MEDIENDIENST: Herr Ilius, wie schätzen Sie den Stand des Gerichtsverfahrens ein?
Carsten Ilius: Der Großteil der Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Aus der Perspektive des Gerichts liegen die wesentlichen Grundlagen für das Urteil vor. So spricht etwa alles dafür, dass Beate Zschäpe auch wegen Beteiligung an den Morden und Bombenanschlägen verurteilt werden wird.
Sie erwähnen die Perspektive des Gerichts. Welche Fragen hätten aus Ihrer Sicht darüber hinaus im Verfahren berücksichtigt werden müssen?
Ich vertrete Elif Kubaşık, die Witwe des in Dortmund vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık. Den Angehörigen geht es neben der Feststellung der Schuld der Angeklagten – soweit diese nachweisbar ist – um die Frage, wieso gerade Herr Kubaşık ermordet wurde. Wie hat der NSU seine Opfer ausgesucht? Inwieweit trägt der Staat Mitverantwortung? Wir wissen aus der Beweisaufnahme, dass der NSU seine Opfer aus einer bestimmten Bevölkerungsgruppe ausgesucht hat und nicht nach persönlichen Eigenschaften. Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass die Morde an Orten verübt wurden, wo der NSU Verbindungen zur lokalen Nazi-Szene hatte. Wir wissen auch, dass es im engeren Umfeld des NSU V-Leute gab, dass die Geheimdienste nach dem Untertauchen offenbar Kenntnis vom Aufenthaltsort des NSU-Trios hatten und nicht gehandelt haben. Warum? All diese Fragen sind im Prozess bislang nicht eindeutig beantwortet worden.
CARSTEN ILIUS ist Rechtsanwalt in Berlin. Im NSU- Prozess vor dem OLG München vertritt er Elif Kubaşık, die Witwe des am 4. April 2006 vom NSU in Dortmund ermordeten Mehmet Kubaşık.
Wie hätte die Justiz aus Ihrer Sicht handeln müssen?
Zum einen hätten die Generalbundesanwaltschaft und das Gericht wesentlich mehr Druck auf die Zeugen aus dem Naziumfeld des NSU-Trios ausüben müssen, die im Prozess gelogen oder zumindest nicht zur Wahrheitsfindung beigetragen haben. Dann gibt es ein zweites großes Problem: das Verstecken beziehungsweise Vernichten von Akten durch den Verfassungsschutz. Schließlich drittens: Alles konzentriert sich auf Zschäpe. Es wurde kein Versuch unternommen, herauszufinden, wie breit die NSU-Strukturen wirklich waren. Dabei geht es um eine terroristische Vereinigung nach §129a Strafgesetzbuch. Es hätte aufgeklärt werden müssen, wie groß diese terroristische Vereinigung eigentlich war und wer zu ihren Unterstützern gehörte.
Was versprechen Sie sich von der parlamentarischen Aufarbeitung in den Untersuchungsausschüssen?
Die U-Ausschüsse waren in Teilen sehr hilfreich, gerade der thüringische Ausschuss und der Bundestags-Untersuchungsausschuss haben zu einer breiten Wissensbasis beigetragen. Sie kämpfen aber mit einem ähnlichen Problem wie wir: mit der Mauertaktik der Sicherheitsbehörden.
Wie geht es Ihrer Mandantin heute?
Sie hat natürlich mit einer langen Verfahrensdauer gerechnet. Trotzdem ist sie erschöpft. Es frustriert sie, dass es bisher so gut wie keine Konsequenzen für Behörden gibt: Dass beispielsweise die Schredderaktionen beim Verfassungsschutz keine richtigen Folgen hatten, dass die Verantwortlichen sich einfach herausreden durften.
Spielt auch eine Rolle, dass man bestimmte Fragen wohl nie wird beantworten können?
Meine Mandanten wussten von Anfang an, dass einige Fragen offen bleiben werden. Aber das Problem ist ja nicht die Frage, ob die Aufklärung lückenlos ist. Es geht darum, ob der Staat aus seiner Verantwortung für die Nichtaufklärung bis 2011 heraus alles dafür tut, um das wieder auszugleichen. Diesen Eindruck haben wir nicht. Aus dem großen Versprechen der Kanzlerin, rückhaltlos aufzuklären, ist praktisch nichts geworden.
Interview: Mehmet Ata, Pavel Lokshin
Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.