Die Migrationsforschung debattiert seit langem darüber, wie ein neues, effizentes Asylverfahren aussehen könnte. Der MEDIENDIENST hat drei Wissenschaftler gefragt, wo es Reformbedarf gibt.
Die Empfehlungen der Experten reichen von einer stärkeren Einbeziehung der Kommunen über eine europäische Asylagentur bis zu einem neuen Verfahren nach dem Vorbild der Schweiz.
Prof. Dr. Hannes Schammann
Professor für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt Migrationspolitik an der Universität Hildesheim
"Länder und Kommunen müssen die operativen Aufgaben übernehmen."
Das deutsche Aufnahmesystem für Schutzsuchende leidet darunter, dass unterschiedliche Behörden für unterschiedliche Fragen zuständig sind. So entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den Asylantrag. Wie lange ein Flüchtling in Deutschland faktisch leben kann, bestimmen hingegen kommunale Ausländerbehörden. Letztere sind auch für abgelehnte Asylbewerber zuständig, denn sie vergeben Duldungen und führen Rückführungen durch. Auch im Fall von Flüchtlingen, die in Deutschland bleiben, überschneiden sich die Kompetenzen von Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden – etwa bei der Unterbringung und der Organisation von Integrationskursen.
Viel sinnvoller wäre, dass die Länder und Kommunen für die gesamten operativen Aufgaben zuständig wären – also neben ihren aktuellen Aufgaben wie Unterbringung und Gesundheitsversorgung auch für die Aufgaben des Asylverfahrens und der Verwaltung der Integrationskurse, die bisher beim BAMF liegen. Das hätte verschiedene Vorteile: Zum einen haben Länder und Kommunen in den vergangenen zwei Jahren bewiesen, dass sie recht gut für die Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden sorgen können. Beides funktionierte häufig im Schulterschluss von lokaler Verwaltung und Zivilgesellschaft. Dadurch haben die Kommunen ein ganz neues migrationspolitisches Selbstbewusstsein entwickelt.
Zum anderen ließen sich Personalmängel durch das neue Asyl- und Aufnahmesystem besser kompensieren, denn jedes Bundesland könnte entscheiden, wie viele Mitarbeiter an welcher Stelle am meisten benötigt werden.
Dieses System braucht allerdings eine starke zentrale Koordinierung. Studien haben festgestellt, dass sich die Flüchtlingspolitik in Deutschland von Bundesland zu Bundesland, von Gemeinde zu Gemeinde unterscheidet. So hat jedes Bundesland unterschiedliche Schutzquoten und Standards für Unterbringung und Gesundheitsversorgung. Seit Jahren fordern Fachleute einen besseren Austausch kommunaler Ausländer- und Sozialbehörden und eine stärkere Harmonisierung zentraler Handlungsfelder. Doch es fehlt an einer übergeordneten Instanz, die auf diesen Befund reagiert.
Das BAMF könnte sich auf die Erarbeitung von gemeinsamen Standards konzentrieren. Und es könnte die Einhaltung dieser Standards in den Ländern überwachen und den Austausch guter Praxis vorantreiben.
Prof. Dr. Petra Bendel
Geschäftsführerin des Zentralinstituts für Regionenforschung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Mitglied des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR)
"Eine Verbesserung von Asylverfahren führt auch über europäische Normen und Institutionen."
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterscheiden sich zum Teil ganz erheblich darin, wie sie Asylverfahren durchführen und wie hoch ihre Anerkennungsquoten sind. Das ergibt eine Art europäische „Asyllotterie“.
Die EU strebt deshalb Reformen ihres Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an, um diese Unterschiede zu verringern. Dazu überarbeitet sie einerseits die Asylverfahrensverordnung und bestückt andererseits das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, EASO, mit zusätzlichen Kompetenzen und mehr Personal.
Die EASO soll zu einer „Asylagentur der Europäischen Union“ ausgebaut werden. Darin sehe ich eine Chance: Eine derartige Agentur könnte die Asylverfahren der Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Das würde die Anreize verringern, von einem Mitgliedstaat in einen anderen weiterzuwandern, weil sich die Asylsuchenden dort bessere Anerkennungschancen erhoffen.
Die neue Agentur könnte auch die Aufsicht darüber führen, wie die Verteilung von Asylsuchenden erfolgt, die nach der neuen Dublin-Verordnung bei Überlastung einzelner Mitgliedstaaten greift. Sie kann ferner die Mitgliedstaaten bei der Registrierung unterstützen, wie sie es bereits in den Hotspots in Italien und Griechenland begonnen hat.
In einer Zukunftsvision könnte die Agentur zu einer Art „EU-BAMF“ werden, das Asylverfahren „europäisch“ durchführt und damit die "Schutzlotterie" beendet. Davon sind wir allerdings noch ein ganzes Stück weit entfernt.
Prof. Dr. Dietrich Thränhardt
Emeritierter Professor für "Vergleichende Regierungslehre und Migrationsforschung" an der Westfalischen Wilhelms-Universität Münster
"Ein engmaschiges System, um die Wartezeiten zu reduzieren."
Nach wie vor müssen Asylbewerber mitunter viele Monate oder sogar Jahre warten, bis über ihren Asylantrag entschieden wird. Selbst in den „Flüchtlingszentren“ für Menschen aus „sicheren Herkunftsländern“ in Bamberg und Manching, die als Vorbild für die „AnKER“-Zentren gelten, beläuft sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit auf mehr als fünf Monate.
Viele Antragsteller ziehen zudem gegen die Bescheide des BAMF vor Gericht. Die Gerichtsverfahren dauerten 2017 im Schnitt fast acht Monate.
Um diese Situation in den Griff zu bekommen, könnte Deutschland von positiven Erfahrungen anderer europäischer Staaten wie etwa der Schweiz und den Niederlanden lernen. Dort werden Rechtsberater von Anfang an in die Asylverfahren miteinbezogen. Sie sollen einerseits dafür sorgen, dass die Antragsteller über ihre Rechte korrekt informiert sind. Andererseits stellen sie sicher, dass alle notwendigen Informationen rechtzeitig in das Verfahren einfließen – und nicht erst in Gerichts- oder Folgeverfahren.
Die Schweiz wendet seit einiger Zeit ein neues, strukturiertes Asylverfahren an. Dabei gibt es eine „Vorbereitsungsphase“ von etwa 21 Tagen, in denen die Antragsteller die Möglichkeit haben, ihr Verfahren mithilfe eines Rechtsberaters vorzubereiten. Danach werden sie in drei Gruppen aufgeteilt: Dublin-, „beschleunigte“ und „erweiterte“ Verfahren. Dublin- und beschleunigte Verfahren von Menschen aus Ländern mit einer sehr hohen oder sehr niedrigen Schutzquote werden in maximal vier Monaten komplett abgearbeitet. Das sind mehr als 60 Prozent aller Verfahren.
Die Erfahrungen aus der Schweiz zeigen: Die Verfahren werden schneller und effizienter. Außerdem geht die Zahl der Klagen gegen Asylbescheide zurück, während die Zahl der freiwilligen Ausreisen deutlich steigt.
Zusammengestellt von Fabio Ghelli
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