Prinzipiell gilt: Asylberechtigte nach dem Grundgesetz und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben das Recht, Ehepartner und Kinder nach Deutschland nachzuholen. Unbegleitete Minderjährige können nur ihre Eltern nachziehen lassen.
Bei den Verhandlungen zur Bildung einer neuen Regierungskoalition geht es vor allem um eine Gruppe: Flüchtlinge mit subsidiärem – also eingeschränktem – Schutzstatus. Sie dürfen bis 16. März 2018 keine Angehörigen nachziehen lassen. Darauf hatte sich die Große Koalition im Frühjahr 2016 auf Drängen der Unionsparteien geeinigt.
Von dieser Regelung sind insbesondere Menschen aus Kriegs- und Krisenregionen wie Syrien und dem Irak betroffen. Ihnen wurde anstelle eines Schutzes nach der Genfer Flüchtlingskonvention in den vergangenen Jahren zunehmend nur noch subsidiärer Schutz zugesprochen.
Menschenrechtsorganisationen und Rechtsexperten kritisieren diese Praxis. Die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiäre Schutzberechtigte verstößt ihrer Auffassung nach gegen nationales und internationales Recht. Auch Migrationsforscher und Organisationen wie die OECD sehen eine Verhinderung oder Verzögerung der Familienzusammenführung kritisch, da sie die Integration im Zielland erschwere.Quellen
Die Sozialdemokraten wollen den Familiennachzug für diese Gruppe nach Ablauf der Frist im März 2018 wieder erlauben, die Unionsparteien wollen ihn weiterhin aussetzen. Einige Vertreter der CDU/CSU haben mittlerweile jedoch Kompromissbereitschaft hinsichtlich einer Härtefallregelung signalisiert.
Wie hoch ist das "Nachzugspotenzial"?
Wie viele Angehörige könnten nachziehen, wenn der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wieder zugelassen werden würde? In den politischen Debatten werden sehr unterschiedliche Zahlen ins Spiel gebracht. Und nicht selten ist dabei unklar, auf welche Flüchtlingsgruppen mit welchem Schutzstatus sich die Prognosen beziehen.
So hatte die AfD vor den Bundestagswahlen über soziale Medien verbreitet, ab 2018 kämen durch den Familiennachzug "Weitere 2 Millionen Migranten". In Bezug auf die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten äußerte zuletzt der Unionsfraktionschef Volker Kauder, dass 300.000 Personen einen Antrag auf Familiennachzug stellen könnten, wenn der Familiennachzug für sie wieder zugelassen würde.
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hingegen kommt zu weit niedrigeren Zahlen. Im Oktober 2017 prognostizierte es auf Grundlage einer Befragung von Geflüchteten und der Auswertung statistischer Daten: maximal 50.000 bis 60.000 Angehörige könnten zu subsidiär Schutzberechtigten ziehen, wenn der Familiennachzug wieder erlaubt wird. Hinzu kommen 100.000 bis 120.000 Angehörige zu anerkannten Flüchtlingen. Daraus ergäbe sich also eine Gesamtzahl von maximal 180.000 Angehörigen, die nach Deutschland kommen könnten.
Die Internationale Organisation für Migration (IOM), die Syrer und Iraker bei Familienzusammenführungen unterstützt, hält die Schätzungen des IAB für realistisch, wie der MEDIENDIENST erfuhr. Die Einschätzung der IOM beruht – anders als im Fall des IAB – nicht auf einer Studie, sondern auf eigenen Daten. Im Juni 2016 hat die IOM gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt das "Family Assistance Programme" (FAP) gestartet. Angehörige von Menschen, die in Deutschland Schutz erhalten haben, können sich seitdem an eine Beratungsstelle wenden, um beim Antrag auf Familienzusammenführung unterstützt zu werden. Fünf Beratungsstellen dieser Art gibt es: zwei in der Türkei, zwei im Libanon und eine im Nordirak. Laut IOM sind 90 Prozent der Antragsteller Frauen und Kinder.
Laut dem Leiter der Berliner FAP-Koordinierungsstelle, Eric Schneider, haben in den vergangenen Jahren rund 600.000 Syrer und Iraker Schutz in Deutschland erhalten, davon rund 400.000 anerkannte Flüchtlinge, die derzeit Anspruch auf Familiennachzug haben, sowie 200.000 subsidiär Schutzberechtigte. "Zwischen 2015 und der ersten Jahreshälfte von 2017 wurden allerdings nur 120.000 Visa für Syrer und Iraker zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt", so Schneider. Zudem sind derzeit noch 40.000 bis 50.000 Terminanfragen von Angehörigen unbearbeitet. Davon stammten rund 15.000 von Angehörigen von subsidiär Schutzberechtigten. „Eine Nachzugsquote von 0,3 Angehörige pro Flüchtling oder niedriger, wie sie das IAB geschätzt hat, ist durchaus wahrscheinlich“, so Schneider im Gespräch mit dem MEDIENDIENST.
Zahl der Familiennachzüge dürfte gering bleiben
Auch Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten können sich in die Terminliste der deutschen Auslandsvertretungen eintragen – obwohl sie derzeit kein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung beantragen können. Sie erhalten eine Referenznummer und werden in einer Warteliste eingetragen. Würde die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aufgehoben, könnten auch sie eine Einreiseerlaubnis nach Deutschland beantragen.
Die Wartelisten für anerkannte Flüchtlinge sind Schneider zufolge in den meisten deutschen Auslandsvertretungen fast komplett abgearbeitet. "Es ist daher nicht anzunehmen, dass die Zahl der Nachzugsberechtigten stark ansteigt, wenn der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige wieder zugelassen würde", so Schneider.
Für viele Geflüchtete stelle es eine große Belastung dar, vom Ehepartner oder den Kindern getrennt zu sein: „Wir haben beobachtet, dass sich viele Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten eigenständig auf die oftmals gefährliche Reise gemacht haben, um ihre Familie in Europa zu erreichen. Außerdem sind uns auch Fälle bekannt, in denen Geflüchtete, die in Europa sind, irregulär zurück in die Türkei oder nach Syrien reisen, um mit ihren Angehörigen wieder vereint zu sein." Sollten Ehepartner und Kinder von subsidiär Schutzberechtigten weiterhin daran gehindert werden, nach Deutschland zu ziehen, sei zu befürchten, dass mehr Menschen versuchen werden, auf illegalem Wege nach Europa zu gelangen und sich den damit verbundenen Gefahren aussetzen.
Von Fabio Ghelli und Rana Göroğlu
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