zufolge jedoch Unstimmigkeiten in der Koalition um das Gesetz (Stand Oktober 2024). Eine Umfrage des MEDIENDIENST unter den zuständigen Ministerien im August 2023 ergab: Weitere Bundesländer könnten nachziehen. Fünf Landesregierungen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein LADG einzuführen: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, NRW und Bremen.

Sachsen, Brandenburg und Hessen haben ein Gutachten durchgeführt: Sachsen hat im Anschluss Abstand von der Einführung eines LADG genommen. In Hessen wurde 2023 das Gutachten veröffentlicht. Die neue Landesregierung in Hessen hat sich im Koalitionsvertrag Ende 2023 erneut darauf geeinigt, zu prüfen, ob es Gesetzeslücken gibt.

Keine LADGs planen Bayern, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. Manche Länder verweisen darauf, dass der Diskriminierungsschutz ausreichend durch das Grundgesetz sowie die Landesverfassung gedeckt sei.

Gibt es Schutzlücken?

Der Berliner Senat setzt nach eigenen Angaben mit dem LAGD eine europarechtliche Vorgabe um und schließt eine Gesetzeslücke. Andere Bundesländer sehen hingegen keine Lücke. Bayern und Sachsen-Anhalt verweisen beispielsweise darauf, dass das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz ausreichend sei.

Laut Fachleuten bestehen Schutzlücken zu EU-Vorgaben im Bildungsbereich: Die Antirassismusrichtlinie der EU sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten rassistische Diskriminierung bekämpfen müssen – unter anderem im Arbeitsleben und in der Bildung. Das Arbeitsleben ist durch das AGG abgedeckt, das Bildungssystem aber nicht. Ein weiteres Defizit zu EU-Vorgaben bestehe in der Beweislasterleichterung. Betroffene müssen demnach allein bestimmte Indizien glaubhaft machen, dass die Diskriminierung vorliegt. Gelingt das, muss die andere Seite das Gegenteil belegen, nämlich das keine Diskriminierung gegeben ist.QuelleAntirassismusrichtlinie (2000/43/EG), LINK; MEDIENDIENST (2021): "Ziehen andere Bundesländer beim LADG nach?", LINK

Wichtige Quellen
>> Gesetzestext des Berliner LADG, LINK
>> Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung: "Materialien rund um das LADG; LINK
>> Antirassismusrichtlinie der EU, LINK
>> MEDIENDIENST (2021): "Ziehen andere Länder beim LADG nach?", LINK
>> MEDIENDIENST (2021): "LADG hat Polizeiarbeit in keiner Weise behindert", LINK

Wie oft erleben Menschen mit Migrationshintergrund Diskriminierung?

Stand: Jun. 2025

Menschen mit Migrationshintergrund können aus unterschiedlichen Gründen Diskriminierung erfahren. In einer Befragung des Nationalen Rassismus- und Diskriminierungsmonitors 2023 gaben Deutsche mit Migrationshintergrund als besonders häufigen Grund für Diskriminierung an, dass sie nicht als deutsch wahrgenommen werden. Weitere häufig genannte Gründe waren: Diskriminierung aufgrund ihrer Deutschkenntnisse, des Namens, des Alters, der Religion und der Hautfarbe.QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S. 88, LINK

In der Befragung berichten viele Deutsche mit Migrationshintergrund von regelmäßiger Diskriminierung:

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erhielt von 2006 bis 2024 rund 21.600 Anfragen wegen Diskriminierung aufgrund von "ethnischer Herkunft, Rassismus und Antisemitismus", wie Medien berichteten. In den vergangenen fünf Jahren hat sich die Zahl der Beratungsanfragen wegen rassistischer Diskriminierung mehr als verdreifacht. 2024 verzeichnete die ADS zu diesem Themenfeld rund 3.900 Beratungsanfragen – das waren etwa 43 Prozent aller Anfragen bei der Stelle.QuelleZeit Online (2025): "Ferda Ataman beklagt Zunahme rassistischer Diskriminierungen", LINK; Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2025):"Jahresbericht 2024", S. 12 LINK

In einer repräsentativen Studie der Bertelsmann Stiftung 2023 gaben 35 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund an, in den letzten 12 Monaten rassistische Diskriminierung erlebt zu haben, 28 Prozent wegen ihrer Religion oder Weltanschauung. Zudem berichten Befragte mit Migrationshintergrund deutlich häufiger von Diskriminierung wegen ihres Bildungsabschlusses als Personen ohne Migrationshintergrund.QuelleBertelsmann Stiftung (2023): "Diskriminierung in der Einwanderungsgesellschaft", S. 27f.

Das Konzept Migrationshintergrund wird oft für die Untersuchung von Benachteiligung herangezogen, ist dafür aber nur bedingt geeignet ist. Etwa wenn es um rassistische Diskriminierung geht: Denn es gibt viele Personen, die Rassismus erfahren, aber keinen Migrationshintergrund haben, darunter Schwarze Menschen oder Sinti*zze und Rom*nja. Hier geht es zu unseren Dossiers Anti-Schwarzer Rassismus, Anti-Asiatischer Rassismus, anti-muslimischer Rassismus, Antiziganismus, Antisemitismus und Antislawischer Rassismus.

Rassismus im Gesundheitswesen

Stand: Mar. 2025

Wie viele Menschen erfahren Rassismus im Gesundheitswesen?

  • In einer Befragung des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa) 2023 berichten viele Menschen von regelmäßigen Rassismuserfahrungen im Gesundheitswesen.QuelleEach One Teach One, Citizens for Europe: (2021) "Afrozensus 2020", LINK, S. 135ff., QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S. 91, LINK
  • Im Afrozensus 2020 wurden Schwarze und afrodiasporische Menschen in Deutschland befragt. Sie berichten von Rassismus vor allem im Bildungs- und Gesundheitswesen. Zwei Drittel der Befragten, die in den letzten zwei Jahren Kontakt zum Gesundheitswesen oder der Pflege hatten, haben dort Diskriminierung erfahren. Wiederum 74,4 Prozent von ihnen gaben an, wegen der Hautfarbe diskriminiert worden zu sein.
  • 2022 gingen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) 263 Anfragen zum Bereich Gesundheit und Pflege ein. Auf Anfrage des MEDIENDIENSTES teilte die ADS mit, dass sich etwa die Hälfte davon auf die Kategorie Behinderung bezogen und ein Drittel auf rassistische GründeMouseoverMehrfachnennungen sind möglich; 10 Prozent: Geschlecht, 5 Prozent: Religion, 7 Prozent: Alter, 4 Prozent: sexuelle Identität.. Betroffene berichten häufig von rassistischer Diskriminierung während einer ärztlichen Behandlung. Sie mussten länger im Warteraum bleiben oder erhielten unangebrachte Fragen und wurden nicht oder falsch behandelt, einige berichten von schweren Behandlungsfehlern und körperlichen Angriffen.QuelleAngaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf Anfrage des MEDIENDIENSTES Oktober 2023 sowie "Jahresbericht 2022", S. 26, LINK,

Welche Folgen haben Rassismuserfahrungen im Gesundheitswesen?

Betroffene verlieren wegen Diskriminierungserfahrungen das Vertrauen in das Gesundheitswesen und suchen aus Angst, schlecht behandelt zu werden, keine Ärztin auf oder wechseln diese häufig ("doctor hopping"). Das kann dazu führen, dass Krankheiten verschleppt oder gar nicht behandelt werden.QuelleKajikhina (2023): "Rassismus und Diskriminierung im Kontext gesundheitlicher Ungleichheit - ein narratives Review", S. 1103, LINK

Die NaDiRa-Studie zeigt: Mehr als jede Dritte Person aus den befragten Gruppen gab an, den Arzt gewechselt zu haben, da Beschwerden nicht ernst genommen wurden. Besonders hoch ist der Wert unter muslimischen und asiatischen Frauen. Auch kommt es zur Verschleppung oder Verzögerung einer Behandlung, besonders bei Frauen.QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S. 146ff., LINK

 

Die Werte liegen deutlich höher für Personen, die häufig Diskriminierung im Gesundheitswesen erfahren haben. Unter Schwarzen Frauen, die häufig Diskriminierung erlebt haben, geben 48 Prozent an, eine Behandlung verzögert oder vermieden zu haben.

Schwarze, muslimische und asiatisch (gelesene) Personen berichten im NaDiRa deutlich häufiger davon, die Suche nach einem Therapieplatz aufgegeben zu haben. Unter Schwarzen Personen sind es über 40 Prozent. Eine Rolle spielen Erfahrungen mit Therapeut*innen: Im Afrozensus sagen über 60 Prozent der Befragten, dass ihre Rassismuserfahrungen in der Therapie nicht ernst genommen werden.QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S. 151, LINK; Each One Teach One, Citizens for Europe: (2021) "Afrozensus 2020", LINK, S. 141ff.

Eine Rolle bei negativen Erfahrungen im Gesundheitswesen spielen Scheindiagnosen (wie der "Morbus Bosporus"): Patient*innen wird dabei ein unter- oder übertriebenes Schmerzempfinden zugeschrieben. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Krankheiten falsch therapiert oder erst gar nicht behandelt werden.Quelledavon berichten Ärzt*innen im Afrozensus, LINK, DeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S162ff, LINK sowie Kajikhina (2023): "Rassismus und Diskriminierung im Kontext gesundheitlicher Ungleichheit - ein narratives Review", LINK

Frauen berichten häufiger von Diskriminierungserfahrungen

Schwarze, muslimische und asiatische Frauen berichten besonders häufig davon, eine Behandlung verzögert zu haben; muslimische Frauen besonders häufig von einem schlechteren Gesundheitszustand. Stereotype gegenüber Frauen – etwa, dass sie ihr Schmerzempfinden überbetonen – und rassistische Stereotype scheinen sich zu vermischen. Studien zeigten dass Frauen bei gleichen Symptomen andere Verschreibungen und Therapieempfehlungen bekommen; und, dass es zu spezifischen Symptomen bei Frauen weniger Forschung gibt (mehr zum "Gender-Health-Gap" hier).QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S156ff, LINK

Fehlende Sensibilisierung in der medizinischen Ausbildung

Auf der Suche nach den Gründen bleiben einige offene Fragen. Zu den Perspektiven und Einstellungen des Gesundheitspersonals gibt es kaum Erkenntnisse. Eine Rolle spielt die Ausbildung: Eine Analyse von Lehrmaterial zeigt, dass in der medizinischen Ausbildung oft nur anhand eines hellen Hauttyps gelehrt wird; abwertende Darstellungen gegenüber einigen Communities – wie ein vermeintlich erhöhter Alkohol- und Drogenkonsum – finden ebenso statt. Die Auseinandersetzung mit rassistischer Diskriminierung kommt in der Ausbildung nur unzureichend vor, so die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland. Scheindiagnosen wie der "Morbus Bosporus" oder "Morbus Mediterraneus" – die Betroffene eine übertriebene Schmerzbeschreibung unterstellen – kämen in Lehre und Praxis immer noch vor.QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "NaDiRa-Bericht 2023. Rassismus und seine Symptome", S. 184ff., LINK

Hinzu kommen verschiedene Hürden:

  • Sprachbarrieren: Die Sprache ist eine große Hürde in Arztpraxen und Krankenhäusern: Es fehlen mehrsprachige Informationsangebote, und Ärzt*innen und Patient*innen können sich oft schwer verständigen. Das kann beeinflussen, wie dringlich ein Fall wahrgenommen wird und zu Missverständnissen führen. Oft gibt es keine Sprachmittler*innen, und Patient*innen müssen die Kosten für eine Übersetzung selbst übernehmen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) fordert etwa ein Anrecht auf Dolmetscher.QuelleEach One Teach One, Citizens for Europe: (2021) "Afrozensus 2020", LINK; Kajikhina (2023): "Rassismus und Diskriminierung im Kontext gesundheitlicher Ungleichheit - ein narratives Review", LINK
  • Auch bei der Terminvergabe scheint es Hürden zu geben: Ein Experiment mit Terminanfragen bei Praxen der Allgemeinmedizin zeigt: Personen mit nicht-deutschen Namen erhalten seltener eine positive Rückmeldung auf ihre Anfrage etwa bei Allgemeinmedizinerinnen oder Psychotherapeuten.QuelleDeZIM/NaDiRA (2023): "Rassismus und seine Symptome" NaDiRa Monitoringbericht, S. 133ff., LINK
  • Rechtliche Hürden erschweren, dass Personen überhaupt Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen: Geflüchtete haben zunächst nur eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem; besonders schwer ist es für Menschen ohne Papiere, Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die WHO fordert etwa, allen Migrant*innen unabhängig von Aufenthaltsstatus Zugang zum Gesundheitssystem zu geben.

Wichtige Quellen

DeZIM/NaDiRA (2023): "Rassismus und seine Symptome" NaDiRa-Bericht, LINK

Kajikhina (2023): "Rassismus und Diskriminierung im Kontext gesundheitlicher Ungleichheit - ein narratives Review", LINK

Bartig et al. (2021): "Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Gesundheitswesen - Wissensstand und Forschungsbedarf für die Antidiskriminierungsforschung", LINK;

Rassismus auf dem Wohnungsmarkt

Stand: May. 2025

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024) dokumentiert von 2021 bis 2023 insgesamt 1.168 Beschwerden wegen Diskriminierung im Bereich Miete und Wohnen. Davon bezogen sich 5,6 Prozent auf rassistische Diskriminierung.QuelleAntidiskriminierungsstelle des Bundes (2024): "Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen" S. 137; LINK.

In einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2019 berichten Betroffene besonders häufig davon, dass sie keine Wohnung bekommen haben:QuelleAntidiskriminierungsstelle des Bundes (2020): "Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt", S.9, LINK

Eine Testing-StudieTesting-Studien gelten als eine Methode, um Fälle von Diskriminierung bei der Wohnungssuche aufzudecken und dem im AGG festgelegten Ziel der Vermeidung und Beseitigung von Benachteiligungen zu dienen. der Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus 2022 zeigte Diskriminierung von migrantisierten Personen bei einer Besichtigungsanfrage für eine 3-Zimmer-Wohnung: 50 Prozent der Anbieter*innen reagierten ausschließlich auf Anfragen deutscher Personen.QuelleBeratungsstelle gegen Alltagsrassismus im Kreis Mettmann (2022): "Testingstudie. Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt im Kreis Mettmann", S.8, LINK

Weniger Wohnfläche, höhere Mietsteigerung

Ausländer*innen in Deutschland zahlen im Durchschnitt höhere Mieten und leben auf weniger Wohnfläche als Deutsche – das zeigen sowohl Daten des Zensus 2022 als auch von Eurostat.

  • Ausländer*innen zahlten 2022 durchschnittlich ca. 9,5 Prozent mehr Miete pro Quadratmeter als deutsche Mieter*innen – auch bei einer Wohndauer von mehr als 20 Jahren zahlten sie im Schnitt 9,1 Prozent mehr.
  • 25 Prozent der Menschen ohne deutschen Pass lebte in Wohnungen mit weniger als 60 Quadratmeter - bei Menschen mit deutschen Pass  waren es 12 Prozent.Quelle Statistisches Bundesamt (2025): "Pressemitteilung Nr. N026 vom 21. Mai 2025," LINK

Auch Haushalte mit Migrationshintergrund haben im Schnitt weniger Wohnfläche zur Verfügung und geben einen höheren Anteil ihres Einkommens für Miete aus (Mietbelastungsquote):QuelleStatistische Ämter des Bundes und der Länder (2024). "Wohnen in Deutschland 2022", LINK

Der FRA-Bericht "Being Muslim in the EU" zeigt, dass 2022 EU-weit 40 Prozent der befragten Muslim*innen in überbelegten Wohnungen lebten, im Vergleich zu 17 Prozent in der allgemeinen Bevölkerung. In Deutschland betrifft es 39 Prozent der Muslim*innen, besonders hoch ist der Wert unter befragten Muslim*innen aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara (54 Prozent) und Syrien (53 Prozent).QuelleEuropean Union Agency for Fundamental Rights (2024): "Bein Muslilm in the EU - Experiences of Muslims".S. 107, LINK.

Eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (2025) zeigt, dass sich die MietbelastungsquotenBerechnung basiert auf Individuen, nicht auf Haushalten, Kosten der Warmmiete und ihrem Nettoeinkommen. von Zugewanderten und Einheimischen mit niedrigem und hohem Einkommen angenähert haben und sich aktuell auf ähnlichem Niveau befinden:

  • Bei hohem Einkommen lag die Quote 2020 bei 18 Prozent bei Zugewanderten und 17 Prozent bei Einheimischen.
  • Bei niedrigem Einkommen lag sie bei 45 Prozent bei Zugewanderten, und bei 44 Prozent bei Einheimischen.

Unter Zugewanderten sind die Mietkosten zwischen 1990 und 2020 deutlich stärker angestiegen: Die Mietsteigerung lag bei Zugewanderten – je nach Einkommensgruppe – bei 50 bis 80 Prozent, bei Einheimischen bei 25 bis 40 Prozent.Quelle Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2025): "Zunehmend ungleiche Mietkostenbelastung." S. 5 -7, LINK.

Fehlender Schutz vor Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Betroffene vor Diskriminierung unter anderem auf dem Wohnungsmarkt schützen. Verbände kritisieren, dass das Gesetz unzureichend sei: Betroffene Personen können oft keine angemessenen rechtlichen Schritte gegen Diskriminierung unternehmen. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Vermieter*innen mit weniger als 50 Wohnungen weniger strengen Regeln unterliegen:QuelleMEDIENDIENST INTEGRATION (2023):"Mehr Klarheit für Betroffene", LINK

  • Kritik gibt es an §19 (3) AG, der unterschiedliche Behandlung bei der Vermietung von Wohnraum ermöglicht, um "ausgeglichene wirtschaftliche, soziale und kulturelle Verhältnisse" zu schaffen. Diese Bestimmung könne jedoch auch als Rechtfertigung für Diskriminierung dienen.QuelleDeZIM Working Papers +(2023): "Diskriminierungsschutz zwischen Kontinuität und Wandel", S.17, LINK
  • Weiterhin lässt §19 (5) AGG Ungleichbehandlung in Ausnahmen zu. Vermieter*innen könnten etwa eine*n Mieter*in aufgrund eines "besonderen Nähe- oder Vertrauensverhältnisses" aussuchen, ohne klare Kriterien dafür festzulegen.QuelleAntidiskriminierungsstelle des Bundes (2015): "Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt Strategien zum Nachweis rassistischer Benachteiligungen", S. 17, LINK

Dies ist besonders relevant, da kommunale oder landeseigene Wohnungsunternehmen lediglich knapp 12 Prozent der Wohnungen in Deutschland verwalten, während zwei Drittel aller Mietwohnungen von privaten Kleinvermietern vermietet werden.Quelle Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2024): "Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen" S. 145; LINK.

Diskriminierung durch Algorithmen

Stand: Apr. 2024

Algorithmische Systeme können diskriminieren. Das zeigen zahlreiche Beispiele. Etwa von einer Gesichtserkennungssoftware bei einem Fotoautomaten im Amt, die Schwarze Personen nicht erkennt, oder der "Toeslagenaffaire", bei der der niederländische Staat wegen eines Algorithmus fälschlicherweise Beihilfen für Kinderbetreuung zurückforderte, vor allem von migrantischen Familien. Erkenntnisse zum Thema basieren vor allem auf einzelnen Beispielen – viele aus den USA – sowie wenigen Studien und Gutachten.QuelleBeispiele zu finden in: Algorithm Watch (2022): "Automatisierte Entscheidungssysteme und Diskriminierung", LINK sowie Ortwath (2019): "Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen", LINK

Wo kommen Algorithmen zum Einsatz?

Automatisierte Entscheidungssysteme werden in immer mehr Bereichen eingesetzt, etwa bei Bewerbungsverfahren, der Vergabe von Wohnungen, Versicherungen oder Krediten, personalisierter Werbung und Diagnosen in der Medizin. Auch bei Verfahren in Behörden, Grenzkontrollen, vorausschauender Polizeiarbeit und der Identifikation potentieller Straftäter*innen können sie zum Einsatz kommen.QuelleSpiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK, S. 23ff. ; sowie Ortwath (2019): "Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen", LINK

Automatisierte Entscheidungssysteme basieren auf festen Algorithmen – also explizit programmierten Regeln – oder lernenden Algorithmen, die sich weiterentwickeln und aus vorgegebenen Daten lernen, häufig wird von Künstlicher Intelligenz gesprochen. Sie können Entscheidungen wie die Auswahl von Bewerber*innen unterstützen oder die Entscheidung können ganz an das System abgegeben werden.QuelleAlgorithm Watch (2022): "Automatisierte Entscheidungssysteme und Diskriminierung", S. 5, LINK

Wie kommt es zur Diskriminierung?

Laut einem Rechtsgutachten 2023 im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben Algorithmen ein "erhebliches Diskriminierungspotential". Das hat mehrere Gründe: Daten können fehler- oder lückenhaft sein – etwa wenn Minderheiten nicht berücksichtigt werden – oder Daten werden nicht ausreichend getestet. Wenn Maschinen mit bereits diskriminierenden Daten lernen, kann sich die Diskriminierung verstärken. Auch kann es zu Diskriminierung kommen, weil Programmierer*innen oder Personen, die die Ergebnisse anwenden, nicht ausreichend sensibilisiert sind und etwa davon ausgehen, dass automatisierte Entscheidungen objektiver seien als die von Menschen.Quellevgl. Spiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK; Algorithm Watch (2022): "Automatisierte Entscheidungssysteme und Diskriminierung", LINK; Ortwath (2019): "Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen", LINK; Heesen, Reinhardt, Schelenz (2021): "Diskriminierung durch Algorithmen vermeiden. Analysen und Instrumente für eine digitale demokratische Gesellschaft", In: Bauer u.a. (Hrsg.): Diskriminierung/Antidiskriminierung, S. 129-148, LINK

Dem Rechtsgutachten zufolge ist es für Betroffene oft schwer oder nicht nachvollziehbar, ob und wie eine Diskriminierung stattgefunden hat. Oft sei nicht klar, wie die automatisierte Entscheidung zustande kam oder dass überhaupt ein Algorithmus eingesetzt wurde. Deswegen sei es schwer zu beweisen, dass eine Diskriminierung stattgefunden habe.QuelleSpiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK

Rechtliche Regelungen

Es gibt Forderungen, Diskriminierung durch Algorithmen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu berücksichtigen und Möglichkeiten für Betroffene zu stärken, dagegen vorzugehen.QuelleSpiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK sowie Offener Brief verschiedener Orgaisationen (2023): "Jetzt algorithmenbasierte Diskriminierung anerkennen und Schutzlücken schließen!", LINK

Auf EU-Ebene ist aktuell eine Verordnung in Planung, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz regeln soll.  Systeme sollen etwa nach deren Risiko für Grundrechte eingestuft werden, Anforderungen an die Datensätze oder Informationspflicht gegenüber Nutzer*innen sind vorgesehen. An der Verordnung gibt es viel Kritik, etwa wegen möglicher Massenüberwachung. Die Mitgliedsstaaten haben sich Anfang 2024 auf einen Text geeinigt, nun muss der EU-Rat und das Europäische Parlament zustimmen. Die Verordnung soll noch vor der Europawahl 2024 in Kraft treten.

Die Verordnung wird oft als wegweisend bezeichnet, zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren jedoch, dass das Vorhaben zu viele Ausnahmen für den Einsatz riskanter KI vorsieht – etwa bei Strafverfolgungs- oder Migrationsbehörden. Kritik gibt es auch daran, dass der Einsatz von KI an den Außengrenzen nicht ausreichend in den bisherigen Entwürfen geregelt ist.

Wichtige Quellen

Algorithm Watch (2022): "Automatisierte Entscheidungssysteme und Diskriminierung", LINK

Spiecker und Towfigh (2023): "Automatisch benachteiligt", LINK

Heesen, Reinhardt, Schelenz (2021): "Diskriminierung durch Algorithmen vermeiden. Analysen und Instrumente für eine digitale demokratische Gesellschaft", LINK

Ortwath (2019): "Diskriminierungsrisiken durch Verwendung von Algorithmen", LINK

Rassismus an Kitas, Schulen und Universitäten

Stand: May. 2025

Soziale Herkunft, Wohnort und der Bildungsstand der Eltern spielen in Deutschland eine entscheidende Rolle beim Bildungserfolg. Auch Diskriminierungserfahrungen – wie schlechtere Leistungsbewertung – können zu ungleichen Bildungschancen führen. Eine Übersicht zu Studien zum Thema.Quellen Ifo (2024): Ungleiche Bildungschancen. Ein Blick in die Bundesländer, LINK; SVR (2024): Ungleiche Bildungschancen. Fakten zur Benachteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem; LINK.

Weitere Informationen zu Chancengleichheit im Bildungsbereich finden Sie "hier".

Diskriminierung an Kitas

Bisher gibt es wenig Forschung zu Diskriminierungserfahrungen an Kitas. Die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zeigen, dass bereits Kleinkinder rassistische Diskriminierung erfahren, zum Beispiel bei der Vergabe von Kita-Plätzen oder in der Betreuung.QuelleADS (2024): Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen, S. 202f., LINK.

Eine Studie zeigt, dass Kinder von Familien mit türkischem Namen seltener Rückmeldungen bei einer Bewerbung auf einen Kita-Platz erhalten.Quelle Hermes et al. (2023): Discrimination on the Child Care Market, IZA Discussion Paper, LINK; SVR (2024): Integrationsmonitor Kita. Wie gut ist die frühkindliche Betreuung auf den Normalfall Vielfalt eingestellt? S. 4, LINK.

Im Rahmen einer qualitativen Studie des DeZIM-Instituts an Berliner Kitas berichten Familien von fehlender Sensibilität und Strategien im Umgang mit Diversität, es gebe wenig diverse Kinderbücher oder Spielmaterialien. Wie Eltern damit umgehen, erläutert die Forscherin Seyran Bostancı im MEDIENDIENST-Interview.Quelle DeZIM (2022): "Ich habe lange gekämpft, aber dann sind wir doch gewechselt". Eine explorativ-qualitative Pilotstudie zum Umgang mit institutionellem Rassismus an Berliner Kitas. S. 5f., 8f., LINK.

Diskriminierung an Schulen

Umfassende empirische Studien zu rassistischer Diskriminierung an deutschen Schulen gibt es nicht. Einzelne Befunde zeigen, dass Schüler*innen verschiedene Diskriminierungserfahrungen machen:

  • Laut Afrozensus 2020 erleben Schwarze und PoC-Schüler*innen regelmäßig Mobbing und rassistische Diskriminierung wegen ihrer Hautfarbe oder aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse.Quellen ADS (2017): Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Ergebnisse einer Repräsentativ- und Betroffenenbefragung. S. 152ff., LINK; Aikins et al. (2021): Afrozensus 2020. Perspektiven, Anti-Schwarze Rassismuserfahrungen und Engagement Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland. S. 170f., LINK.
  • Diskriminierung zeigt sich auch in der Leistungsbewertung: Lehrkräfte unterschätzen häufig die Fähigkeiten von Kindern mit Migrationshintergrund und sprechen seltener eine Gymnasialempfehlung aus.Quelle Civitillo et al. (2022): Do infrahumanization or affective prejudice drive teacher discrimination against Romani students? A conceptual replication of Bruneau et al. (2020) in Germany. S. 9, LINK.
  • Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Studie von 2024: Schüler*innen mit Migrationshintergrund einer 9. Klasse erhielten in allen fünf untersuchten Fächern schlechtere Zeugnisnoten als ihre Mitschüler*innen ohne Zuwanderungsgeschichte, obwohl sie in objektiven Leistungstests gleiche Ergebnisse erzielt hatten. QuelleNennstiel/Gilgen (2024): Does chubby Can get lower grades than skinny Sophie? Using an intersectional approach to uncover grading bias in German secondary schools. LINK; vgl. auch: ZEW (2009): Discrimination in Grading? Experimental Evidence from Primary School. S. 11, LINK.
  • Eine weitere Studie von 2024 kommt zu anderen Ergebnissen: Lehrer benoteten Schüler mit Migrationshintergrund in den Fächern Deutsch und Mathematik besser als ihre Ergebnisse in anonym Tests tatsächlich waren. Die Autoren vermuten, dass Lehrkräfte die sozialen Nachteile der betroffenen Schüler durch eine bessere Benotung ausgleichen wollen.Quelle Bredtmann et al. (2024): Discrimination in Grading? Evidence on Teachers' Evaluation Bias Towards Minority Students. S. 10ff., 13, 16, LINK.
  • Muslimische Schüler*innen berichten von negativen Zuschreibungen, zum Beispiel weil sie ein Kopftuch tragen, aber auch wegen ihrer Namen.Quelle Yegane et al. (2021): Religion und Glaube an der Schule. Diskriminierungserfahrungen muslimischer Jugendlicher in Berliner Schulen. S. 6f., LINK.
  • In einer Studie berichten jüdische Eltern und junge Erwachsene von Erfahrungen mit Antisemitismus an Schulen, darunter angedrohte körperlicher Gewalt, Beschimpfungen und antisemitischen Kommentaren. Sie schildern zudem die Überforderung der Lehrkräfte, angemessen mit antisemitischen Vorfällen umzugehen.Quelle Chernivsky et al. (2020): Antisemitismus im (Schul-)Alltag. Erfahrungen und Umgangsweisen jüdischer Familien und junger Erwachsener. S. 111f., 114, LINK.
  • Diskriminierung kann auch durch schulische Strukturen erfolgen: Lehrpläne und Schulbücher sind Studien zufolge wenig sensibel für Diversität und bilden Vielfalt nur unzureichend ab. 2023 forderte etwa ein Bündnis, Schulordnungen an Berliner Schulen wegen diskriminierender Vorgaben anzupassen, darunter die Pflicht, ausschließlich Deutsch auf dem Schulgelände zu sprechen oder ein pauschales Verbot der Religionsausübung.Quellen ADS (2024): Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen. S. 206, LINK; Gesellschaft für Freiheitsrechte (2023): Bündniserfolg zum Weltkindertag. Auf eine Beanstandung durch die GFF passen Berliner Schulen diskriminierende Schulordnungen an. LINK; ReachOut (2024): Pressemappe zur Jahresauswertung. Rechte, rassistische und antisemitische Angriffe in Berlin 2023. S. 4, LINK.

Auch Lehrende berichten von Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen, auch im Kollegium. Laut Afrozensus führt das zur Isolation der betroffenen Lehrkräfte.QuelleAikins et al. (2021): Afrozensus 2020. Perspektiven, Anti-Schwarze Rassismuserfahrungen und Engagement Schwarzer, afrikanischer und afrodiasporischer Menschen in Deutschland. S. 193ff., LINK; Fereidooni, Karim (2015): Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen von Referendar*innen und Lehrer*innen 'mit Migrationshintergrund' im deutschen Schulwesen. Eine quantitative und qualitative Studie zu subjektiv bedeutsamen Ungleichheitspraxen im Berufskontext.S. 127ff., LINK.

Folgen: Stress, schlechtere Leistungen, Schulwechsel

Eine Metaanalyse mit 68 Studien zu mehreren Ländern, darunter vor allem die USA und auch Deutschland, zeigt die Folgen für Betroffene: Schüler*innen leiden unter anderem an chronischen Depressionen sowie Verhaltensauffälligkeiten und erbringen schlechtere schulische Leistungen, wenn sie Diskriminierung erfahren. Quelle Jugert et al. (2023): A systematic review and meta-analysis of the associations between perceived teacher-based racial-ethnic discrimination and student well-being and academic outcomes. S. 11, LINK.

Zudem mindert sich ihr Wohlbefinden und die Lebenszufriedenheit. Stress und Angstzustände können zu schlechteren Leistungen bis hin zum Schulwechsel führen. Die Folgen erschweren letztlich einen erfolgreichen Schulabschluss oder die Aufnahme einer Lehre, wodurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sinken.Quelle ADAS (2020): Schutz vor Diskriminierung an Schulen. Ein Leitfaden für Schulen im Land Berlin. S. 11, LINK; ADS (2019): Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden. Praxisleitfaden zum Abbau von Diskriminierung in der Schule. S. 13, LINK; OECD (2024): Bildung auf einen Blick 2023. OECD-Indikatoren. S. 25f., LINK; ReachOut (2024): Pressemappe zur Jahresauswertung. Rechte, rassistische und antisemitische Angriffe in Berlin 2023. S. 4, LINK; SVR (2024): Kontinuität oder Paradigmenwechsel? Die Integrations- und Migrationspolitik der letzten Jahre. S. 99, LINK.

Auch bei Studierenden wirkt sich erlebte Diskriminierung negativ auf die Studienzufriedenheit aus und führt häufig zu erhöhtem Stress.QuelleMeyer et al. (2022): Die Studierendenbefragung in Deutschland: Fokusanalysen zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen. S. 8f., LINK.

Schutz vor Diskriminierung an Schulen

Zwischen 2021 und 2023 gingen 1.336 Beratungsanfragen zum Bereich Bildungzu Merkmalen, die im AGG sind bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein. Etwa die Hälfte davon (51 Prozent) bezog sich auf rassistische Diskriminierung. 2023 erreichten die ADS 553 Beratungsanfragen für den Bildungsbereich (etwa 7 Prozent aller Anfragen). Die ADS ist aber zuständig für Fälle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) – und das enthält nicht den Schutz vor Diskriminierung in Bildungseinrichtungen. Aktuell fördert die ADS den Aufbau einer bundesweiten Fachstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen.Quelle ADS (2024): Jahresbericht 2023. S. 39, LINK; ADS (2024): Diskriminierung in Deutschland. Erkenntnisse und Empfehlungen. S. 195, 198f. LINK.

Bisher hat Berlin als einziges Bundesland ein Landesgesetz, das vor Diskriminierung in Bildungseinrichtungen schützt. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gibt Betroffenen die Möglichkeit, gegen die Diskriminierung vorzugehenDies gilt auch für Schüler*innen und Studierende an privaten Bildungseinrichtungen.. In Berlin gibt es auch eine unabhängige Anlaufstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen (ADAS).

Diskriminierung an Universitäten

Diskriminierungserfahrungen machen auch Studierende an deutschen Hochschulen – etwa aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit. In einer Befragung 2022 gaben 10 Prozent der befragten Studierenden an, mindestens einmal rassistische Diskriminierung an ihrer Universität erlebt zu haben.QuelleFereidooni et al. (2023): Studie zu Diskriminierungserfahrungen unter Studierenden der Ruhr-Universität Bochum. S. 9f., LINK.

In einer Befragung 2021 berichten 26 Prozent der Studierenden von Diskriminierung. Gleichzeitig beobachteten 46 Prozent der Befragten Diskriminierung von anderen Studierenden, zum Beispiel aufgrund ihres Migrationshintergrundes (24 Prozent), der religiösen Zugehörigkeit (14 Prozent) oder wegen der Sprache (24 Prozent).QuelleMeyer et al. (2022): Die Studierendenbefragung in Deutschland: Fokusanalysen zu Diskriminierungserfahrungen an Hochschulen. S. 4, 8f., LINK.

 

Rassismus am Arbeitsmarkt

Stand: Mar. 2025

Viele Menschen erfahren Rassismus am Arbeitsmarkt – sie werden etwa seltener zu Bewerbungsgesprächen eingeladen oder machen Rassismuserfahrungen am Arbeitsplatz. Das zeigen Befragungen von Betroffenen sowie Experimente, bei denen fiktive Bewerbungen verschickt werden. 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zählte 2023 insgesamt 2.646 BeratungsanfragenDie Beratungsanfragen bilden die tatsächlich vorkommende Diskriminierung nicht vollständig ab, da sich nicht alle Diskriminierten an die ADS wenden. wegen Diskriminierung am Arbeitsmarktdie sich auf ein AGG-Merkmal bezogen. Davon hatten 30 Prozent der Personen (798 Anfragen) rassistische DiskriminierungDazu zählen Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft. erlebt.QuelleAngaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, März und Juli 2024

Aus Befragungsstudien geht hervor, dass sich viele Menschen mit Migrationshintergrund bei der Jobsuche benachteiligt fühlen – vor allem türkeistämmige Personen. Auch Muslim*innen>>> zum Dossier "Antimuslimischer Rassismus" und Schwarze Menschen>>> zum Dossier "Anti-Schwarzer Rassismus" berichten häufig von Diskriminierung im Arbeitsleben:

  • In einer Studie der Bertelsmann Stiftung 2022 gaben 58 ProzentDeutsche mit Migrationshintergrund (MH): 57 Prozent; ausländische Staatsangehörige mit MH: 63 Prozent der Befragten mit Migrationshintergrund an, dass es für sie schwieriger sei, eine passende Arbeitsstelle zu finden als für die meisten anderen Menschen. Unter Befragten mit einem türkischen Migrationshintergrund und muslimischen Befragten waren es sogar jeweils 70 Prozent. Auch eine Befragung des BAMF 2023Die Daten wurden 2020 erhoben. stellte fest, dass sich Muslim*innen und türkeistämmigen Personen häufiger bei der Stellensuche benachteiligt fühlen.QuelleBertelsmann Stiftung (2022): „Zusammenwachsen in der Einwanderungsgesellschaft“, S. 7 f., LINK; BAMF (2023): "Diskriminierungserfahrungen von Menschen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern", S. 54, LINK
  • Laut einer Umfrage der EU-Grundrechteagentur (FRA) 2024 erlebten mehr als die Hälfte (55 Prozent) der befragten Muslim*innen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren rassistische Diskriminierung bei der Arbeitssuche. Laut einer Studie des DeZIM 2022 berichten kopftuchtragende Musliminnen häufiger davon, eine Arbeitsstelle nicht bekommen zu haben als Musliminnen ohne Kopftuch und muslimische Männer. Zudem gab knapp die Hälfte (48 Prozent) der Musliminnen mit Kopftuch an, dass sie häufig auf Bewerbungen verzichten, weil sie erwarten, wegen ihrer Religion benachteiligt zu werden.QuelleEuropean Union Agency for Fundamental Rights (2024): "Being Muslim in the EU", S. 53, LINK; DeZIM (2022): "Kopftuch und Arbeit? Erfahrungen von Musliminnen und Muslimen auf dem deutschen Arbeitsmarkt", S. 1 f., LINK; DeZIM: "NaDiRa-Kurzstudie: Mit Kopftuch auf Jobsuche", LINK
  • Im SVR-Integrationsbarometer 2022 gaben mehr als zwei Drittel (68,6 Prozent) der befragten türkeistämmigen Personen an, dass Deutsche und Migrant*innen auf dem Arbeitsmarkt bei gleicher Qualifikation nicht die gleichen Chancen hätten. Dies war unter allen befragten GruppenBefragt wurden Menschen ohne Migrationshintergrund, (Spät-)Aussiedler*innen sowie Menschen mit Migrationshintergrund aus der Türkei / EU / übrigen Welt der höchste AnteilLaut Studien könnte dies am „Integrationsparadox“ liegen: Gut integrierte Personen nehmen Diskriminierung stärker wahr und sind daher negativer gegenüber dem Zielland eingestellt. Das lässt sich in Deutschland vor allem für Menschen mit türkischem Migrationshintergrund feststellen. Quelle: SVR Integrationsbarometer 2022, S. 17 (Fußnote).QuelleSVR (2022): „Integrationsklima 2022. Leicht verbessert mit einzelnen Eintrübungen“, SVR-Integrationsbarometer 2022, S. 17, 19, LINK
  • Befragungen von Schwarzen Menschen zeigen, dass sie häufig rassistische Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt erfahren: In der repräsentativen Studie "Being Black in the EU" der EU-Grundrechteagentur 2023Die Daten wurden 2021 und 2022 erhoben. gaben 58 Prozent an, dass sie in den letzten 5 Jahren bei der Arbeit rassistisch diskriminiert wurden, 56 Prozent hatten dies bei der Jobsuche erlebt. Im Afrozensus 2020 gaben rund 81 Prozent der Befragten an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren im Arbeitsleben aus rassistischen Gründen diskriminiert wurden.QuelleEU-Agentur für Grundrechte (FRA) (2023): "Being Black in the EU", S. 41 f., LINK; Aikins et al. (2021): "Afrozenzus", S. 98, LINK
  • Auch Fachkräfte aus dem Ausland berichten von Rassismus: In einer OECD-Befragung 2023 unter ausländischen Fachkräften gaben 28 Prozent der Befragten an, dass sie bei der Arbeit aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert werden. Rund die Hälfte (48 Prozent) stimmte der Aussage zu, dass Menschen aus dem Ausland es in Deutschland schwerer haben, einen Arbeitsplatz zu finden und beruflich erfolgreich zu sein als Deutsche.QuelleIAB (2024): "Gute Arbeitsmarktintegration trotz bürokratischer Hürden und Diskriminierung", S. 6, LINK; OECD (2024): „Der Weg nach Deutschland. Ergebnisse der Schlussbefragung einer Längsschnittstudie von an Deutschland interessierten Fachkräften aus dem Ausland (Oktober-Dezember 2023)", S. 14, 16, LINK

Menschen mit Migrationshintergrund haben ein erhöhtes Armutsrisiko. Auch Rassismuserfahrungen spielen dabei eine Rolle. Mehr dazu finden Sie hier.

Auch Experimente, wie beispielsweise KorrespondenztestsDabei werden fiktive Bewerbungen verschickt, die sich z.B. nur darin unterscheiden, dass eine Testperson ein Kopftuch trägt, eine andere nicht., zeigen, dass bestimmte Bewerber*innen von Unternehmen benachteiligt werden:

  • Besonders stark von Diskriminierung betroffen sind Musliminnen, die ein Kopftuch tragen: Eine Studie mehrerer Forschungsinstitute 2023Die Korrespondenztests wurden 2017–2018 durchgeführt. zeigt, dass sie seltener positive Rückmeldungen auf Bewerbungen erhalten als Bewerberinnen anderer GruppenFür die Studie wurden Bewerbungen von Musliminnen mit/ohne Kopftuch, von Frauen aus Minderheiten ohne religiöse Merkmale und von Frauen aus der Mehrheitsbevölkerung verschickt.. Das betrifft besonders Berufe mit viel Kundenkontakt. Aus einer Studie von 2016 geht hervor, dass Musliminnen mit türkischem Namen, die ein Kopftuch tragen, sich viermal so oft bewerben müssen, um für ähnlich viele Bewerbungsgespräche eingeladen zu werden wie Bewerberinnen mit deutschem Namen, die kein Kopftuch tragen.QuelleFernández-Reino, Di Stasio, Veit (2023): "Discrimination unveiled: a field experiment on the barriers faced by Muslim women in Germany, the Netherlands, and Spain", S. 489 f., LINK; Weichselbaumer (2016): "Discrimination against Female Migrants Wearing Headscarves", S. 12 f., LINK
  • Laut einer Studie 2018 erhalten Menschen mit Migrationshintergrund deutlich seltener eine positive Rückmeldung auf ihre Bewerbungen als Menschen ohne Migrationshintergrund. Die Chancen variierten je nach Herkunftsland: Besonders schlechte Chancen hatten Menschen mit einem albanischen, marokkanischen oder äthiopischen Migrationshintergrund. Etwas bessere Chancen hatten Bewerber*innen mit Migrationshintergrund aus einem westeuropäischen Land sowie aus Japan oder China.QuelleKoopmans, Veit, Yemane (2018): "Ethnische Hierarchien in der Bewerberauswahl: Ein Feldexperiment zu den Ursachen von Arbeitsmarktdiskriminierung", S. 21 ff., LINK
  • Ausländische Bewerber*innen werden in höherqualifizierten Berufen stärker diskriminiert als in geringqualifizierten Berufen: Zu diesem Ergebnis kam 2019 eine Studie, in der Schweizer Hotelbetriebe fiktive Bewerbungen von Menschen unterschiedlicher Herkunft beurteilen sollten. Während die Betriebe Schweizer Staatsangehörige für die Arbeit an der Hotelrezeption deutlich bevorzugten, wurde bei Bewerber*innen für Reinigungsberufe kaum nach Herkunft unterschieden.QuelleAuer et al. (2019): "The matching hierarchies model: Evidence from a survey experiment on employers’ hiring intent regarding immigrant applicants", S. 91, 107, LINK
  • Auch bei der Jobvermittlung kommt es zu rassistischer Diskriminierung. Das zeigt ein Experiment aus dem Jahr 2017, für das Wissenschaftler*innen fiktive E-Mails mit deutsch, türkisch und rumänisch klingenden Namen an Jobcenter verschickt haben. Die Behörden antworteten zwar auf alle Mails, schickten den Fragesteller*innen mit ausländischen Namen aber häufiger unzureichende und weniger detaillierte Informationen.QuelleWissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (2017): Pressemitteilung vom 8. September 2017, "Besser Schneider oder Schmidt heißen", LINK

Folgen von Rassismus für Betroffene

Stand: Mar. 2025

Rassismuserfahrungen können die Gesundheit beeinflussen und wirken sich auf soziale Beziehungen, Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten aus.

Laut Rassismusmonitor 2025 des DeZIM-Instituts haben Personen, die häufig Diskriminierung erfahren, insgesamt ein geringeres Vertrauen in anderen Menschen. Zudem zeigt sich bei rassistisch markierten Personen ein geringeres Vertrauen in staatliche Institutionen. Diskriminierungserfahrungen spielen dabei eine wichtige Rolle bei: Muslimische Befragte ohne Diskriminierungserfahrung vertrauen zum Beispiel zu 87 Prozent der Polizei, mit häufiger Erfahrung sind es nur 19 Prozent; bei asiatischen Befragten sind es 86 im Vergleich zu 4 Prozent.QuelleDeZIM/NaDiRa (2025): "NaDiRa-Bericht 2025. Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland," S. 40ff., LINK

Rassismus wirkt sich auf die psychische Gesundheit aus

Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen beeinflussen direkt die psychische Gesundheit, zeigen Studien der Universität Mannheim und der NaDiRa-Bericht 2025 des DeZIM. Neben kurzfristigen Auswirkungen wie Wut und Feindseligkeit, können sie zu Angststörungen und Depressionen führen. Jede dritte Person, die häufig Diskriminierung erlebt, leidet unter moderaten bis schweren Symptomen – im Vergleich zu 10 Prozent bei Nicht-Betroffenen.QuelleEmmer, C., Dorn, J. & Mata, J. (22.02.2024): "Diskriminierung verschlechtert direkt und unmittelbar die psychische Gesundheit." Universität Mannheim. LINK; DeZIM/NaDiRa (2025): "NaDiRa-Bericht 2025. Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland," LINK

Langfristige Folgen rassistischer Gewalt

Einem Bericht der Agentur der Europäische Union für Grundrechte (FRA) 2023 zufolge können rassistische Gewalterfahrungen das Sicherheitsgefühl, die Gesundheit und das Verhalten von Menschen beeinflussen.

Höheres Armutsrisiko

Häufig wird eine geringere Bildung oder schlechter bezahlte Arbeit für das höhere Armutsrisiko verantwortlich gemacht. Doch auch unmittelbare Diskriminierung dürfte eine Rolle spielen. Das legen neuere Studien nahe, die sich besonders "rassistisch markierte" Menschen angeschaut haben. So erleben einige Gruppen häufiger Diskriminierung, zum Beispiel schwarze Frauen oder muslimische Männer – und sie haben ein deutlich höheres Armutsrisiko als Deutsche oder Migrant*innen ohne "sichtbaren" Migrationshintergrund. Mehr dazu hier.QuelleDeutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (2024): Grenzen der Gleichheit - erster Kurzbericht aus dem "Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitoring" NaDiRa, Seite 13

 

News Zum Thema: Diskriminierung

Zahlen und Fakten  Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Viele Menschen mit Migrationshintergrund berichten davon, dass sie Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfahren. Studien zeigen: Sie haben im Schnitt weniger Wohnraum zur Verfügung und müssen einen größeren Anteil des Einkommens für die Miete ausgeben.

Zahlen und Fakten   Diskriminierung durch Algorithmen

Gerade laufen Verhandlungen auf EU-Ebene für eine neue Verordnung, die den Einsatz Künstlicher Intelligenz regeln soll. Ein Thema: Diskriminierung durch Algorithmen. Die wichtigsten Informationen und Studien zum Thema haben wir in einem neuen Dossier zusammengefasst.

Antidiskriminierung  Mehr Klarheit für Betroffene

Die Bundesregierung hat geplant, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu reformieren. Auch immer mehr Bundesländer planen Antidiskriminierungsgesetze. Auf beiden Ebenen stocken Vorhaben. Worum es geht und was geplant ist, steht in unserem Factsheet.

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