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MDI-Recherche
Fragen und Antworten 24.07.2019

Was wissen wir über "Anker-Zentren"?

Vor einem Jahr wurden die ersten "Anker-Zentren" in Betrieb genommen. Wie viele solcher Einrichtungen gibt es heute? Wie unterscheiden sie sich von anderen Erstaufnahme-Unterkünften? Und wie ergeht es Geflüchteten, die dort leben? Die wichtigsten Informationen im Überblick.

Eingang zur "Dependance" eines Anker-Zentrums in Regensburg (Bayern). Foto: dpa

Anfang 2018 einigten sich CDU, CSU und SPD darauf, Geflüchtete künftig in sogenannten Anker-Zentren unterzubringen. Asylverfahren sollten dort "schneller" und "effizienter" bearbeitet werden, heißt es im Koalitionsvertrag. Am 1. August 2018 nahmen die ersten Anker-Zentren ihre Arbeit auf.QuelleBundesregierung (2018): Koalitionsvertrag zwischen CSU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 107; BAMF (2018): "Start der AnkER-Einrichtungen"

Fachleute und zivilgesellschaftliche Organisationen übten damals deutliche Kritik an den Einrichtungen: Anker-Zentren würden zu Isolation und Belastungen bei Geflüchteten führen. Zudem sei fraglich, ob in den Einrichtungen faire Asylverfahren gewährleistet werden können.Quelle Hess et al. (2018): "Welche Auswirkungen haben 'Anker-Zentren'?" Eine Kurzstudie für den Mediendienst Integration, S. 2; Erklärung von 24 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Mai 2018

Eine Recherche des MEDIENDIENSTES zeigt: Bislang haben lediglich drei Bundesländer Anker-Zentren eingerichtet. Doch in vielen Ländern gibt es Erstaufnahme-Unterkünfte, die den Anker-Zentren ähnlich sind. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

WAS SIND ANKER-ZENTREN?

Anker-ZentrenDas Kürzel "Anker" steht für "Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung". sind Erstaufnahme-Einrichtungen für Geflüchtete. Im Gegensatz zu anderen Erstaufnahme-Unterkünften sollen Geflüchtete bis zum Ende ihres Asylverfahrens in den Unterkünften bleiben. Zudem sollen Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, direkt aus den Anker-Zentren abgeschoben werden.

Offizielles Ziel der Anker-Zentren ist es, dass die Asylverfahren "effizienter" werden. Dafür sollen in den Einrichtungen alle Behörden vertreten sein, die am Asylverfahren beteiligt sind. Dazu gehören das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesagentur für Arbeit, die Ausländerbehörde, das Sozialamt und Verwaltungsgerichte. Auch erste Integrationsmaßnahmen sollen in den Anker-Zentren durchgeführt werden.QuelleBAMF (2018): "AnkER-Einrichtung - Ein Überblick"; ECRE (2019): The AnkER centres: Implications for asylum procedures, reception and return, S. 4ff; CDU, CSU und SPD (2018): Koalitionsvertrag, S. 107f.

WIE VIELE ANKER-ZENTREN GIBT ES?

Aktuell gibt es in Deutschland neun Anker-Zentren: sieben in Bayern sowie jeweils eins im Saarland und in Sachsen. Ein Anker-Zentrum in Bayern soll jedoch Ende 2019 wieder geschlossen werden. Laut Medienberichten war es in der Unterkunft mehrfach zu Konflikten zwischen Geflüchteten und dem Sicherheitspersonal gekommen.QuelleBAMF (2019): "Außenstellen in AnkER-Einrichtungen"; Pressemitteilung der Regierung Schwaben (2019): "ANKER Schwaben: Regierung stellt Nachfolgelösung für Donauwörth vor"

Eigentliches Ziel der Anker-Zentren ist es, Geflüchtete an dem Ort unterzubringen, an dem auch ihr Asylverfahren stattfindet. In Bayern ist das aber nicht immer der Fall: Hier haben einige Anker-Zentren mehrere Außenstellen. Geflüchtete wohnen in diesen Außenstellen und müssen teils weite Strecken zurücklegen, um zur zuständigen Zentrale des Anker-Zentrums zu fahren.QuelleUmfrage des MEDIENDIENSTES unter den zuständigen Ministerien der Bundesländer, Juni 2019; ECRE (2019): "The AnkER centres: Implications for asylum procedures, reception and return", S. 7

SIND WEITERE GEPLANT?

Derzeit plant kein Bundesland, weitere Anker-Zentren einzurichten. Das geht aus einer Umfrage des MEDIENDIENSTES unter den zuständigen Ministerien hervor. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben jedoch mit dem Bundesinnenministerium vereinbart, bestehende Erstaufnahme-Einrichtungen auszubauen. Die Unterkünfte werden dann ähnlich wie die Anker-Zentren aufgebaut sein, sollen aber nicht umbenannt werden. Sachsen will erst über die Einrichtung weiterer Zentren entscheiden, wenn der Bund die bisherigen Anker-Zentren evaluiertEine Evaluation soll 2020 vom Forschungszentrum des BAMF durchgeführt werden. hat.QuelleUmfrage des MEDIENDIENSTES unter den zuständigen Ministerien der Bundesländer, Juni 2019; Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern: Pressemitteilung vom 09.04.2019; Innenministerium Schleswig-Holstein: Pressemitteilung vom 13.06.2019

Allerdings gibt es schon heute in vielen Bundesländern Erstaufnahme-Einrichtungen, die den Anker-Zentren ähnlich sind: zum Beispiel die sogenannten Ankunftszentren. Mehrere BundesländerBade­­­n-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt teilten dem MEDIENDIENST mit, dass diese Unterkünfte die gleichen Funktionen wie die Anker-Zentren erfüllen oder die gleiche Wirkung haben. Denn auch hier werden die meisten Schritte des Asylverfahrens an einem Ort durchgeführt. Eine Umbenennung der Unterkünfte in "Anker-Zentren" sei daher nicht nötig, so die Länder.QuelleUmfrage des MEDIENDIENSTES unter den zuständigen Ministerien der Bundesländer, Juni 2019

Rheinland-Pfalz, Bremen und Thüringen sehen bestimmte Aspekte der Anker-Zentren problematisch und wollen sie deshalb nicht umsetzen – zum Beispiel die längere Aufenthaltsdauer für Geflüchtete.QuelleUmfrage des MEDIENDIENSTES unter den zuständigen Ministerien, Juni 2019

WIE GEHT ES GEFLÜCHTETEN IN DEN EINRICHTUNGEN?

Geflüchtete sind in den Anker-Zentren mit zahlreichen Problemen konfrontiert. In manchen Einrichtungen können die Bewohnerinnen und Bewohner etwa ihre Zimmer nicht abschließen und haben kaum Rückzugsmöglichkeiten. In einigen Fällen müssen sich mehrere Familien einen Raum teilen. Auch die hygienischen Bedingungen seien unzureichend, kritisieren Fachleute. Unter welchen Bedingungen Geflüchtete in den Anker-Zentren leben, kann aber sehr unterschiedlich sein. Das hängt unter anderem von den Betreibern ab, aber auch vom Zustand und Alter der Gebäude. Mindeststandards für die Erstunterbringung, die bundesweit gelten, gibt es nicht.QuelleECRE (2019): "The AnkER centres: Implications for asylum procedures, reception and return", S. 14ff.; Sozialreferat München (2019): Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 14522; Gespräch des MEDIENDIENSTES mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat (Juni 2019); Handreichung vom BMFSJ (2019): "Mindeststandards zum Schutz von Geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"

Problematisch ist auch die Lage von Kindern: In den Anker-Zentren gibt es nicht genügend Raum zum Spielen oder für Hausaufgaben. Zudem haben viele Kinder nur eingeschränkten Zugang zur Schule. In einigenfür eine Übersicht, wo Kinder in Bayern unterrichtet werden siehe: Bayerischer Landtag (2019): Drucksache 18/1495 Fällen dürfen Kinder zwar Regelschulen besuchen. Oft findet der Unterricht aber in den Anker-Zentren selbst statt. Dieser Unterricht orientiert sich nicht an den regulären Lehrplänen, sondern ist weniger umfangreich. Das führt dazu, dass sich Unterrichtseinheiten nach einer gewissen Zeit wiederholen und Kinder teils dieselben Inhalte mehrfach durchgehen müssen. Diese Probleme gebe es aber nicht nur in den Anker-Zentren, erklärt Meike Riebau, rechtspolitische Sprecherin der Organisation "Save the Children": "Auch in anderen Erstaufnahmeeinrichtungen werden Kinder nicht kindgerecht untergebracht und haben oft nur eingeschränkten Zugang zu Bildungsangeboten."QuelleECRE (2019): The AnkER centres: Implications for asylum procedures, reception and return, S. 17; Gespräch des MEDIENDIENSTES mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat und Save the Children (Juni 2019); Sächsischer Flüchtlingsrat u.a. (2018): "Bildung für Alle – Zugang zum Bildungssystem für geflüchtete Minderjährige"

WIE FUNKTIONIERT DIE RECHTSBERATUNG?

Die Asylverfahrensberatung in den Anker-Zentren wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt: zunächst in Gruppengesprächen und bei Bedarf in Einzelgesprächen. Oft wird jedoch nur die Gruppenberatung durchgeführt, die allgemein über das Asylverfahren berät, aber nicht auf die individuelle Situation der Geflüchteten eingeht.QuelleECRE (2019): "The AnkER centres: Implications for asylum procedures, reception and return", S. 10; BAMF (2019): "Ankunftszentren und AnkER-Einrichtungen"

Zivilgesellschaftliche Organisationen, die eine unabhängige Rechtsberatung anbieten, haben nur eingeschränkten Zugang zu den Anker-Zentren. In einigen Unterkünften dürfen sie das Gelände nicht betreten. Der Kontakt zu den Geflüchteten wird dadurch erschwert. Ein weiteres Problem: Die erste Anhörung findet oft innerhalb weniger Tage statt. Eine umfassende Beratung und Vorbereitung auf das Asylverfahren sei in diesem Zeitraum nicht möglich, kritisieren Fachleute.QuelleECRE (2019): "The AnkER centres: Implications for asylum procedures, reception and return", S. 8ff.; Informationen der Flüchtlingsräte in Sachsen und Bayern

Eine Beratung durch das BAMF wie in den Anker-Zentren soll es auch bald in anderen Erstaufnahme-Einrichtungen geben. Das sieht das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" vor. Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren dieses Vorhaben: Die Beratung müsse von nicht-staatlichen Organisationen durchgeführt werden, um Geflüchtete umfassend über das Verfahren und auch Klagemöglichkeiten informieren zu können.QuelleDeutscher Bundestag (2019): Drucksache 19/10706,  Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (2019): "Stellungnahme zur gesetzlichen Verankerung der Asylverfahrensberatung"

SIND DIE VERFAHREN "EFFIZIENTER" GEWORDEN?

Diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten, denn die Anker-Zentren wurden noch nicht evaluiert. Aktuell dauern die Asylverfahren in den Anker-Zentren durchschnittlich 1,7 Monate. Laut dem Bayerischen Flüchtlingsrat liegt das daran, dass die Verfahren in den Einrichtungen beschleunigt worden sind. Das sei jedoch nicht nur positiv zu bewerten, denn die Qualität des Asylverfahrens könne darunter leiden.QuelleDeutscher Bundestag (2019): Drucksache 19/10430, S. 2; ECRE (2019): "The AnkER centres: Implications for asylum procedures, reception and return", S. 8; Gespräch des MEDIENDIENSTES mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat, Juni 2019

Eine Evaluation der Anker-Zentren soll zeitnah vom Forschungszentrum des BAMF durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollen im Sommer 2020 erscheinen. Gegenstand der Auswertung sind vor allem die Dauer der Asylverfahren und die Zusammenarbeit der Behörden. Unterbringungsstandards – wie zum Beispiel für Familien – sollen nicht überprüft werden. Ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag wurde abgelehnt.QuelleAntwort des Bundesinnenministeriums (Juli 2019) auf Anfrage des MEDIENDIENSTES; Bayerischer Landtag (2019): Drucksache 18/552; Bayerischer Landtag (2019): Drucksache 18/621

Von Andrea Pürckhauer

 

 


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