Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Migration und Integration (SVR)
Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) wurde 2008 von acht deutschen Stiftungen als unabhängiges, wissenschaftliches Expertengremium für die Bereiche Migration und Integration ins Leben gerufen. Seine Aufgaben: Bestandsaufnahmen und Entwicklungsanalysen, kritische Politikbegleitung und Öffentlichkeitsarbeit.
Salafist
Die Anhänger selbst bezeichnen sich meist als Salafiten. Sie verstehen sich als Vertreter eines "ursprünglichen" und "reinen" Islams, wie er vom Propheten Mohammed und den ersten Muslimen gelebt wurde. Salafi(s)ten stellen keine homogene Gruppe dar: Gewaltbereite oder Dschihadisten bilden eine kleine Minderheit (Quelle: Mediendienst Integraion).
Schutzquote
Die Schutzquote (oder auch "Gesamtschutzquote") benennt in der Amtssprache den Anteil aller Asylanträge, über die vom BAMF positiv entschieden wurde. Sie umfasst alle Entscheidungen auf Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz und Abschiebungsverbote. Sie wird von Behörden und der Bundesregierung zum Beispiel verwendet, um Länder nach einer guten oder schlechten "Bleibeperspektive" zu unterscheiden. Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration
Bereinigte Schutzquote
Oft wird in Asyldebatten argumentiert, dass die meisten Asylbewerber "Wirtschaftsflüchtlinge" seien, weil die Schutzquote gering sei. Deswegen verweisen Nichtregierungsorganisationen gern auf die "bereinigte Gesamtschutzquote". Sie liegt höher als die Gesamtschutzquote und wird errechnet, indem man von allen Asylentscheidungen die sogenannten "formellen Entscheidungen" abzieht. Dabei handelt es sich um Fälle, die sich anderweitig erledigt haben, ohne dass das BAMF eine inhaltliche Entscheidung treffen musste (meist Dublin-Fälle). Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration
Sicherer Herkunftsstaat
Deutschland hat einige Länder zu "sicheren Herkunftsstaaten" erklärt (nicht zu verwechseln mit sicherer Drittstaat). Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass dort "keine politische Verfolgung oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung" stattfindet. Deshalb sind die Chancen auf Schutz und Asyl gering, wenn man aus diesen Ländern kommt. Per Gesetz ist geregelt, dass darunter alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union fallen, ebenso wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien. Im Mai 2016 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“. Der Bundesrat ließ das Gesetz im März 2017 durchfallen. Quelle: BAMF, Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration.
Sicherer Drittstaat
Bei "sicheren Drittstaaten" bezieht sich Drittstaat auch auf EU-Länder sowie Norwegen und die Schweiz. Die Bezeichnung stammt aus den Asylbestimmungen im Grundgesetz (Artikel 16a GG). Demnach hat man in Deutschland kein Recht auf Asyl, wenn man über einen "sicheren Drittstaat" eingereist ist. Die Anerkennung als Flüchtling ist hingegen möglich. "Sicherer Drittstaat" bezieht sich auf das Land, über das jemand nach Deutschland einreist, während Drittstaaten sich auf die Staatsangehörigkeit bezieht. Siehe auch: Dublin-Fälle. Quelle: BAMF
Sinti und Roma
Die Bezeichnung "Sinti und Roma" wird als Oberbegriff für eine Reihe von Bevölkerungsgruppen verwendet. Sie leben seit Jahrhunderten als Minderheiten in vielen europäischen Ländern. "Sinti" werden als eine Untergruppe der Roma gesehen, die Wert auf ihre Eigenständigkeit legen. Verwendet wird der Begriff nur in Deutschland, Österreich und Teilen Norditaliens. Die Bezeichnung "deutsche Sinti und Roma" bezieht sich auf geschätzte 70.000 Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Sie sind seit 1998 durch das "Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten" als Minderheit in Deutschland anerkannt.
Spätaussiedler
Als Aussiedler werden deutsche Staatsangehörige oder "Volkszugehörige" und ihre Angehörigen bezeichnet, die bis zum 31.12.1992 aus Osteuropa bzw. einem Land der ehemaligen Sowjetunion eingewandert sind – als "Spätaussiedler" diejenigen, die nach 1993 eingewandert sind. Ihre Anerkennung wird im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) geregelt. Quelle: BAMF
strukturelle Diskriminierung
Unter struktureller (oder institutioneller) Diskriminierung werden ungerechtfertigte Ungleichbehandlung verstanden, die in Handlungsroutinen, Vorschriften, Normen, Gesetzen oder der Infrastruktur angelegt sind und von Institutionen und Behörden befürwortet werden. Dabei handelt es sich nicht um Diskriminierung gegenüber Einzelpersonen, sondern pauschal gegenüber Gruppen. Beispiel: Selektionsmechanismen im Bildungsbereich, trotz formaler Gleichbehandlung. Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte Unterrichtsmaterialien zur Menschenrechtsbildung, 2006
struktureller Rassismus
Von strukturellem (auch institutionellem) Rassismus wird gesprochen, wenn die rassistische Benachteiligung, Ausgrenzung oder Herabsetzung in gesellschaftlichen, staatlichen oder institutionellen Strukturen angelegt ist, etwa durch Gesetze oder bestimmte Handlungsroutinen. Dabei können die Akteure (z.B. Behördenmitarbeiter) mit ihren Handlungen absichtlich oder unabsichtlich dazu beitragen, die Ungleichheitsverhältnisse zu stabilisieren und zu legitimieren. Struktureller Rassismus ist in verschiedenen gesellschaftlichen Einrichtungen zu finden, etwa im Bildungssystem, auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt. Ein weiteres Beispiel sind rassistisch motivierte Ungleichbehandlungen durch die Polizei, wie z.B. Racial Profiling.
Subsidiärer Schutz
Subsidiärer Schutz ist der dritte Schutzstatus, den Asylbewerber in Deutschland bekommen können. Um subsidiären ("behelfsmäßigen") Schutz zu bekommen, muss ein Antragssteller nachweisen, dass ihm im Herkunftsland "ernsthafter Schaden" droht, beispielsweise wegen eines Bürgerkriegs, auch wenn bei ihm keine Fluchtgründe für Asyl oder Flüchtlingsschutz vorliegen. Quelle: BAMF, Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration