• News
  • Podcast
  • Experten
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Themen A-Z
   
  • Zahlen und Fakten:
  • Flucht & Asyl
    • Zahl der Flüchtlinge
    • Asylrecht
    • Versorgung
    • Abschiebungen
    • Duldung
    • Arbeit und Bildung
    • Minderjährige
    • EU-Asylpolitik
    • Syrische Flüchtlinge
    • Afghanische Flüchtlinge
    • Ukrainische Flüchtlinge
  • Migration
    • Bevölkerung
    • Wer kommt, wer geht?
    • Europäische Union
    • Arbeitskräfte
    • Irreguläre
    • Staatsbürgerschaft
    • Staatenlose
    • Klimawandel & Migration
    • Menschenhandel
    • Geschichte der Migration
  • Integration
    • Kita
    • Ausbildung
    • Schule
    • Hochschule
    • Arbeitsmarkt
    • Mehrsprachigkeit
    • Gesundheit
    • Fußball
    • Politische Teilhabe
    • 'Interkult. Öffnung'
    • Medien
    • Einstellungen
  • Desintegration
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Diskriminierung
    • Kriminalität
    • Extremistischer Islamismus
    • Rechtsextremismus
    • Rechtspopulismus
  • Gruppen
    • Islam und Muslime
    • Kurden
    • Juden
    • Schwarze Menschen
    • Sinti & Roma
    • Postsowjetische Migranten
  • English
    • About us
    • Facts & Figures
    • News
Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 14.04.2015

Wie werden rassistische Straftaten erfasst?

Nach dem Brandanschlag von Tröglitz wurde viel über rechtsextremistische Straftaten berichtet. Doch wie werden sie von der Polizei erfasst? Und wie aussagekräftig ist die Kriminalitätsstatistik hinsichtlich der Entwicklung von Hasskriminalität, "fremdenfeindlicher" und rassistischer Gewalt? Bei Experten steht die Arbeitsweise von Polizei und Justiz in der Kritik. Sie fordern Nachbesserungen bei der Erfassung der Delikte, aber auch bei den Dienstvorschriften und der Ausbildung der Beamten.

Polizisten bei Ermittlungen nach dem Brandanschlag von Tröglitz. Foto: dpa

Vor 15 Jahren wurde das Meldesystem der Polizei reformiert. Straftaten sollten damit einfacher registriert und verfolgt werden können – insbesondere solche, die aus einer Ideologie oder einem extremistischen Hintergrund heraus begangen werden. Dafür wurde die Kategorie "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) eingeführt. Auch rechtsextremistische und "fremdenfeindliche" Delikte fallen darunter.

Doch hat die Reform wirklich zu einer Vereinfachung geführt? Mit dem PMK-System wurden viele verschiedene, sich teilweise überlappende Kategorien geschaffen, in die eine Straftat eingeordnet werden kann. Experten, Verbände und verschiedene Parteien kritisierenSiehe hierzu Parallelbericht des DIMR an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung, S. 5-8; Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskrimnalität. Rechtsgutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), S. 42f; Bundestags-Drucksache 17/14754, S. 3; Antrag der SPD/Grüne/Piraten im Landtag NRW; Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses: Es sei zu kompliziert, schwer durchschaubar und insgesamt unzureichend, um rassistische Straftaten zu erfassen.

Wie geht die Polizei dabei vor? Die Straftaten werden zunächst von den Behörden vor OrtSiehe hierzu Bundestagsdrucksache 17/14754, S. 5 erfasst. Die Daten werden dann an die Landeskriminalämter und von diesen an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt. Dabei werden die Delikte verschiedenen "Phänomenbereichen" zugeordnet – je nachdem, ob sie politisch als "rechts", "links" oder durch einen anderen "extremistischen Hintergrund" motiviert eingestuft werden. Zudem gibt es die Kategorie "AusländerkriminalitätDiese bezieht sich nicht auf die Staatsangehörigkeit des Täters, sondern auf Straftaten, bei denen "der Tatbegehung eine im Ausland begründete Ideologie zugrunde liegt", so das Bundesinnenministerium (BMI) auf Nachfrage des MEDIENDIENSTES. Auch Deutsche können also "Ausländerkriminalität" begehen, etwa im Bereich des islamistischen Terrorismus".

Als Unterkategorie der PMK wurde 2001 auch die sogenannte "Hasskriminalität" in das Meldesystem eingeführt. Der Begriff beschreibt Straftaten, bei denen ein Opfer in erster Linie wegen seiner Hautfarbe, Herkunft, Religion, Behinderung, sexuellen Orientierung oder seines sozialen Status' ausgesucht wurde. Auch wenn die Tat nicht unmittelbar gegen eine Person, sondern gegen eine Einrichtung oder Sache verübt wird, erfolgt ihre Zuordnung zum Themenfeld „Hasskriminalität“, so die BundesregierungSiehe Bundestagsdrucksache 18/1718 vom 10.6.2014, S. 1. 

Innerhalb der „Hasskriminalität“ wiederum wird zwischen "fremdenfeindlichenDem Online-Lexikon des BMI zufolge bezeichnet "Fremdenfeindlichkeit" ein Ressentiment, dass sich gegen alle Menschen richtet, die angeblich in Deutschland "fremd" seien, also etwa Ausländer, Asylbewerber, Deutsche ausländischer Herkunft etc. Sobald "Fremdenfeindlichkeit" sich in Straf- und Gewalttaten manifestiere, verhielten die Täter sich rechtsextremistisch." und "antisemitischen Straftaten" unterschiedenSiehe hierzu etwa Bundestagsdrucksache 17/1475 vom 16.9.2013, S. 1.. Angriffe gegen Muslime und ihre Einrichtungen hingegen werden in der Kriminalitätsstatistik nicht systematisch als "islamfeindlich" erfasst. Verschiedene Parteien, Verbände sowie der NSU-Untersuchungsausschuss fordern, dies zu ändern.QuelleBundestags-Drucksache 17/14754, S. 3; Antrag der SPD/Grüne/Piraten im Landtag NRW; Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses

 

Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte nehmen zu

 

Bei den von der Polizei registrierten rechtsextremistischen Straftaten handelt es sich häufig um "Propagandadelikte". Dazu gehört das Tragen von nationalsozialistischen Symbolen. Besonders schwerwiegende und gefährliche Delikte werden als Gewalttaten geführt, dazu zählen Tötungen und Körperverletzungen, aber auch Brandstiftungen oder Landfriedensbruch.

Für 2014 gibt es noch keine offiziellen Zahlen, die Analyse dauere noch an, wie das Bundesinnenministerium (BMI) dem MEDIENDIENST auf Nachfrage mitteilte. 2013 wurden dem BMI zufolge 3.248 "fremdenfeindliche Straftaten" registriert. Damit haben sich die Fallzahlen in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr um 11,2 Prozent erhöht. 97 Prozent dieser Straftaten wurden nach AngabenAngaben auf Nachfrage des MEDIENDIENSTES, eigene Berechnung des BMI dem Bereich "Politisch motivierte Kriminialität rechts" zugeordnet. Auch die Zahl der "fremdenfeindlichen Gewalttaten" (478 Fälle, darunter drei versuchte Tötungsdelikte) hat 2013 im Vergleich zum Vorjahr mit einer Steigerung um 19,2 Prozent deutlich zugenommen.

Vergleicht man die vorläufigen Zahlen rechtsmotivierter, fremdenfeindlicher Straftaten von Januar 2015 mit denen aus dem Vorjahresmonat, zeigt sich ebenfalls ein deutlicher Anstieg: Im Januar 2015 wurden der Bundesregierung zufolgeSiehe Bundestagsdrucksachen 18/781, S.3 und 18/4410, S.3 146 solcher Straftaten, davon 20 Gewalttaten, verübt. Ein Jahr später ist diese Zahl auf beachtliche 224 Straf- und 22 Gewalttaten angestiegen.

2013 wurden einer Sonderauswertung der PMK zufolge 58 Asylbewerberunterkünfte zum Ziel "fremdenfeindlicher Straftatendarunter Propagandadelikte, Sachbeschädigungen, Brandstiftungen, Volksverhetzungen, Körperverletzungen und Beleidigungen.". 2014 ist im Vergleich zum Vorjahr ein drastischer Anstieg zu verzeichnen: Laut BundesregierungMeldung des Bundestags vom 13. Februar 2015. Weitere Informationen zu den Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte 2014 finden sich in den Bundestags-Drucksachen 18/1593, 18/2284, 18/3376 und 18/3964 wurden bereits rund 150 solcher Straftaten ermittelt.

Eine gemeinsame Dokumentation von Pro Asyl und der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) kommt auf deutlich höhere Zahlen: Für 2014 wurden insgesamt 221 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte gezählt, darunter 35 Brandstiftungen. Zudem gab es 79 Übergriffe auf Flüchtlinge und mehr als 270 flüchtlingsfeindliche Kundgebungen und Demonstrationen. Für das erste Quartal 2015 wurden bisher 25 Angriffe auf Unterkünfte von Asylbewerbern dokumentiert, davon 3 Brandanschläge.

Die unabhängigen OpferberatungsstellenIn Berlin „ReachOut“, Brandenburg „Opferperspektive“, Sachsen-Anhalt „Mobile Opferberatung“, "RAA-Sachsen", Mecklenburg-Vorpommern "Lobbi"  und Thüringen „Ezra“ in den neuen Bundesländern und Berlin veröffentlichen zudem Daten zu Gewaltdelikten, die von ihnen als rechts und rassistisch motiviert eingestuft werden. Auch hier ist ein Anstieg zu verzeichnen: Wurden für 2013 insgesamt 344 solcher Gewalttaten gezählt, stieg die Zahl 2014 auf 419 an. In der PMK wurden für 2013 – bezogen auf das gesamte Bundesgebiet – 478 rechts motivierte "fremdenfeindliche" Straftaten registriert.

Experten halten PMK-System für unzureichend

Im jüngsten Staatenbericht zum "Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung" (ICERD) dokumentiert die Bundesregierung, dass die Erfassung rassistischer Straftaten als unzureichend gilt. Auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsversagens der Behörden bei der NSU-Mordserie würden immer wieder Fälle bekannt, bei denen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte rassistische Hintergründe nicht berücksichtigt haben. Wie vom NSU-Untersuchungsausschuss empfohlen, hat der Bundestag eine Änderung des Strafgesetzsbuches (§46 StGB) beschlossen. Demnach sollen "rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende" Beweggründe und Ziele künftig bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Das Gesetz muss jedoch noch den Bundesrat passieren.

Unklar bleibt zum einen, was der Unterschied zwischen "rassistischen" und "fremdenfeindlichen" Motiven ist. Vor allem aber bedarf es nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) einer Änderung der Dienstvorschriften sowie einer gezielten Aus- und Fortbildung der Beamten in Polizei und Justiz. Denn: "Ob der rassistische Hintergrund einer Straftat tatsächlich erkannt wird, liegt besonders im Verantwortungsbereich der Polizei. Sie wird zum Tatort gerufen, wenn es zu einer Straftat kommt. Daneben hat auch die Staatsanwaltschaft eine wichtige Rolle, da ihr die Leitung des Ermittlungsverfahrens obliegt", so das DIMR im kürzlich veröffentlichten ParallelberichtSiehe Parallelbericht des DIMR, S. 5-8 an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung.

Auch laut einem RechtsgutachtenMöglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskrimnalität. Rechtsgutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), S. 42f der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) liegen die Mängel in der Verfolgung von Hasskriminalität vor allem auf der Anwendungs- und weniger auf der Gesetzesebene. Die Empfehlungen: Die Erfassung von Straftaten aus dem Bereich "Hasskriminalität" sollte vereinheitlicht und vereinfacht, die Verwaltungsvorschriften für Polizei und Staatsanwaltschaft angepasst und die Aus- und Fortbildung der Beamten verbessert werden.QuelleMöglichkeiten effektiver Strafverfolgung bei Hasskrimnalität. Rechtsgutachten im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), S. 42f

Von Rana Göroğlu und Jenny Lindner

 

 


Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.

Artikel teilen

Zahlen und Fakten

Rassismus

Was ist Rassismus? Wer ist davon betroffen? Und was ist über "Racial Profiling" bekannt? Informationen in unserer Rubrik.

ZUR RUBRIK

Mehr zum Thema

Medien über Tröglitz

"Die Sorgen der Flüchtlinge sind fast nie Thema"

Asylprognosen

Wie viele Flüchtlinge kommen werden, ist unbekannt

Über uns

Der MEDIENDIENST INTEGRATION ist eine Serviceplattform für Journalistinnen und Journalisten.

Auf unserer Webseite bieten wir Zahlen, Fakten und Hintergrundberichte zu Migration, Integration und Asyl in Deutschland. Wir arbeiten eng mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen und vermitteln Expertinnen und Experten für die Berichterstattung. Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie die aktuellen Termine zu unseren Themen.

Projektträger

Projektträger ist der „Rat für Migration e.V.“, ein bundesweiter Zusammenschluss von Migrationsforscherinnen und -forschern. Der MEDIENDIENST INTEGRATION arbeitet unabhängig und will den Austausch zwischen Wissenschaft und Medien intensivieren.

letzte Tweets

MDIntegration@twitter

Kontakt

Mediendienst Integration
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

mail  mediendienst-integration.de
Tel.: +49-30-200-764-80 oder -81

Informationen

  • Jobs
  • Förderung
  • Impressum
  • Nutzungshinweise
  • Netiquette
  • Datenschutzerklärung
© 2012 - 2025 Mediendienst Integration
  • Zahlen und Fakten:
    • Flucht & Asyl
      • Zahl der Flüchtlinge
      • Asylrecht
      • Versorgung
      • Abschiebungen
      • Duldung
      • Arbeit und Bildung
      • Minderjährige
      • EU-Asylpolitik
      • Syrische Flüchtlinge
      • Afghanische Flüchtlinge
      • Ukrainische Flüchtlinge
    • Migration
      • Bevölkerung
      • Wer kommt, wer geht?
      • Europäische Union
      • Arbeitskräfte
      • Irreguläre
      • Staatsbürgerschaft
      • Staatenlose
      • Klimawandel & Migration
      • Menschenhandel
      • Geschichte der Migration
    • Integration
      • Kita
      • Ausbildung
      • Schule
      • Hochschule
      • Arbeitsmarkt
      • Mehrsprachigkeit
      • Gesundheit
      • Fußball
      • Politische Teilhabe
      • 'Interkult. Öffnung'
      • Medien
      • Einstellungen
    • Desintegration
      • Antisemitismus
      • Rassismus
      • Diskriminierung
      • Kriminalität
      • Extremistischer Islamismus
      • Rechtsextremismus
      • Rechtspopulismus
    • Gruppen
      • Islam und Muslime
      • Kurden
      • Juden
      • Schwarze Menschen
      • Sinti & Roma
      • Postsowjetische Migranten
    • English
      • About us
      • Facts & Figures
      • News
  • News
  • Podcast
  • Experten
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Themen A-Z
    • Jobs
    • Förderung
    • Impressum
    • Nutzungshinweise
    • Netiquette
    • Datenschutzerklärung