Dürfen Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen? In Deutschland wird diese Frage seit Jahren kontrovers diskutiert. Auslöser der Debatte war ein Rechtsstreit in Baden-Württemberg: Die muslimische Haupt- und Grundschullehrerin Fereshta Ludin klagte vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht, weil sie aufgrund ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst eingestellt wurde. Der Fall ging vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses entschied am 24. September 2003: Es gibt keine rechtliche Grundlage, eine Lehrerin aufgrund ihres Kopftuchs vom Schuldienst auszuschließen.
Im Anschluss an das Urteil verabschiedeten acht der 16 Bundesländer Gesetzesänderungen, die Lehrerinnen an öffentlichen Schulen das Tragen eines Kopftuchs verbieten. In ihrer Begründung berufen sich die Länder auf das sogenannte Neutralitätsgebot, welches dem Staat eine Positionierung zugunsten eines „religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses“ (Artikel 4 Grundgesetz) untersagt. Für christliche Symbole gelten in einigen Bundesländern Ausnahmeregelungen: So argumentieren Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland, aufgrund der christlich-abendländischen Tradition seien sie mit der staatlichen Neutralität vereinbar.
Da sich das Kopftuch-Urteil zum zehnten Mal jährt, lud der Mediendienst Integration am 13. September Journalisten zu einer Informationsveranstaltung ein, um mit Experten über die Hintergründe und Folgen der Entscheidung zu diskutieren. Mit dabei waren auch drei junge Frauen mit Kopftuch, die von ihren Erfahrungen aus der Arbeitswelt berichteten.
Die Diskussionen zeigten: Obwohl das Urteil und die gesetzlichen Verbote ausschließlich für den Öffentlichen Dienst gelten, haben sie sich auch auf den privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt ausgewirkt. Lydia Nofal, Koordinatorin des Berliner Netzwerks gegen Diskriminierung von Muslimen, erklärte: „Die Kopftuchverbote haben einem Klima Vorschub geleistet, in dem Arbeitgeber ohne Unrechtsbewusstsein Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt verwehren. Dies betrifft sowohl hochqualifizierte Fachkräfte wie Ärztinnen, aber auch junge Frauen, die einen Ausbildungsplatz suchen.“
Sowohl bei der Praktikumssuche als auch beim Einstieg ins Berufsleben seien viele Kopftuch tragende Frauen auf Hilfe durch Bekannte oder Freunde angewiesen. Viele ließen sich auch von ihren Arbeitgebern überreden, ihr Kopftuch während der Arbeitszeit abzulegen. Oder resignierten einfach.
Als Grund für ihre Ablehnung verweisen einige Arbeitgeber auf die Symbolik des Kopftuchs für die Unterdrückung der Frau – eine laut Nofal nicht nur oftmals falsche, sondern auch höchst widersprüchliche Argumentation: „Indem sie die Frauen vom Arbeitsmarkt ausschließen, tun Arbeitgeber genau das, was sie angeblich verhindern möchten: Sie verwehren ihnen ein selbstbestimmtes Leben.“ Viele Arbeitgeber im Dienstleistungsbereich befürchten dagegen, ein Kopftuch könne potenzielle Kunden abschrecken.
Wenige Klagen, fehlende Unterstützung
Von 2010 bis Ende 2012 meldeten sich beim Netzwerk gegen Diskriminierung insgesamt 342 Frauen, die sich aufgrund ihres Kopftuchs benachteiligt fühlten. Doch nur wenige der betroffenen Frauen gehen rechtlich gegen Arbeitgeber vor – laut Lydia Nofal keine überraschende Bilanz: „Für eine Diskriminierungsklage bedarf es an Selbstvertrauen, Mut, Kraft, Zeit und Geld. Nicht alle betroffenen Frauen bringen das mit.“ Darüber hinaus wüssten viele Frauen nicht, dass es sich bei ihren Erfahrungen um Rechtsverstöße handelt, und empfinden es als normal, aufgrund ihres Kopftuchs eine Absage zu erhalten.
Erschwerend hinzu komme die gesetzliche Frist von zwei Monaten, um Ansprüche geltend zu machen: Viele Frauen brauchen mehr Zeit, um den Mut zu fassen, rechtliche Schritte einzuleiten. Zudem gibt es wenig qualifizierte, auf das Thema spezialisierte Rechtsberatung. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich des Problems angenommen und arbeitet derzeit an einem Fortbildungsangebot für Rechtsanwälte, um diese für das Thema Diskriminierungsschutz zu sensibilisieren und in der Beratung Betroffener zu schulen.
„Enorm belastende Signalwirkung“
Nicht nur Arbeitgeber – auch Kollegen und Freunde bringen Kopftuch tragenden Frauen Vorurteile entgegen. So berichtete eine Wirtschaftsingenieurin, in Kaffeepausen regelmäßig auf ihr Kopftuch angesprochen zu werden – meistens aus Neugierde, häufig aber auch, weil sich ihre Kollegen nicht vorstellen können, dass sie das Kopftuch freiwillig trägt. „Ich schlage dann immer vor, ihre Fragen bei einem Mittagessen zu beantworten – in Ruhe, nicht zwischen Tür und Angel. Man muss sich Zeit nehmen, anders kriegt man die Vorurteile nicht aus den Köpfen." Auf die Frage, wie oft sie solche Gespräche führe, antwortete sie: „Sie sind zu einer Art Nebenjob geworden.“
Vor allem aber habe die Kopftuch-Debatte psychische Folgen gehabt: „Mit den Verboten wurde uns damals signalisiert: Egal, wie qualifiziert du bist – mit Kopftuch bist du in dieser Gesellschaft nicht gewollt.“ Ein demotivierendes und „enorm belastendes“ Signal für die jungen Frauen, die zum Zeitpunkt des Urteils Anfang 20 waren und gerade mit ihrem Studium oder ihrer Ausbildung begonnen hatten. Sie selbst haben sich nicht davon beirren lassen und ihre Ziele weiter verfolgt. Nicht jede Frau aber habe dem Druck standhalten können. Viele ihrer Bekannten hätten es irgendwann aufgegeben, einen Job zu suchen, der ihrer Qualifikation entspricht.
Eine der Frauen ist Jurastudentin. Ob sie eines Tages ihren Traumberuf als Richterin ausüben können wird, ist unklar. Fest steht: Sie will ihr Kopftuch nicht ablegen.
Von Jennifer Pross
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