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Blaue Karte EU 31.07.2013

"Im Ausland noch nicht bekannt genug"

Vor einem Jahr wurde die Blue Card eingeführt, mit der hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland geworben werden sollen. Bislang ist die Resonanz verhalten. Von den rund 8.900 erteilten Blauen Karten gingen über 70 Prozent an Personen, die bereits in Deutschland leben und lediglich den Aufenthaltsstatus wechselten. Fünf Fragen an Christine Langenfeld, Vorsitzende des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration. 

Mediendienst Integration: Frau Prof. Langenfeld, die Blue Card oder Blaue Karte EU § 19a Aufenthaltsgesetz: Die Blaue Karte EU setzt die europäische Hochqualifizierten-Richtlinie um und ist der zentrale Aufenthaltstitel der Arbeitsmigration. Sie wird nur an Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium erteilt, die einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt vorlegen können. Die Blaue Karte EU ist auf maximal vier Jahre befristet und kann unter bestimmten Voraussetzungen in eine Niederlassungserlaubnis münden.  für Hochqualifizierte wird am 1. August ein Jahr alt. Ist sie aus Sicht des SVR ein Erfolg?

Christine Langenfeld: Gesetze brauchen Zeit, um zu wirken. Die Blue Card ist eine wichtige Maßnahme, um Deutschland im Wettbewerb um Hochqualifizierte aus aller Welt gut aufzustellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen allein reichen aber eben nicht aus.

Seit August 2012 wurden laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rund 8.900 Blaue KartenDie meisten Blue-Card-Besitzer kamen aus Indien (1.971), China (775) und Russland (597). Zudem haben Hochschulabsolventen aus Drittstaaten seit dem 1. August 2012 das Recht, für ein halbes Jahr nach Deutschland zu kommen, um sich eine Stelle zu suchen. Sie müssen jedoch nachweisen, dass sie sich in dieser Zeit selbst finanzieren können. Von dieser Regelung machten laut Angaben des BAMF 81 Ausländer Gebrauch. erteilt (s. u.). Nur ein Viertel der Inhaber reiste mit der Blauen Karte ein, der Rest lebte bereits in Deutschland. 2.500 neue Einwanderer – das klingt nicht nach einem Erfolg, oder?

Für den Anfang ist das gar nicht so schlecht. Die Zahl zeigt aber: Da ist noch Luft nach oben. Die Blue Card ist definitiv noch nicht ausreichend im Ausland bekannt gemacht worden. Die Bundesregierung verhält sich hier viel zu defensiv. Sie sollte die Blue Card durch ein professionelles Marketing in möglichen Herkunftsländern von Zuwanderern aktiv und offensiv "vermarkten".

Immer wieder wurde ein Punktsystem für die Einwanderung gefordert. Ist die Blue Card nicht bereits ein verstecktes Punktesystem?

Die Blue Card selbst nicht, in der Richtlinie ist ein Arbeitsvertrag als Voraussetzung für den Zuzug festgeschrieben. Insofern ordnet sich die Blue Card in die Tradition deutscher Arbeitsmigrationspolitik ein. Die Bundesregierung hat aber die Gelegenheit genutzt und bei der Umsetzung der Richtlinie mit dem neuen Paragraf 18cAufenthaltsgesetz(1) Einem Ausländer, der über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügt und dessen Lebensunterhalt gesichert ist, kann ein Aufenthaltstitel zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz für bis zu sechs Monate erteilt werden. Der Aufenthaltstitel berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.

(2) Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels über den in Absatz 1 genannten Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen. Ein Aufenthaltstitel nach Absatz 1 kann erneut nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer nach seiner Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage eines Aufenthaltstitels nach Absatz 1 im Bundesgebiet aufgehalten hat.

(3) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Ausländer, die sich mit einem Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck im Bundesgebiet aufhalten.
 ein kleines Punktesystem eingeführt. Erstmals können ausländische Akademiker auch ohne bereits vereinbarten Arbeitsvertrag nach Deutschland kommen und hier bis zu 6 Monate auf Jobsuche gehen. Dies ist eine bedeutende rechtliche Innovation.

Braucht Deutschland angesichts des demografischen Wandels weitere Reformen, was die Einwanderung angeht?

2012 sind insgesamt eine Million Zuwanderer nach Deutschland gekommen, wenn man die Wegzüge berücksichtigt, bleiben netto 400.000 Neuzuwanderer. Könnte man diese Größenordnung verstetigen, ließen sich die Folgen des demografischen Wandels deutlich abfedern. Insofern sollte man weiter beobachten und auswerten, wie die neu geschaffenen Regelungen wirken. Kurz nach einer wichtigen Reform sollte nicht gleich die Reform der Reform diskutiert werden.

Deutschland legt bei der Einwanderung zu, doch liegt diese immer noch unter dem OECD-Durchschnitt. Noch im Frühjahr attestierte die OECD der Bundesrepublik einen „Anwerbestopp mit Ausnahmen“. Reichen Einzelreformen, um bei der Einwanderung zu mehr Willkommenskultur und einem Abbau bürokratischer Hürden zu kommen? Oder braucht es einen grundsätzlichen Neustart?

Mit den neuen Regelungen zur Blue Card und der neuen Beschäftigungsverordnung hat Deutschland bereits einen grundsätzlichen Neustart gemacht. Das hat im Übrigen auch die OECD anerkannt, wenn sie festhält, dass die „deutsche Zuwanderungspolitik für die hochqualifizierte Migration (…) eine der offensten im OECD-Raum“ darstellt und die „Bundesrepublik Deutschland mittlerweile eines der OECD-Länder (…) mit den geringsten Beschränkungen für die beschäftigungsorientierte Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte“ (ist). Für ausländische Akademiker bestehen in Deutschland nahezu keine Zuzugsbeschränkungen mehr.

Und die Nicht-Akademiker?

Mit der neuen Beschäftigungsverordnung, die zum 1. Juli 2013 und damit nach der Analyse der OECD in Kraft getreten ist, wurden noch einmal zwei wichtige Dinge erreicht, die der SVR gefordert hatte: Zum einen wurde die Zuwanderung von Fachkräften ohne akademischen Abschluss ermöglicht und zum anderen rechtliche Regelungen gestrafft und vereinfacht. Damit hat der Gesetzgeber seine Hausaufgaben auf dem Feld der Migrationspolitik für qualifizierte Arbeitskräfte gemacht. Jetzt gilt es, alles dafür zu tun, dass die neuen Regelungen auch in der Praxis wirken können. Dazu gehört auch, dass sich die gesamte Gesellschaft über die Notwendigkeit von Migration klar wird und die Zuwanderer hier mit offenen Armen empfängt und sie bei ihrem Start in Deutschland nach Kräften unterstützt.

Bilanz: Ein Jahr Blaue Karte EU

Vor einem Jahr trat die Blaue Karte EU in Kraft, das Pendant zur US-amerikanischen Green Card. Damit haben die EU-Länder erstmals einen gemeinsamen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte aus Ländern eingeführt, die außerhalb der EU liegen. Nach Informationen des Mediendienstes wurden seit ihrer Einführung insgesamt 8.879 Blaue Karten EU erteilt (Stand: 1. Juli 2013). Zusätzlich erhielten 996 Ehepartner und 589 Kinder Aufenthaltserlaubnisse um mit den Inhabern der Blauen Karte EU gemeinsam nach Deutschland zu kommen. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)  handelt es sich hierbei um vorläufige Zahlen, die monatlich aus dem Ausländerzentralregister abfragt werden und sich durch Nacherfassungen verändern können. Konsolidierte und belastbare Zahlen gibt es demnach erst nach Ablauf von drei Monaten.

Nach dieser vorläufigen Auswertung sind lediglich 2.536 Personen tatsächlich wegen der Blauen Karte aus dem Ausland eingereist. Bei über 70 Prozent der Inhaber liege lediglich ein Statuswechsel von einem anderen Aufenthaltsstatus in Deutschland vor. Der Bundesinnenminister hatte in einer Pressemitteilung vom 18. Februar die Einschätzung abgegeben, dass sich der prozentuale Anteil der Neueinreisen im Laufe der Zeit erhöhen wird. Dies ist zumindest für das erste Jahr nicht der Fall.

Prof. Dr. Christine Langenfeld ist Vorsitzende des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Die Juristin und Europarechts-Expertin war von 1991 bis 1997 am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg tätig. Seit 2000 hat sie einen Lehrstuhl an der Universität Göttingen inne und ist Direktorin des Instituts für Öffentliches Recht.

Interview: Hans-Hermann Kotte

 


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