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Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Viele Rechte sind in Deutschland an den deutschen Pass gebunden. Bei der Bundestagswahl etwa sind nur deutsche Staatsbürger*innen wahlberechtigt, Ausländer*innen sind von der Abstimmung ausgeschlossen. Welche Wege gibt es, den deutschen Pass zu erhalten? Wer hat Anspruch auf eine Einbürgerung? Und wie viele Menschen leben in Deutschland, die zwei Pässe haben?

Wie bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft?

Stand: Jun. 2024

Es gibt drei Wege, deutsche*r Staatsbürger*in zu werden: Per Abstammung, per Geburt in Deutschland oder durch eine Einbürgerung.

Abstammung

Wer mindestens einen deutschen Elternteil hat, erhält mit der Geburt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (§4 StAG) – unabhängig davon, ob das Kind in Deutschland oder im Ausland zur Welt kommt. Wird das Kind im Ausland geboren oder ist bei der Geburt nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und nicht mit der Mutter verheiratet, müssen bestimmte Nachweise Staatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 1 und Abs. 4 erbracht werden.QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 1

Geburt in Deutschland

Kinder, bei denen kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat und die in Deutschland zur Welt kommen, können neben der Staatsangehörigkeit des Herkunftlands ihrer Eltern grundsätzlich auch die deutsche erlangen, sofern die Eltern sich mindestens seit fünf Jahren in Deutschland aufhalten und weitere Voraussetzungen erfüllen.QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz § 4 Abs. 3

Einbürgerung (Neuerungen seit Juni 2024)

Wer nicht per Abstammung oder per Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, kann sich einbürgern lassen. Antragsteller*innen müssen dafür verschiedene Voraussetzungen erfüllen,siehe Staatsangehörigkeitsgesetz § 10 Abs. 1. Seit Inkrafttreten der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Ende Juni 2024 (mehr zu den Änderungen unten) hat einen Anspruch auf Einbürgerung, wer:

  • seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt (§10 Abs. 1). Die Aufenthaltsdauer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf drei Jahre verkürzt werden, etwa bei "besonderen Integrationsleistungen" (§10 Abs. 3).
  • zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht hat (§10 Nr. 2).
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt.
  • sich zur historischen Verantwortung Deutschlands in Folge des Nationalsozialismus bekennt, zum Schutz jüdischen Lebens und zum "friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges" (§10 Abs. 1 Nr. 1a.).
  • seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann. Ausnahmen hiervon gelten etwa für Personen, die im Rahmen der Gastarbeiterabkommen einwanderten (§10 Abs. 1 Nr. 3a).
  • Deutschkenntnisse auf mindestens B1-Niveau nachweisen kann; (§10 Abs. 4); auch bei der Anforderung gibt es Ausnahmen für die Gastarbeiter*innen–Generation.
  • den "Einbürgerungstest" bestanden hat (auch hier gibt es Ausnahmeregelungen)
  • nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist (§10 Abs. 1 Nr. 5).QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz (StAG), LINK

Für Antragsteller*innen, die nicht alle Voraussetzungen erfüllen, gibt es die Möglichkeit einer "Ermessenseinbürgerung". In diesen Fällen muss die Einbürgerungsbehörde entscheiden, ob ein "öffentliches Interesse" an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.QuelleBAMF (2024) Einbürgerung in Deutschland, LINK.

Die Einbürgerung kostet 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden.QuelleBundesinnenministerium BAMF (2024) Einbürgerung in Deutschland, 7.6., LINK..

Reform des Staatsangehörigkeitsrecht 2024
Die Ampelkoalition hat die Voraussetzungen für Einbürgerungen (StAG §10) mit dem Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz umfassend überarbeitet. Das Gesetz trat Ende Juni 2024 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen:QuelleStaatsangehörigkeitsgesetz (StAG), LINK

>> Kürzere Fristen bei Aufenthaltsdauer:
Ab jetzt können Menschen sich grundsätzlich schon nach fünf statt bislang acht Jahren Aufenthaltsdauer in Deutschland einbürgern lassen (§10 Abs. 1). Personen, die "besondere Integrationsleistungen" vorweisen können, dürfen schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland einen Antrag auf Einbürgerung stellen – zuvor waren es fünf Jahre. Besondere Integrationsleistungen sind etwa Deutschkenntnisse auf C1–Niveau (§10 Abs. 3).

>> Leichtere Einbürgerung von Kindern
: Kinder, die in Deutschland geboren werden, können automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn ein Elternteil seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland ist (§10 Abs. 2).

>> Doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt
: Wer sich einbürgern lassen will, darf ab jetzt auch die bisherige Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes beibehalten. Vorher hing das davon ab, aus welchem Herkunftsland die Person kam. Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU–Landes etwa durften ihren alten Pass behalten; in der Regel mussten Einbürgerungswillige die Staatsbürgerschaft ihres Herkunftslandes bislang aber aufgebenGeregelt war dies in §12 des StAG; dieser wurde nun gestrichen..

>>
Optionspflicht entfällt
: Früher mussten sich viele Kinder von Einwanderern, die sich einbürgern ließen, zwischen ihrem 18. und 22. Geburtstag entscheiden, welchen der beiden Pässe sie dauerhaft behalten wollen. Diese Pflicht entfällt

>> Bekenntnis zur "historischen Verantwortung Deutschlands"
: Zusätzlich zum bisherigen Bekenntnis zur freiheitlichen Demokratie sollen Einbürgerungswillige sich zur historischen Verantwortung Deutschlands, die aus dem Nationalsozialismus resultiert, bekennen (§10 Abs. Abs. 1 Nr. 1a.). Wie das in der Praxis umsetzbar sein soll, ist zweifelhaft, so etwa die Antisemitismus-Expertin Kati Lang im MEDIENDIENST-Interview.

>> Eigenständig Lebensunterhalt sichern
: Wer sich einbürgern lassen will, muss selbstständig für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen (§10 Abs. 1 Nr. 3). Die Ausnahmeregelungen hierfür wurden verschärft. Wer nicht darunter fällt, für den kommt nur eine "Ermessenseinbürgerung" über die Härtefallregelung in Frage.

>> Ausnahmen für Gast– und Vertragsarbeiter*innen
: Personen, die der Gastarbeiter*innen–Generation angehören oder als Vertragsarbeiter*innen in der DDR waren, erhalten Erleichterungen beim ansonsten erforderlichen Sprachnachweis (B1-Niveau) (§10 Abs. 4). Auch sind sie davon ausgenommen, für den eigenen Lebensunterhalt selbstständig aufzukommen – dürfen also etwa Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen (§10 Abs. 1 Nr. 3a).

Das Staatsbürgerschaftsrecht in Deutschland war lange Zeit sehr restriktiv geregelt. Bis 2000 galt ausschließlich das Abstammungsprinzip: Demnach war nur Deutsche*r, wer auch deutsche Eltern hatte. Mit einer Gesetzesreform im Jahr 2000 wurde auch das "Geburtsortsprinzip" eingeführt. Seitdem konnten Kinder, die keine deutschen Eltern haben, aber hier geboren sind, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Zahl der Einbürgerungen in Deutschland

Stand: Jun. 2024

200.095 Menschen wurden 2023 in Deutschland eingebürgert – ein neuer Höchstwert seit dem Jahr 2000. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Einbürgerungen damit um rund 19 Prozent (+31.300 Personen). Mehr als ein Drittel der Einbürgerungen waren von syrischen Staatsangehörigen (rund 75.500 Menschen).QuelleStatistisches Bundesamt (2024): Pressemitteilung Nr. 209 vom 28. Mai 2024, Einbürgerungsstatistik

Mit durchschnittlich rund 29 Jahren waren Eingebürgerte deutlich jünger als der Bevölkerungsdurchschnitt (knapp 45 Jahre).QuelleStatistisches Bundesamt (2024): Pressemitteilung Nr. 209 vom 28. Mai 2024, Einbürgerungsstatistik.

Personen, die sich 2023 einbürgern ließen, hatten sich zuvor im Schnitt 10,9 Jahre regulär in Deutschland aufgehalten. 2022 betrug die vorausgegangene Aufenthaltsdauer noch mehr als 12 Jahre.QuelleStatistisches Bundesamt (2024) Einbürgerungsstatistiken 2023: 12511-02: Einbürgerungen 2018 bis 2023 nach Ländern, LINK.

Bundesländer: Nahezu in allen Bundesländern Anstieg der Einbürgerungen

Die Zahl der Einbürgerungen stieg 2023 in fast allen Bundesländern, nur in Mecklenburg–Vorpommern waren die Zahlen leicht rückläufig. Den stärksten Anstieg verzeichnete Brandenburg, zahlenmäßig die meisten Einbürgerungen gab es in Nordrhein-Westfalen (rund 51.000), Bayern (rund 36.000) und Baden–Württemberg (rund 23.000)

 

Herkunftsländer der Eingebürgerten

Die häufigsten Herkunftsländer der Eingebürgerten im Jahr 2023 waren:

  • Syrien: Rund 75.500 Einbürgerungen (plus 56 Prozent im Vergleich zum Vorjahr)
  • Türkei: Rund 10.700 Einbürgerungen (minus 25 Prozent)
  • Irak: Rund 10.700 Einbürgerungen (plus 57 Prozent)
  • Rumänien: Rund 7.600 Einbürgerungen (plus 8 Prozent)
  • Afghanistan: Rund 6.500 Einbürgerungen (plus 55 Prozent)

2022

Einbürgerungen insgesamt: ca. 168.800. Davon:

  • Syrien: Rund 48.400 Einbürgerungen
  • Türkei: Rund 14.300 Einbürgerungen
  • Irak: Rund 6.800 Einbürgerungen
  • Rumänien: Rund 7.000 Einbürgerungen
  • Afghanistan: Rund 4.200 Einbürgerungen

Bereits 2022 und 2021 war die Zahl der Syrer*innen, die sich einbürgern ließen, deutlich gestiegen. Viele der syrischen Schutzsuchenden, die zwischen 2014 und 2016 nach Deutschland kamen, erfüllen mittlerweile die Voraussetzungen für eine Einbürgerung.QuelleStatistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 209 vom 28. Mai 2024; Pressemitteilung Nr. 237 vom 10. Juni 2022 und Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2021, Tab3

Zwischen 2000 und 2020 wurden insgesamt mehr als 2,7 Millionen Menschen in Deutschland eingebürgert. Mehr als 700.000 von ihnen waren Türkinnen und Türken.QuelleStatistisches Bundesamt (2022): Fachserie 1 Reihe 2.1 Einbürgerungen 2021, Tab1

Warum lassen sich nur wenige Menschen einbürgern, die eigentlich das Recht dazu hätten? Zum einen liegt das an hohen Anforderungen für die Einbürgerung, zum anderen an zu wenig Personal in den Behörden. Zahlen zu anhängigen Einbürgerungsverfahren in mehreren deutschen Städten finden Sie in diesem Artikel (LINK).

Wie viele Menschen könnten sich einbürgern lassen?

Stand: Jun. 2024

Wer die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllt, ist statistisch nur schwer zu erfassen. Das Statistische Bundesamt ging bislang vereinfachend von der Annahme aus, dass ausländische Staatsbürger*innen, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben, eingebürgert werden könnten.

Ende 2023 waren das laut Ausländerzentralregister (AZR) rund 5,5 Millionen Menschen. Im selben Jahr wurden allerdings nur rund 200.100 Personen eingebürgert. Das "ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial" lag daher lediglich bei rund 3,62 Prozent.QuelleStatistisches Bundesamt (2024) "Ein­bürger­ungen 2023 nach Bundesländern", LINK.

Die Einbürgerungsquoten variieren von Bundesland zu Bundesland: Das Schlusslicht bildete Berlin mit nur 2,3 Prozent; gemessen am Anteil der ausländischen Bevölkerung ließen sich in Bremen mit 8 Prozent die meisten Personen einbürgern. Das Potenzial ist in allen Bundesländern unausgeschöpft.

 

Einem Forschungsbericht der Robert-Bosch-Stiftung zufolge hängen die Quoten oft mit der Zusammensetzung der nicht-deutschen Bevölkerung in den Ländern zusammen. Fallstudien würden allerdings auch zeigen, dass Maßnahmen in den Kommunen – insbesondere Einbürgerungskampagnen – messbare Effekte haben.Quelle Robert Bosch Stiftung (2021): "Forschungsbericht - neue Erkenntnisse: Neubürger:innen in Stadt und Land: Wie kommt es zu den großen Unterschieden bei den kommunalen Einbürgerungsquoten?"; Statistisches Bundesamt (2021): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Einbürgerungen 2020, S. 15

Wenige Einbürgerungen können ein "Problem für die Demokratie" sein, weil viele Menschen dauerhaft in Deutschland leben, die kein Wahlrecht haben. Warum lassen sich so wenige Menschen einbürgern? Und welche Vorteile hat eine Einbürgerung? Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Wie viele Menschen haben eine doppelte Staatsbürgerschaft?

Stand: Apr. 2024

Genaue Zahlen zu Doppelstaatler*innen sind nicht bekannt. Die Angaben variieren zwischen 2,9 und 4,3 Millionen Personen in Deutschland, die neben der deutschen (mindestens) eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.

Die neuesten Daten liefert der Mikrozensus 2023. Demnach gab es rund 2,9 Millionen deutsche Doppelstaatler*innen, mehr als 70 Prozent von ihnen mit einer weiteren, europäischen Staatsbürgerschaft. Davon hatten 392.000 auch eine polnische Staatsbürgerschaft, gefolgt von der türkischen mit 320.000 Personen und der russischen mit 307.000 Personen.QuelleStatistisches Bundesamt (2023) Bevölkerung in Privathaushalten nach Migrationshintergrund und Altersgruppen 12211-16: Deutsche Doppelstaatler und Doppelstaatler/-innen im Jahr 2023 nach Staatsangehörigkeit, Migrationserfahrung und Geschlecht. LINK.

Die Zahlen dürften zu niedrig sein. Denn: Der Mikrozensus basiert auf Selbstauskünften der Befragten. Viele wissen nicht, dass sie eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen, möchten es möglicherweise nicht angeben oder sehen die zweite Staatsangehörigkeit nicht als Teil ihrer Identität an.QuelleStatistisches Bundesamt (2022): "Bevölkerung mit Migrationshintergrund - Ergebnisse des Mikrozensus 2021", S. 167

Andere Werte liefert der Zensus 2011. Demnach gab es zu der Zeit 4,3 Millionen Doppelstaatler*innen hierzulande, davon hatten:

  • 710.000 auch die russische,
  • 690.000 die polnische und
  • 530.000 die türkische Staatsbürgerschaft.QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, Bundesdrucksache 18/9554, 06.09.2016

Aber auch die Zahl von 4,3 Millionen Doppelstaatler*innen aus dem Zensus 2011 ist nicht genau. Der Zensus beruht auf Eintragungen aus Melderegistern. Diese enthalten häufig Fehler, etwa weil die Behörden des zweiten Landes Deutschland nicht immer darüber informieren, dass eine Person ausgebürgert wurde. Die tatsächliche Zahl der Doppelstaatler*innen dürfte zwischen 2,6 und 4,3 Millionen liegen.

In einer StudieThränhardt 2017: Einbürgerung im Einwanderungsland Deutschland aus dem Jahr 2017 schätzt der Migrationsforscher Dietrich Thränhardt die Zahl der Doppelstaatler*innen auf 2,9 Millionen. Zudem geht Thränhardt davon aus, dass etwa 10,1 Millionen Deutsche das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Die wenigsten würden dieses Recht aber wirklich einfordern.QuelleThränhardt (2017): "Einbürgerung im Einwanderungsland Deutschland", S. 21 bzw 20

Wie viele Eingebürgerte dürfen ihren alten Pass behalten?

Stand: May. 2024

2023 durften rund 80,9 Prozent der neu Eingebürgerten ihren alten Pass behalten, das ist ein Höchststand seit Beginn der Erfassung 2018.QuelleStatistisches Bundesamt (2024): Pressemitteilung Nr. 209 vom 28. Mai 2024, Einbürgerungsstatistik

Ob ein Antrag auf Mehrstaatigkeit Erfolg hat, kommt darauf an, aus welchen Land die Eingebürgerten kommen, das zeigen Daten für 2022:

  • Bei einigen Herkunftsländern wird darauf verzichtet, dass Eingebürgerte ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, weil das nicht möglich oder zumutbar wäre. Beispiele dafür sind Syrien (99,9 Prozent), Iran, Libanon, Algerien, Marokko oder Tunesien.
  • Auffällig hoch ist die "Hinnahme von Mehrstaatigkeit" auch bei Antragsteller*innen aus den USA (rund 96 Prozent) und einigen südamerikanischen Staaten wie Brasilien oder Argentinien (je rund 100 Prozent).
  • Die Türkei liegt mit rund acht Prozent Einbürgerungen unter Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft deutlich im unteren Bereich.
  • Auch Menschen aus einigen afrikanischen Ländern müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit oft abgeben. Von den im Jahr 2022 Eingebürgerten aus Somalia konnten etwa nur rund 12 Prozent ihre Staatsbürgerschaft behalten, aus Kenia rund 11 Prozent und aus Kamerun sogar nur rund sieben Prozent.QuelleStatistisches Bundesamt (2023) auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, 06.06.2023

News Zum Thema: Staatsbürgerschaft

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