Die Verbände und der Rat für Migration bemängeln in ihrem Brief vor allem drei zentrale Punkte des geplanten Integrationsgesetzes: höhere Auflagen für Flüchtlinge, um eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erhalten, die vorgesehene Wohnsitzzuweisung sowie Sanktionen für AsylbewerberJemand gilt erst als Asylbewerber, wenn er oder sie bereits einen Asylantrag gestellt hat, über den aber noch nicht entschieden wurde. Zuständig für die Prüfung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach der Einreise werden Flüchtlinge zuerst im EASY-System registriert. Bis zum Antrag gilt man dann für die Behörden als "Asylbegehrender" oder "Asylsuchender". Quelle: Mediendienst Integration. Zahlen und Fakten: Mediendienst Integration, die Integrationsangebote nicht wahrnehmen.
Die Kritik im Detail:
- Niederlassungserlaubnis: Im aktuellen Referenten-Entwurf heiße es, anerkannte Flüchtlinge sollten nicht mehr nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zum unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Um sie zu bekommen, muss man zahlreiche Bedingungen erfüllen, für geflüchtete Menschen spielt sie daher zunächst einmal keine Rolle. Einzige Ausnahme: die Kontingentflüchtlinge. Sie können unter bestimmten Umständen direkt eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Quelle: BMI erhalten können, sondern erst nach fünf Jahren. Und das nur, wenn sie bestimmte "Integrationsleistungen" erbringen. Die geplante Neuerung verstößt nach Auffassung der Briefverfasser gegen die Intention des Zuwanderungsgesetzes Das Zuwanderungsgesetz ("Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern") trat am 01.01.2005 in Kraft. Seine zentralen Bestandteile sind das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU. Mit dem Zuwanderungsgesetz soll "die Zuwanderung im Ganzen gesteuert und wirksam begrenzt werden". Außerdem ist darin erstmals die Förderung von Integration als gesetzliche Aufgabe des Bundes verankert. Quelle: BAMF von 2005, wonach Geflüchteten eine dauerhafte Lebensperspektive in Deutschland angeboten werden soll.
- Wohnsitzzuweisung: Um zu vermeiden, dass Geflüchtete sich in Ballungsräumen konzentrieren, will die Bundesregierung eine zeitlich befristete Wohnpflicht für anerkannte Flüchtlinge einführen. Die Migrationsforschung habe jedoch gezeigt, dass eine selbstbestimmte Wohnortsuche integrationsfördernd sei, so die Verbände und der Rat für Migration. Familien- und Bekannten-Netzwerke seien oftmals entscheidend, um den Integrationsprozess zu beschleunigen.
- Kürzungen von Sozialleistungen: Asylbewerber, die Integrationsangebote nicht wahrnehmen, sollen dem Gesetzentwurf zufolge mit Leistungskürzungen bestraft werden. Nach Ansicht der Organisationen würde das gegen das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 18. Juli 2012 verstoßen, nach dem ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet sein muss. Die Verbände und der Rat fordern, die geplanten Leistungseinschränkungen ersatzlos zu streichen.
Laut dem Vorsitzenden des Paritätischen Gesamtverbandes, Rolf Rosenbrock, vermittelt der Gesetzentwurf den Eindruck, als fehle es an Integrationsbereitschaft bei den Geflüchteten. "Das Kernproblem ist jedoch, dass es an ausreichenden Integrationsangeboten fehlt."
Auch der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hat eine Stellungnahme zum geplanten Integrationsgesetz veröffentlicht. Der SVR begrüßt, dass der Gesetzentwurf in weiten Teilen dem Grundsatz des "Förderns und Forderns" folge. "Fordern" setze jedoch das "Fördern" voraus, so die Migrationsforscher des SVR: Das Angebot an Integrationskursen sollte nach Ansicht des SVR "massiv und passgenau" ausgebaut werden. Positiv sei die Abschaffung der sogenannten Vorrangprüfung in Regionen mit geringer Arbeitslosigkeit. Kritisch sieht der SVR hingegen, dass einige Gruppen grundsätzlich von Integrationsangeboten ausgeschlossen seien, etwa Asylbewerber aus Afghanistan. Der Sachverständigenrat fordert, die Bleibeperspektive von Asylbewerbern individuell zu prüfen und die Integrationsmaßnahmen entsprechend zu öffnen.
Von Fabio Ghelli
Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.