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Expertenbericht 07.04.2016

Kommission plädiert für Kurswechsel in Flüchtlingspolitik

Wie können Flüchtlinge schneller in Arbeit gebracht werden? Eine Expertenkommission im Auftrag der Robert-Bosch-Stiftung schlägt weitreichende Reformen vor. Die Vorrangprüfung für Asylbewerber müsse beispielsweise überdacht werden. Auch im Bereich Gesundheit und Bildung sehen die Experten großen Handlungsbedarf.

Kommissionsmitglieder stellen ihre Ergebnisse im April 2016 in Berlin vor. Foto: dpa

Ein Jahr lang arbeitete die KommissionMitglieder der Kommission sind hier zu finden unter dem Vorsitz des früheren NRW-Integrationsministers und CDU-Politikers Armin Laschet an Reformvorschlägen zur "Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik". Herausgekommen sind mehrere Themendossiers, Gutachten und ein mehr als 200 Seiten langer Abschlussbericht mit umfangreichen Vorschlägen, wie die Integration von Flüchtlingen besser gelingen kann. Dabei werden die zehn Experten teilweise von den Entwicklungen überholt: Einige Vorschläge wurden bereits umgesetzt, wie schnellere Asylverfahren oder Änderungen bei der Erstaufnahme. Doch zur Integration in den Arbeitsmarkt oder zum Spracherwerb geben die Experten Anregungen für die Flüchtlingspolitik der kommenden Jahre.

Dringendsten Handlungsbedarf sehen die Experten im Bereich Arbeitsmarkt: Sie fordern, Asylbewerber mit Bleibeperspektive einen schnelleren Zugang zu Ausbildungsmöglichkeiten und zum Arbeitsmarkt zu verschaffen. Das sei "eine der wichtigsten politisch-gesellschaftlichen Aufgaben", heißt es im Bericht. (Die aktuelle Rechtslage zum Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hier zusammengefasst.)

Derzeit können viele Asylbewerber bereits nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten. Jedoch prüft die Bundesagentur für Arbeit in den ersten 15 Monaten, ob ein EU-Bürger für die Stelle in Frage kommt – man spricht hier von der sogenannten Vorrangprüfung. Diese Prüfung erfolgt jedoch nicht personenbezogen, heißt es im Bericht. Das bedeutet: Einem Asylbewerber kann der Arbeitsmarktzugang verwehrt werden, obwohl kein anderer Bewerber auf die Stelle vermittelt wird. Die Kommission fordert deshalb, dass die Vorrangprüfung künftig am konkreten Fall erfolgt. Denkbar wäre, dass Asylbewerber eine Stelle antreten können, wenn binnen zwei Wochen keine andere Person vermittelt werden kann. Die Vorrangprüfung ganz abzuschaffen, sei auch eine Option, heißt es im Bericht. "Wir haben einen aufnahmefähigen Arbeitsmarkt und aufgeschlossene Arbeit", sagte dazu Heinrich Alt, früherer Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, bei der Vorstellung des Berichts.

Zudem schlägt die Kommission vor, beim Mindestlohn Geflüchtete wie Langzeitarbeitslose zu behandeln. Das hätte zur Folge, dass Asylbewerber bis zu einem halben Jahr unter der Mindestlohngrenze beschäftigt werden könnten. Die Kommissionsmitglieder waren sich in diesem Punkt aber nicht einig: Günter Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl, gab ein abweichendes Votum ab: "Die aktuelle Situation von Flüchtlingen sollte nicht dazu missbraucht werden, den Mindestlohn auszuhöhlen."

Schulpflicht soll bereits nach drei Monaten gelten

Konkrete Forderungen gibt es auch für den Bildungsbereich: Um geflüchteten Kindern bessere Chancen in der Schule zu ermöglichen, fordert die Kommission in allen Bundesländern spätestens drei Monate nach dem Asylantrag eine Schulpflicht für sie. Bislang ist das vor Ort sehr unterschiedlich geregelt. Zudem sieht die Kommission als "eines der wichtigsten Ziele", dass flächendeckend Vorbereitungsklassen eingeführt werden. Und: Berufsschulen sollen auch für Heranwachsende geöffnet werden, die nicht mehr schulpflichtig sind. Damit auch Erwachsene schneller Deutsch lernen, fordert die Kommission deutlich mehr Angebote für Integrationskurse.

Mit Blick auf die kommenden Jahre schlägt die Kommission vor, bundesweit den sozialen Wohnungsbau deutlich auszuweiten – dafür sieht sie Bund, Länder und Kommunen in der Pflicht. Die Verteilung der Flüchtlinge auf Länder und Kommunen soll sich zudem stärker an der demographischen Situation und dem Arbeitsmarkt orientieren. Bislang regelt der Königsteiner Schlüssel, wie Asylsuchende auf die Bundesländer verteilt werden. Der Schlüssel wird errechnet auf Grundlage der Steuereinnahmen und der Einwohnerzahl der Bundesländer. 

Ein Umdenken fordern die Experten auch in der Gesundheitspolitik: In den meisten Bundesländern müssen Asylbewerber Krankenscheine beantragen, um zum Arzt gehen zu können. Die Bosch-Kommission schlägt vor, deutschlandweit auf Chipkarten umzustellen, wie es sie etwa in Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen gibt. Auch soll es nach dem Willen der Expertenkommission mehr Leistungen geben. Aktuell haben Asylbewerber in den ersten 15 Monaten nur einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Versorgung. Die Kommission will, dass auch präventive Behandlungen künftig bezahlt werden. 

Von Mehmet Ata

 


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