Am 20. März 2013 hat die Bundesregierung beschlossen, ein Kontingent von 5.000 syrischen Flüchtlingen aufzunehmen, inzwischen wurde die Zahl auf 10.000 erhöht. Wie das Bundes-Innenministerium auf Anfrage des Mediendienstes mitteilte, sind bis Mitte März 2014 im Rahmen dieser Aufnahmeanordnungen 4.000 Syrer gekommen. Im Januar waren es noch lediglich einige Hundert Menschen aus den Krisengebieten gewesen. Als Grund für das schleppende Einreiseverfahren erklärte ein BMI-Sprecher, dass ein Großteil der Vorschläge aus den Bundesländern erst Ende Februar beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingegangen sei. Auch seien viele der Anträge fehlerhaft und unvollständig gewesen.
Über dieses Kontingent hinaus haben 15 Bundesländer eigene Aufnahmeprogramme aufgelegt. Bis zum 28. Februar 2014 hatten in Deutschland wohnende Syrer Zeit, die Aufnahme von Verwandten aus Syrien und den Nachbarländern zu beantragen. Die Zahl der Anträge übertraf die Landeskontingente jedoch bei weitem. Zwölf Bundesländer haben laut BMI bereits ihre Aufnahmeprogramme verlängert.
Der Mediendienst Integration hat die zuständigen Länder-Ministerien gefragt, wie viele syrische Kriegsflüchtlinge im Rahmen ihrer Aufnahmeprogramme nach Deutschland eingereist sind. Demnach wurden bislang rund 2.300 Visa und Zustimmungen erteilt. Davon 600 in Nordrhein-Westfalen, 335 in Baden-Württemberg, 293 in Rheinland-Pfalz, 266 in Hamburg, 161 in Hessen und 131 in Schleswig-Holstein. Eingereist seien davon jedoch lediglich ca. 700 Flüchtlinge.
Die Syrer sind sogenannte Kontingentflüchtlinge, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen aufgenommen werden. Da der Begriff Kontingentflüchtling selbst veraltet ist, wird meist von Flüchtlingen gesprochen, die aus humanitären Gründen aufgenommen werden. Die Bundesrepublik hat in der Vergangenheit immer wieder Menschen in festgelegter Anzahl aus diesen Gründen aufgenommen.
Diese Flüchtlinge durchlaufen nicht das Asylverfahren. Ihnen wird vorübergehend Schutz in Deutschland gewährt. Sie erhalten laut Anordnung des Bundes-Innenministeriums zunächst eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage von § 23, Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Aufnahme erfolgt aber grundsätzlich für die gesamte Zeit des Konflikts und kann unter Umständen verlängert werden. Die so aufgenommenen Syrer dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben. Sie haben einen Anspruch auf einen Integrationskurs und – in Fällen, in denen kein bereits in Deutschland lebender Verwandter für die Lebenshaltungskosten aufkommen kann – auch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und XII).
Insgesamt suchen derzeit 2,4 Millionen Syrer Schutz vor dem Bürgerkrieg und sind in Nachbarländer geflüchtet, davon 600.000 in die Türkei, 900.000 nach Libanon, 580.000 nach Jordanien, 200.000 nach Irak und 130.000 nach Ägypten. Für 2014 erwartet die UNO einen Anstieg der Zahl der Flüchtlinge aus Syrien auf vier Millionen. Politikwissenschaftler Dieter Oberndörfer kritisierte in einem Beitrag beim Mediendienst, dass Deutschland mehr tun könnte. Er fordert eine wirksamere Hilfe mit der bisher noch nicht angewandten Richtlinie der EU "zur vorübergehenden Aufnahme im Falle eines Zustroms von Vertriebenen".
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Dossier Syrische Flüchtlinge.
Von Fabio Ghelli
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