Ende April verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten, das unter anderem den Umgang mit Tätowierungen bei Beamt*innen regelt. Es ermöglicht auch Verbote religiöser Symbole oder Bekleidungsstücke wie das Kopftuch oder die Kippa. Anlass für das Gesetz war ein Prozess gegen einen Polizisten, der wegen rechtsextremer Tattoos aus dem Dienst entlassen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dabei eine gesetzliche Grundlage gefordert, um bestimmte Tätowierungen bei Beamt*innen verbieten zu können.
Kritiker*innen befürchten, dass das Gesetz gegen das Kopftuch ausgelegt werden kann. Das Bundesinnenministerium weist das zurück, das Tragen religiöser Symbole würde nur in Ausnahmefällen untersagt werden. Welche Folgen hat das Gesetz für Musliminnen? Es schaffe vor allem Verunsicherung, sagen Expertinnen bei einem Pressegespräch des MEDIENDIENST.
Für Lehrerinnen, Richterinnen und Staatsanwältinnen gibt es bereits Kopftuch-Vorschriften auf Landesebene. Die orientieren sich an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. In allen Bundesländern bis auf Berlin dürfen Lehrerinnen grundsätzlich ein Kopftuch tragen. Richterinnen und Staatsanwältinnen hingegen dürfen in den meisten Bundesländern kein Kopftuch im Gerichtssaal tragen. Das neue Gesetz könnte insbesondere Beamtinnen betreffen, die im direkten Kontakt mit der Bevölkerung stehen, etwa Mitarbeiterinnen des Ordnungsamts oder Polizistinnen.
Kommt mit dem neuen Gesetz ein allgemeines Kopftuchverbot?
Durch das Gesetz gebe es keine Pflicht für Behörden, Kopftücher zu verbieten, sagt Maryam Kamil Abdulsalam. Sie ist Juristin am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Bonn und Vorstandsmitglied im Aktionsbündnis muslimischer Frauen (AmF). Es könne aber zu Kopftuchverboten kommen: Zunächst könnten die Ministerien und Länder bestimmen, wie das Gesetz ausgelegt werden soll. "Jedes einzelne Bundesland kann Vorschriften erlassen, die zum Beispiel erklären, dass ein Kopftuchverbot ausschließlich für Polizistinnen gilt, aber im restlichen Beamtentum nicht." Die Länder müssten aber keine Regelung treffen, sagt die Juristin. Bleiben sie untätig, könnten Dienstvorgesetzte, etwa der Leiter des örtlichen Jugendamtes, das tun – und sich dabei auf das Gesetz berufen.
Das Gesetz ermögliche damit willkürliche Entscheidungen im Einzelfall, so Kamil Abdulsalam. "Für potentielle Betroffene ist die Wirkung für die eigene Karriereplanung kaum absehbar", kritisiert sie. Das sorgt für Verunsicherung: Beim AmF hätten sich bereits viele beunruhigte Lehramtsstudentinnen gemeldet – obwohl diese gar nicht vom neuen Gesetz betroffen seien. Auf sie treffe weiterhin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu. Das hatte 2015 ein generelles Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für unzulässig erklärt, weil es dem Grundrecht auf Glaubensfreiheit widerspreche.
Von der Verunsicherung erzählt auch Rabia Küçükşahin. Sie studiert Jura an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Sie startete eine Online-Petition gegen das Gesetz, um das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen. "Ich habe eine breite Debatte um das Gesetz vermisst", sagt Küçükşahin. Innerhalb einer Woche haben mehr als 170.000 Menschen die Petition unterschrieben. Wie sie hätten sich viele gefragt, was das Gesetz für angehende Beamtinnen mit Kopftuch bedeutet, so die Studentin.
Der Blick auf Vielfalt hat sich verändert
Yasemin Karakaşoğlu, Professorin für Interkulturelle Bildung an der Universität Bremen, findet zudem problematisch, dass das Gesetz Tattoos mit radikalen Motiven auf eine Ebene mit Kopftuch oder Kippa stelle. Man müsse hier zwischen menschenverachtenden Ideologien und religiöser Orientierung unterscheiden.
Karakaşoğlu war 2003 Gutachterin im Prozess des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot in Baden-Württemberg. Damals klagte die Lehramtsstudentin Fereshta Ludin, weil sie aufgrund ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen wurde. "Ich bin doch überrascht, wie sehr sich diese Thematik über die zwei Jahrzehnte gehalten hat", so Karakaşoğlu. Dabei wiesen etwa Studien für den Bereich Schule darauf hin, dass Lehrerinnen mit Kopftuch weder den Schulfrieden stören noch von Schüler*innen als problematisch empfunden werden.
Von Tomma Neveling
Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.