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Fakten-Check
Faktencheck 24.01.2019

Kindergeld für EU-Bürger

Deutschland zahlt mehr Kindergeld für Kinder, die im Ausland leben, als vor einigen Jahren. Das sorgt für emotionale Debatten. Der Faktencheck des MEDIENDIENSTES zeigt aber: Die Aufregung ist nicht angebracht.

EU-Bürger können in Deutschland Kindergeld bekommen – auch wenn ihre Kinder im Ausland leben. Foto: picture alliance/dpa-Zentralbild

EU-Bürger können unter Umständen Kindergeld für ihre im EU-Ausland lebenden Kinder bekommen. Dazu müssen sie in der Regel in Deutschland arbeiten und Steuern zahlen.QuelleEinkommensteuergesetz (EStG) §62 und Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004, Art. 68

Wie viel Kindergeld wurde 2018 für im EU-Ausland lebende Kinder von EU-Bürgern gezahlt?

Insgesamt zahlte Deutschland 2018 für rund 15,4 Millionen Kinder Kindergeld. Rund 250.000 von ihnen waren im Ausland lebende Kinder von EU-Ausländern. Zum Vergleich: 2017 waren es rund 209.000 Kinder.QuelleMonatliche Bestandsstatistik der Bundesagentur für Arbeit Jahresfortschrittszahlen 2018 und 2017

Vor allem polnische Staatsangehörige erhielten 2018 Kindergeld für ihren im EU-Ausland lebenden Nachwuchs. So wohnten etwa 124.500 Kinder polnischer Staatsbürger nicht in Deutschland, gefolgt von Kindern tschechischer (rund 23.000) und rumänischer Staatsbürger (rund 22.000).QuelleMonatliche Bestandsstatistik der Bundesagentur für Arbeit Jahresfortschrittszahlen 2018

Seit einigen Jahren steigen die Zahlungen. Das hängt vor allem damit zusammen, dass heute mehr EU-Bürger in Deutschland leben und steuerpflichtig arbeiten als noch vor ein paar Jahren. Das erklärte der Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker vom "Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" (IAB) in einem Interview mit dem MEDIENDIENST.QuelleMediendienst Integration, Interview mit Herbert Brücker, "Anstieg der Überweisungen nicht überraschend"

 

Kindergeld auf ausländische Konten: Wie aussagekräftig sind die Zahlen?

In der Debatte heißt es oft, mehrere Millionen Euro Kindergeld würden ins Ausland fließen. Die Überweisungen auf ausländische Konten geben aber keinen Aufschluss darüber, ob die Kinder im Ausland leben. So kann zum Beispiel ein EU-Bürger ein ausländisches Konto angeben, das Kind lebt aber in Deutschland. Im vergangenen Jahr wurden rund 402 Millionen Euro auf ausländische Konten überwiesen. Das entsprach etwa einem Prozent aller Kindergeldzahlungen (insgesamt 36,9 Milliarden Euro).QuelleMonatliche Bestandsstatistik der Bundesagentur für Arbeit Jahresfortschrittszahlen 2018, Erläuterungen

Kann in mehreren EU-Ländern gleichzeitig Kindergeld bezogen werden?

Mehrfach volles Kindergeld zu bekommen, ist nicht möglich. Denn das EU-Recht regelt, welcher Mitgliedstaat Kindergeld zahlen muss. Zwar können in mehreren Ländern gleichzeitig Kindergeldansprüche bestehen – etwa dann wenn die Eltern in unterschiedlichen Ländern leben und arbeiten – aber dann wird das Kindergeld miteinander verrechnet.QuelleDie Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer, "Kindergeld" und Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen, S. 3

Können EU-Bürger in Deutschland von Sozialleistungen leben und Kindergeld für Kinder im EU-Ausland beziehen?

EU-Bürger, die in Deutschland leben und Hartz IV beziehen, können nur unter ganz bestimmten Umständen Kindergeld für ihre im EU-Ausland lebenden Kinder bekommen. Das Kindergeld wird jedoch auf Hartz IV angerechnet. Das EU-Recht sieht auch vor: Wenn beide Elternteile in unterschiedlichen EU-Ländern leben und weder erwerbstätig sind noch eine Rente beziehen, zahlt derjenige Staat das Kindergeld, in dem auch das Kind wohnt.QuelleSGB II §11, Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004, Art. 68 und Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen, S. 3

Kindergeld an den Lebensstandard im Ausland anpassen – geht das?

Wahrscheinlich nicht. Bereits 2017 hat das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Höhe des in Deutschland ausgezahlten Kindergelds an den Lebensstandard des Landes angepasst werden soll, in dem das Kind tatsächlich lebt. Zuletzt hat die AfD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf dazu eingebracht. In Österreich wird seit dem 1. Januar 2019 das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder dem Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst. Die Europäische Kommission lehnte bisher jedoch sowohl das deutsche Gesetzvorhaben als auch das Vorgehen Österreichs ab. Denn EU-Bürger könnten dadurch diskriminiert werden. 

Welche Folgen hätte eine Kindergeldkürzung für EU-Bürger?

Laut dem Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker könnte sie für einige Grund sein, ihre Kinder nach Deutschland zu holen. Bei anderen könnte es den Anreiz verringern, überhaupt nach Deutschland zu kommen. Wie groß diese Effekte sein könnten, sei jedoch nur bedingt einschätzen.

Von Lea Hoffmann

 


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