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Fragen und Antworten 02.08.2016

Wie werden Geflüchtete psychotherapeutisch versorgt?

Schätzungen zufolge leidet die Hälfte der Geflüchteten in Deutschland unter psychischen Erkrankungen, viele benötigen eine Therapie. Behandelt wird jedoch nur eine Minderheit. Welche Angebote stehen Schutzsuchenden offen, wo gibt es Versorgungslücken? Der MEDIENDIENST INTEGRATION hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Das Berliner Behandlungszentrum für Folteropfer bietet Therapien für Geflüchtete an. Foto: dpa

Wie viele Geflüchtete benötigen eine Psychotherapie?

Mindestens 40.000 Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge in Deutschland benötigen eine Therapie, schätzt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Jeder zweite erwachsene Geflüchtete leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) oder einer Depression. Bei Flüchtlingskindern sei die PTBS-Rate 15 Mal so hoch wie bei deutschen Kindern, so die BPtK. Und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie schätzt: Mehr als 30 Prozent der traumatisierten Flüchtlingskinder sowie 40 Prozent der traumatisierten erwachsenen Geflüchteten sind selbstmordgefährdetDeutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, "Psychosoziale Versorgung von Flüchtlingen verbessern", 2016, S.3; BPtK-Standpunkt "Psychische Erkrankungen bei Flüchtlingen", 2015, S.6-7..

Welchen Zugang haben Asylbewerber zu psychologischer Hilfe?

In den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland regelt das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) den Zugang von Asylbewerbern zur medizinischen Versorgung. Sie können in dieser Zeit nur bei akuten Erkrankungen zum Arzt gehen (AsylbLG §4). In Ausnahmefällen, etwa bei unbegleiteten Minderjährigen oder Opfern von Gewalt, genehmigen die Sozialämter zusätzliche Behandlungen, etwa eine Psychotherapie (AsylbLG §6). In der Praxis werden die Ausnahmeanträge oft mehrere Monate bearbeitet, weil bei den Sozialbehörden qualifizierte Entscheider fehlten, kritisiert die Bundespsychotherapeutenkammer BPtK-Standpunkt 2015, S.13.

Welche psychotherapeutischen Angebote gibt es?

Deutschlandweit kümmern sich spezielle Einrichtungen und Projekte um die psychologische Betreuung von Gefüchteten und Folteropfern. Rund 32 dieser Einrichtungen sind in der "Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer" (BAfF) zusammengeschlossen. Die Behandlung wird nach Prüfung des Ausnahmeantrags von den Sozialämtern finanziert. Inzwischen bieten auch einige reguläre Kliniken Angebote für Geflüchtete an, etwa das Universitäts-Klinikum Hamburg, wo es eine Flüchtlingsambulanz für Kinder und Jugendliche gibt. Im Saarland werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in einer Tagesklinik betreut. Das Zentrum für Interkulturelle Psychiatrie und Psychotherapie der Berliner Charité bietet unter anderem Gruppentherapien für Flüchtlinge in arabischer Sprache an. Vielerorts unterstützen ehrenamtliche Helfer die Betreuung der Patienten.

Wird der Versorgungsbedarf der Asylbewerber gedeckt?

Laut Schätzungen der BPtK befanden sich im Jahr 2015 rund zehn Prozent der therapiebedürftigen Asylbewerber und Flüchtlinge in einer Therapie. Ein besonderes Problem stellt die psychotherapeutische Versorgung von anerkannten Flüchtlingen und Asylbewerbern dar, die sich bereits länger in Deutschland aufhalten. Zwar haben Asylbewerber ab dem 16. Monat ihres Aufenthalts in Deutschland sowie anerkannte Flüchtlinge Anspruch auf reguläre Kassenleistungen – also auch auf eine Psychotherapie. Allerdings dürfen die Psychosozialen Zentren der BAfF sie in der Regel nicht mehr behandeln. Denn die Therapeuten in den BAfF-Zentren haben zumeist keinen Kassensitz, können ihre Leistungen also nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Therapien müssen dann abgebrochenBPtK-Standpunkt 2015, S.13 werden.

In diesen Fällen müssen Geflüchtete auf reguläre Therapieplätze warten – und auf ehrenamtliche oder spendenfinanzierte Dolmetscher hoffen, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Dolmetscherhonorare. Im Jahr 2014 konnten die BAfF-Zentren nur rund sechs Prozent ihrer Patienten an niedergelassene Therapeuten vermitteln. Spezialisten mit einschlägigen Sprachkenntnissen gibt es kaumBPtK-Standpunkt 2015, S.17.

Wie kann die Versorgung verbessert werden?

Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert eine schnelle Genehmigung von Therapien, die Möglichkeit der Weiterbehandlung in BAfF-Zentren bei längerem Aufenthalt sowie die Übernahme der DolmetscherkostenStellungnahme der BPtK vom 1.7.2016. Zudem plädierteErgebnisprotokoll der 10. Integrationsministerkonferenz der Länder, TOP 7, 2015 die Integrationsministerkonferenz für eine gesetzliche Regelung für die Übernahme von Dolmetscherhonoraren.

Im Referentenentwurf des neuen Integrationsgesetzes war zunächst vorgesehen, dass die Sozialbehörden Dolmetscher- und Übersetzerkosten übernehmen, in der Beschlussfassung ist diese Regelung dann weggefallen. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat dies scharf kritisiert.

Von Pavel Lokshin

 


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