Sicherer Herkunftsstaat
Deutschland hat einige Länder zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt (nicht zu verwechseln mit sicherer Drittstaat). Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass dort "keine politische Verfolgung oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung" stattfindet. Deshalb sind die Chancen auf Schutz und Asyl gering, wenn man aus diesen Ländern kommt. Per Gesetz ist geregelt, dass darunter alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union fallen, ebenso wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Im Mai 2016 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“. Der Bundesrat ließ das Gesetz im März 2017 durchfallen. Quelle: BAMF, Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration.