Viele pflegebedürftige Menschen – wie etwa alte Menschen oder Menschen mit Behinderung – werden zuhause versorgt. 2017 waren das 2,59 Millionen Personen, etwa 76 Prozent aller Pflegebedürftigen. Einige von ihnen werden ausschließlich von Angehörigen betreut, in anderen Fällen sind ambulante Pflegedienste eingebunden.Quelle
Ein weiteres Modell, das in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die sogenannte "24-Stunden-Pflege". Dabei lebt eine Pflegekraft im Haus der betreuten Person und ist rund um die Uhr in Bereitschaft. Die meisten der sogenannten "Live-ins" kommen aus Mittel- und Osteuropa. Laut einer Studie aus dem Jahr 2017 beschäftigt jeder zwölfte Haushalt mit pflegebedürftiger Person eine "osteuropäische Hilfskraft", die mit im Haus lebt. Pro Monat koste das durchschnittlich 1.800 Euro. Das Modell werde daher eher von einkommensstärkeren Haushalten genutzt, so die Autoren.Quelle
Wie viele "24-Stunden-Pflegekräfte" aus dem Ausland arbeiten hier?
Verlässliche Zahlen dazu liegen nicht vor. Ein Forschungsteam der Goethe-Universität Frankfurt geht aber davon aus, dass etwa 500.000 Migrantinnen und Migranten in Deutschland als sogenannte "Live-ins" arbeiten. Die überwiegende Mehrheit sind Frauen, die meisten kommen aus Polen. Häufig wechseln sie sich mit der Arbeit ab: In einem Rotationssystem von zwei bis drei Monaten pendeln die Pflegekräfte zwischen Deutschland und ihrem Herkunftsland. Das erschwert es, die Zahl der "Live-ins" genau zu bestimmen.Quelle
Die "Live-ins" werden in der Regel durch Agenturen im Ausland rekrutiert. Diese Agenturen arbeiten mit Vermittlungsagenturen in Deutschland zusammen, die mit dem Angebot der "24-Stunden Betreuung" werben und den Kontakt zwischen den Pflegekräften und Haushalten herstellen.Quelle
Wie sind die Arbeitsbedingungen?
"Live-ins" sind durchschnittlich zehn Stunden am Tag im Einsatz. Wenn sie sich bei Beratungsstellen melden, berichten sie von zu langen Arbeitszeiten, Übermüdung, mangelnder Privatsphäre und unangemessener Unterbringung – manchmal auch von Gewalterfahrungen. Zum Teil arbeiten die "Live-ins" undokumentiert in den Haushalten. Wer sie irregulär bei sich arbeiten lässt, macht sich zwar strafbar. Aber für die Behörden ist es schwierig, das zu kontrollieren: Der Zoll darf private Haushalte nicht ohne Einverständnis betreten, weil die Unverletzlichkeit der Wohnung im Grundgesetz das verbietet.Quelle
Was sagen Expertinnen?
Aranka Benazha, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsprojekt "Gute Sorgearbeit? Transnationale Home Care Arrangements" der Goethe-Universität Frankfurt
Der Markt für "Live-ins" wächst
Der Markt für Agenturen in Deutschland, die "Live-ins" aus dem Ausland vermitteln, ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Es gibt mittlerweile über 400 solcher Agenturen. Die Nachfrage ist groß, weil die "Live-ins" individuelle Betreuung bieten – und das rund um die Uhr. Auch nachts müssen sie verfügbar sein. Diese Zeiten bekommen sie aber nicht bezahlt. Zudem ist die Arbeitsbelastung hoch: In der Regel arbeiten sie sieben Tage die Woche. Dass trotzdem viele "Live-ins" nach Deutschland kommen, liegt an Einkommensungleichheiten zwischen Deutschland und den ärmeren Ländern Mittel- und Osteuropas. In Polen etwa ging die soziale Schere nach 1989 immer weiter auseinander, so dass viele Menschen versuchten, ihren Lebensunterhalt im europäischen Ausland zu sichern. Zwar ist die Arbeitslosenquote mittlerweile stark gesunken und die Realeinkommen steigen – trotzdem stammt noch immer knapp die Hälfte der "Live-ins" in Deutschland aus Polen. Für die Vermittlungsagenturen wird es allerdings immer schwieriger, innerhalb der Europäischen Union migrantische Betreuungskräfte für die Arbeit im Privathaushalt zu rekrutieren. In der Branche gibt es deshalb vermehrt Bemühungen, Menschen aus sogenannten Drittstaaten anzuwerben – zum Beispiel aus der Ukraine, wo das Lohngefälle noch eklatanter ist.
Dr. Marta Böning, Arbeitsrechtlerin, Referatsleiterin Individualarbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
Die Bundesregierung schaut weg
2013 hat Deutschland ein Übereinkommen zu den Rechten von Hausangestellten ratifiziert. Es schreibt vor, dass Hausangestellte grundsätzlich dieselben Schutzrechte haben wie Beschäftigte in Betrieben. Sie haben unter anderem das Recht auf Arbeitszeitbegrenzung, auf tägliche Ruhezeiten und auf wöchentliche Ruhezeit. In dieser Zeit muss es ihnen erlaubt sein, den Haushalt zu verlassen. Genau das wird den meisten "Live-ins" in Deutschland nicht gewährt: Es wird von ihnen erwartet, dass sie jederzeit zur Verfügung stehen. Politisch wird dagegen nichts unternommen, im Gegenteil: Die Bundesregierung geht davon aus, dass für "Live-ins" Ausnahmen gelten wie für Hausangestellte, die in "häuslicher Gemeinschaft" mit der anvertrauten Person leben und gemeinsam mit ihnen wirtschaften. Man könne, so die Bundesregierung, dort nicht zwischen Arbeitszeit und Freizeit trennen. Auch wenn diese Auffassung rechtlich nicht haltbar und verantwortbar ist, scheut sich die Politik nicht, damit die vollständige Entgrenzung der Arbeitszeiten von "Live-ins" in Kauf zu nehmen.
Prof. Dr. Simone Leiber, Professorin für Sozialpolitik an der Universität Duisburg-Essen
Selbständige Pflegekräfte sind schlechter geschützt
Derzeit arbeiten die meisten Vermittlungsagenturen mit sogenannten Entsendungen. Das heißt, die "Live-ins" haben einen Vertrag mit der Agentur im Ausland und werden nach Deutschland entsandt, um in Privathaushalten zu arbeiten. Für solche Entsendungen gelten in der EU bestimmte Schutzvorschriften. Manche Agenturen umgehen diese Vorschriften, indem sie "Live-ins" als Selbständige vermitteln. Für sie gibt es keine Vorschriften zur Arbeitszeit. Doch die Agenturen riskieren damit, dass die "Live-ins" scheinselbständig und somit irregulär beschäftigt sind – etwa, wenn keine freie Aufgaben- und Zeiteinteilung durch die selbständigen Betreuungskräfte gegeben ist oder die deutschen Haushalte unberechtigte Weisungen erteilen. Trotzdem ist das Selbständigen-Modell tendenziell im Aufwind. Das könnte sich künftig noch verstärken, denn ab Juli 2020 gelten noch strengere Vorschriften für Entsendungen.
Wichtige Quellen
Pflegestatistik 2017, Statistisches Bundesamt / Link
Studie zur Pflege in Privathaushalten, Hans-Böckler-Stiftung, 2017 / Link
Hintergrundpapier zur "24-Stunden-Pflege", Schader-Stiftung, 2019 / Link
FAQ zur häuslichen Betreuung durch Live-ins, Deutscher Gewerkschaftsbund / Link
Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte, Internationale Arbeitsorganisation / Link
Von Joseph Bauer
Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.