Vor 12 Jahren scheiterte der erste Verbotsantrag gegen die rechts-extremistische Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD). Die Innenminister der Länder versuchen in diesem Jahr dem Verfassungsbericht neue Dokumente vorzulegen, die beweisen sollen, dass die Aktivität der Partei verfassungswidrig ist. Die Frage, ob ein Parteiverbot gerechtfertigt wäre, wird kontrovers diskutiert. Gesetzlich ist das laut Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes möglich. In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bislang auf dieser Grundlage zwei Parteien verboten: die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 und die linksextreme Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956 – beide wegen "verfassungswidriger Propaganda". Parteiverbote sind jedoch in den letzten Jahrzehnten in Europa sehr selten geworden. Das Europäische Gericht für Menschenrechte (EGMR) hat in den letzten zwanzig Jahren nur zwei Parteiverbote als gerechtfertigt angesehen: Den Verbot der türkischen "Wohlfahrtspartei" 2003 und den der baskischen Partei "Herri Batasuna" 2009.
MEDIENDIENST: Wie soll man Minderheiten-Deutschen erklären, dass es in ihrem Land eine legale Partei gibt, die sie vertreiben möchte?
Claus Leggewie: Wenn es ausschließlich um Meinungsäußerungen geht, dann müssen Menschen in einem demokratischen Staat das Gebot strikter weltanschaulicher Neutralität von Staat und Rechtspflege anerkennen – es handelt sich hier schließlich um einen Eckpfeiler des Rechtsstaats. Dieses Gebot gilt auch für diejenigen, die den Rechtstaat abschaffen wollen, denn wie Rosa Luxemburg sagte: "die Freiheit ist immer die der Andersdenkenden". Wo es aber zu Einschüchterung, Volksverhetzung, Gewaltandrohung oder gewaltsamen Übergriffen kommt, haben das staatliche Gewaltmonopol und das Strafrecht genügend Mittel zur Verfügung, um die Sicherheit der Bürger vor rechter Gewalt zu gewährleisten. Diese Mittel werden jedoch meist nicht ausgeschöpft.
Sie haben sich wiederholt gegen ein Verbotsverfahren ausgesprochen. Warum?
Parteiverbote sind kartellartige Maßnahmen zur Verhinderung unliebsamer Konkurrenz. Auch wo es unappetitlich wird, kann und muss eine freie Gesellschaft das ertragen. Wo kommen wir hin, wenn der Staat erklärt, was auf dem politischen Markt geht und was nicht? Das hat jedoch seine Grenzen: wenn zur Gewalt aufgerufen wird. Pragmatisch gesehen zählt, ob es sich bei der NPD um eine wirkliche Gefahr für die politische Ordnung der Bundesrepublik handelt. Denn die Rede ist von einer Partei, die nachweislich nicht den Hauch einer Chance hat, in den Bundestag einzuziehen. Das einzige, was die NPD am Leben hält, ist der Versuch, sie zu verbieten. Deutschland ist stark genug, diese 'Spinner' – wie Bundespräsident Gauck sie kürzlich bezeichnet hat – zu ertragen.
Kritiker sagen allerdings: Die Partei lässt durchaus Taten auf Worte folgen. Zum Beispiel im Fall pogromartiger Fackelzüge und Aufhetzen gegen Flüchtlingsheime. Sind diese Fälle nicht ausreichend, um die NPD als Bedrohung für das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik zu verstehen?
Prof. Dr. CLAUS LEGGEWIE ist Politikwissen-schaftler und Direktor des Essener Instituts für Kultur-wissenschaften (KWI) sowie des Centre for Global Cooperation Research in Duisburg. Seine Forschung umfasst unterschiedliche Themenfelder – von Klimapolitik bis Zeitgeschichte. Gemeinsam mit Horst Meier hat er 2002 das Buch "Verbot der NPD oder mit Nationaldemokraten leben?" herausgegeben.
Vorsicht: Kann man Aktionen, an denen NPD-Mitglieder teilgenommen haben, der Partei auch eindeutig zurechnen? Das muss man zunächst beweisen, wenn man ein Verbot anstrebt. Doch die Verbotsbetreiber sind nach allen Signalen aus Karlsruhe [vom Bundesverfassungsgericht] weder damals noch heute dazu in der Lage. Wenn hypotetischer Weise ein Angehöriger der Linken Steine auf die Europäische Zentralbank wirft oder ein Pirat den Bundestag hackt, würden Sie ja auch nicht deren Parteien haftbar machen und verbieten wollen.
Der politische Einfluss der NPD ist überwiegend in Kommunen spürbar, wo Rechtsextreme mit großer Wahrscheinlichkeit – Partei hin oder her – ein Direktmandat erzielen können. Bis letztes Jahr waren die Nationaldemokraten aber auch in zwei Landesparlamenten vertreten, was dafür sorgte, dass die Partei 1,4 Millionen Euro aus den Staatskassen bekam. Außerdem sitzt Ex-Parteichef Udo Voigt im Europaparlament. Inwiefern schadet das dem Image der Bundesrepublik?
Dem Image schaden ganz andere Sachen – wie zum Beispiel Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte. Die Befürworter eines Verbots unterliegen offenbar einem demokratiepolitisch bedenklichen Irrtum, man könne eine unliebsame Partei durch Verbote verdrängen. Der Ausdruck "Staatskasse" suggeriert eine öffentliche Finanzierung durch den Staat, in Wahrheit handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Parteifinanzierung aus Steuermitteln, die den intransparenten Einfluss in Form privater Spenden relativieren soll. Ich sehe darin keinen großen Schaden und würde stärker auf die Unregelmäßigkeiten in der NPD achten, die ja schon zu erheblichen Rückforderungen geführt haben.
Zum Thema NPD-Verbot ist vor Kurzem ein Buch mit dem Titel "Verbot der NPD – ein deutsches Staatstheater in zwei Akten" erschienen. Die Sammlung beleuchtet die Verbotsanträge gegen die NPD 2003 und 2015 aus rechts- und politikwissenschaftlicher Perspektive. Herausgeber ist der Jurist Horst Meier, ein Artikel stammt von Claus Leggewie.
Angenommen, das Gericht nimmt diesmal den Antrag an. Was würde Ihrer Meinung nach passieren?
Die NPD-Mitglieder würden eine neue Partei gründen oder in rechtspopulistische Parteien eintreten, die es ja mittlerweile zuhauf gibt. Oder sie gehen in den Untergrund und werden rabiat.
Was würde hingegen passieren, wenn der Verbotsantrag erneut abgelehnt wird?
Auch in diesem Fall würde nichts Eklatantes passieren: Eine ohnehin wirkungslose Partei würde in den Märtyrerstatus erhoben. Die Verbots-Bertreiber würden sich dagegen lächerlich machen.
Deutschland hat eine Verantwortung in Sachen Antisemitimus. Wie sollen jüdische Deutsche damit umgehen, dass eine Partei mit antisemitischem Gedankengut in deutschen Parlamenten sitzt?
Mit Gelassenheit, auch wenn es schwerfällt. Ein Referenzfall ist Skokie, eine amerikanische Kleinstadt, in der zahlreiche Juden leben, darunter Überlebende des Holocaust. Dort wollte 1977 die „Nationalsozialistische Partei Amerikas“ (NSPA) einen Marsch veranstalten. Die Stadtregierung stellte sich jedoch quer und untersagte den Marsch. Die Nazis zogen vor Gericht, ihre Klage wurde zurückgewiesen. Als die Sache schon erledigt schien, fanden sie plötzlich Unterstützung und zwar vom unwahrscheinlichsten aller Partner, der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU), die sich immer gegen Rassismus und Diskriminierung engagiert hatte. Ausgerechnet eine Organisation, die für alles stand, wogegen die Nazis kämpften, klagte für die NSPA vor dem Obersten Gerichtshof. Im Verfahren wurde entschieden, dass die Auflagen gegen den ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verstießen. Er garantiert freie Meinungsäußerung in extremis. Die meisten Juden in Skokie haben das akzeptiert, die NSPA verzichtete auf einen Marsch durch Skokie, der Spuk war vorbei.
Interview: Fabio Ghelli
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