2021 sind 393.342 Ausländer*innen mehr nach Deutschland ein- als ausgewandert. Im selben Jahr haben rund 131.600 Ausländer*innen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Das bedeutet, dass ein immer größerer Teil der Bevölkerung keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Das heißt auch: Immer mehr Menschen, die in Deutschland leben, dürfen nicht wählen und sind nur bedingt an dem politischen Leben beteiligt.
Die Ampelkoalition will das Einbürgerungsgesetz reformieren. Wie können Einbürgerungen beschleunigt und vereinfacht werden? In einer Expertise für den MEDIENDIENST beantwortet der Politologe Dietrich Thränhardt die wichtigsten Fragen.
Die Expertise "Was sich bei Einbürgerungen ändern muss" von Prof. Dietrich Thränhardt finden Sie hier.
1. Mehrstaatigkeit
Obwohl die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer*innen in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen ist, blieb die Zahl der Einbürgerungen relativ gering. Ein Grund ist, dass viele Personen gerne neben der deutschen auch ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten würden, aber nicht dürfen, schreibt Dietrich Thränhardt in seiner Expertise für den MEDIENDIENST.
Personen, bei denen eine "Mehrstaatigkeit" möglich ist, lassen sich eher einbürgern – das ist zum Beispiel der Fall bei EU-Staatsbürger*innen, etwa aus Rumänien und Polen. Bei türkischen Staatsbürger*innen gehen Einbürgerungen hingegen stark zurück. Das liege unter anderem daran, dass sie nur in bestimmten Fällen beide Staatsangehörigkeiten behalten können.
Eine "Mehrstaatigkeit" zu ermöglichen, würde außerdem die Einbürgerungsbehörden entlasten. Diese würden nicht mehr prüfen müssen, ob ein*e Neubürger*in die alte Staatsangehörigkeit tatsächlich aufgegeben hat.
2. Wartezeiten
Ausländer*innen, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, müssen mehrere Bedingungen erfüllen: sie müssen ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und einen "Einbürgerungstest" bestehen. Sie müssen außerdem in der Regel acht Jahre am Stück in Deutschland gelebt haben. Diese lange Wartezeit würde die Einbürgerung vieler Menschen erschweren, schreibt Thränhardt. Zum Vergleich: In Schweden können Ausländer*innen schon nach fünf Jahren die Staatsangehörigkeit beantragen – drei, wenn sie anerkannte Flüchtlinge sind. Schweden ist das Land mit der höchsten Einbürgerungs-Quote in der Europäischen Union. Der Ampel-Koalitinsvertrag sieht eine Verkürzung der Wartezeiten vor.
3. Klare Regeln
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Jahr 2000 gab es zahlreiche kleine Gesetzesänderungen und -anpassungen, die den Weg zur Einbürgerung de facto erschwert haben. Sie sind nur zum Teil in die Verwaltungsvorschriften übernommen worden. Deswegen sind kommunale Behörden oftmals mit der aktuellen Rechtslage nur bedingt vertraut, schreibt Thränhardt. Das führe zu langwierigen Verfahren – und fehlerhafte Bescheiden. Eine Neuformulierung des Gesetzes könnte für mehr Klarheit sorgen.
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