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Bildung 09.08.2019

Was tun gegen Diskriminierung an Schulen?

Studien zeigen, dass viele Schülerinnen und Schüler Diskriminierung erleben. Den Betroffenen fällt es aber oft schwer, sich zu wehren. Wie lässt sich das ändern? Der MEDIENDIENST hat Fachleute dazu befragt.

Viele Schülerinnen und Schüler machen Diskriminierungserfahrungen. Foto: dpa (Symbolbild)

Mobbing, Benachteiligung in der Benotung oder Schulbücher, die Vorurteile vermitteln: Diskriminierung von Schülerinnen und Schülern hat unterschiedliche Formen. Wie groß das Problem ist, zeigt eine repräsentative Umfrage aus dem Jahr 2017: Rund ein Viertel der Befragten gab an, in den zurückliegenden zwei Jahren Diskriminierung im Bildungsbereich erlebt zu haben. Beratungsstellen berichten, dass die Benachteiligung oft von Lehrkräften und anderem Schulpersonal ausgeht.QuelleBeigang et al. (2017): "Diskriminierungserfahrungen in Deutschland. Ergebnisse einer Repräsentativ- und einer Betroffenenbefragung", Hg.: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, S. 121; Abgeordnetenhaus Berlin (2019): Drucksache 18/20089, S. 2f; ADAS (2018): "Empfehlungen zur Einrichtung einer unabhängigen Berliner Beschwerdestelle bei Diskriminierung in Schulen", S. 8f.

Diskriminierung kann die Gesundheit und den Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern gefährden. Oft wissen Betroffene nicht, an wen sie sich wenden sollen, oder werden nicht ernstgenommen. Häufig unternehmen sie nichts, weil sie weitere Benachteiligungen befürchten.QuelleDern und Spangenberg (2018): "Schutz vor Diskriminierung im Schulkontext", in Foitzik und Hezel (Hg.): Diskriminierungskritische Schule, S. 200f.; Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2018): "Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden"; Benedisk (2016): "Diskriminierungen in Schulen und Kitas"

Welchen Schutz haben Schülerinnen und Schüler?

Es fehlen gesetzliche Regelungen, die Schülerinnen und Schüler vor Diskriminierung schützen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift nur im Arbeitsleben und gilt nicht für Kinder und Jugendliche an öffentlichen Schulen. Zwar enthalten die meisten Schulgesetze der Bundesländer ein Recht auf diskriminierungsfreie Bildung oder gar ein explizites Diskriminierungsverbot. Jedoch sind oft Zuständigkeiten und Befugnisse nicht geklärt, sodass die Rechte nur schwer durchsetzbar sind.QuelleAntidiskriminierungsstelle des Bundes (2018): "Diskriminierung an Schulen erkennen und vermeiden; ADAS (2018): "Schutz vor Diskriminierung an Schulen"; Dern und Spangenberg (2018): "Schutz vor Diskriminierung im Schulkontext", in Foitzik und Hezel (Hg.): Diskriminierungskritische Schule, S. 201; Benedisk (2016): "Diskriminierungen in Schulen und Kitas"

Das Land Berlin will deshalb noch in diesem Jahr ein "Landesantidiskriminierungsgesetz" verabschieden. Es sieht vor, dass Personen nicht durch "öffentlich-rechtliches" Handeln diskriminiertaufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität und des sozialen Status werden dürfen. Das gilt dann auch für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen. Unter anderem wird es möglich sein, Schadensersatz oder Entschädigung einzuklagen.QuelleAbgeordnetenhaus Berlin (2019): Drucksache 18/1996

Verbände sehen im Gesetz einen Fortschritt. "Damit wird anerkannt, dass Diskriminierung in öffentlichen Institutionen, also auch an Schulen, ein strukturelles Problem ist", so Céline Barry, Leiterin der Antidiskriminierungsberatung vom Verein Each One Teach One (EOTO). "Betroffene werden dadurch entlastet, da in bestimmten Fällen Verbände für sie klagen können."

Das Land Berlin gilt als Vorreiter

Berlin wäre das erste Bundesland, das ein solches Gesetz verabschiedet. Kein anderes Bundesland plant derzeit Vergleichbares, wie eine Umfrage des MEDIENDIENSTES unter den zuständigen Ministerien zeigt.QuelleAbfrage des MEDIENDIENSTES unter den zuständigen Ministerien (Juli 2019; aus Hessen liegt keine Antwort vor)

Auch in anderer Hinsicht gilt Berlin als Vorreiter: Dort gibt es eine Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen. Sie ist innerhalb der Senatsverwaltung für das Thema zuständig und hat unter anderem eine Fortbildung für Lehrkräfte zum Thema entwickelt. Doch auch in Berlin gibt es Kritik, seitdem die Antidiskriminierungsbeauftragte Saraya Gomis ihren Rückzug angekündigt hat. Verbände bemängeln, dass die Antidiskriminierungsbeauftragte zu wenige Befugnisse habe. Andere Bundesländer haben keine Pläne, eine ähnliche Stelle einzuführen.QuelleAbfrage des MEDIENDIENSTES unter den zuständigen Ministerien (Juli 2019, aus Hessen liegt keine Antwort vor)

In Berlin existiert auch eine Anlaufstelle für Diskriminierungsfälle an Schulen, die unabhängig vom Senat arbeitet – jedoch nur als zeitlich befristetes Pilotprojekt. Viele Verbände fordern, eine solche Stelle dauerhaft einzurichten. Zu den Aufgaben der Anlaufstelle würde gehören, zwischen Schulen und Schülern zu schlichten, so dass es nicht zu Gerichtsverfahren kommen muss. "Für viele Betroffene ist es nicht der richtige Weg, zu klagen", sagt Aliyeh Yegane von der Anlaufstelle. Denn viele befürchten Nachteile in der Schule, wenn sie den Klageweg beschreiten. Es sei auch manchmal schwer, Diskriminierung im konkreten Fall nachzuweisen, so Yegane.QuelleUnterschiedliche Vorschläge gibt es von ADAS (2018): "Empfehlungen zur Einrichtung einer unabhängigen Berliner Beschwerdestelle bei Diskriminierung in Schulen" und Benedisk (2016): "Diskriminierungen in Schulen und Kitas" / GEW Berlin (2016): "Rechtlicher Rahmen für eine unabhängige Beschwerdestelle zum Schutz gegen Diskriminierung in Berliner Schulen"

Expertin: Rassismuskritik muss Bestandteil im Unterricht werden

Was können die Schulen selbst tun, um besser gegen Benachteiligungen vorzugehen? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfiehlt Schulen, eine Strategie zu entwickeln, in der sie Leitlinien für diskriminierungsfreie Notengebung und Unterrichtsmaterialien erarbeiten.

Die Bildungswissenschaftlerin Aylin Karabulut fordert zudem eine kritische Auseinandersetzung mit Rassismus im Unterricht und auch in Schulungen für Lehrkräfte. "Es gibt an Schulen kaum ein Bewusstsein dafür, dass Rassismus – wie andere Formen von Diskriminierung – in den Strukturen des Bildungssystems verankert ist", so Karabulut. Zudem müsse sich das Lehramtsstudium ändern: "Inhalte zu institutioneller Diskriminierung – und eben auch zu Rassismus – sind dort bislang kaum systematisch verankert."

Von Andrea Pürckhauer

 


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