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Asylanträge 2013 14.01.2014

Fast 40 Prozent der Entscheidungen positiv

Im vergangenen Jahr sind die Asylantragszahlen wie erwartet gestiegen: Insgesamt 127.000 Asylanträge sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingegangen, das in dieser Zeit rund 81.000 Entscheidungen getroffen hat. Das Bundesinnenministerium erklärt: Die Schutzquote lag bei 24,9 Prozent. Zieht man allerdings die "formellen" Entscheidungen ab, in denen sich die Fälle bereits anderweitig erledigt hatten, wurden bei 39,3 Prozent der Anträge Schutz gewährt.

Im Jahr 2013 haben in Deutschland insgesamt 109.580 Menschen einen Erstantrag auf Asyl und 17.443 Menschen einen Folgeantrag gestellt. Damit sind beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) insgesamt 127.023 Asylanträge im Jahr 2013 eingegangen, 80.978 Entscheidungen hat die Behörde getroffen.QuelleAsylgeschäftsstatistik Bilanz 2013

"Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich um mehr als 60 Prozent angestiegen. Höhere Zahlen waren zuletzt im Jahr 1999 zu verzeichnen", erklärt Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Die Asylbewerber angemessen unterzubringen, sei für die Länder und Kommunen nicht immer einfach gewesen. "Vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Zugangszahlen ist es unser Anliegen, die Bearbeitungsdauer der Asylverfahren zu verkürzen. Wir brauchen schneller Klarheit darüber, wer tatsächlich schutzbedürftig ist und wer nicht, zumal nur knapp 14 Prozent der Anträge anerkannt wurden." Damit bezieht er sich offenbar auf die positiven Entscheidungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention (13,5 Prozent).

Die sogenannte „Gesamtschutzquote“ lag jedoch bei 24,9 Prozent, wie der Bundesinnenminister selbst in seiner Pressemitteilung erwähnt. Dazu zählen Entscheidungen auf Grundlage des Grundgesetzes Art. 16a sowie internationale und europäische Standards, die im Aufenthaltsgesetz (§ 60 AufenthG) bzw. im Asylverfahrensgesetz (§§ 3 bis 4 AsylVfG) verankert wurden und nach denen Asylschutz gewährt werden kann. Hierzu gehören Abschiebungsverbote auf Grundlage

  • der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen,
  • der Europäischen Menschenrechtskonvention
  • und andere internationale Abkommen
  • sowie die Gewährung von Flüchtlingsschutz auf Grundlage der Genfer Konvention.

Schutzquoten 2013

Im vergangenen Jahr wurde 919 Menschen Schutz nach Artikel 16a Grundgesetz gewährt und 9.996 Antragsteller erhielten Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Bei weiteren 9.213 Personen wurde ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen festgestellt. Insgesamt hat das BAMF damit 20.128 Menschen Schutz gewährt, das entspricht einer der „Schutzquote“ von 24,9 Prozent. 

Rechnet man von der Gesamtzahl der Asylanträge jedoch die sogenannten "formellen EntscheidungenAlso Fälle, in denen das BAMF keine inhaltliche Aussage zum Antrag trifft, weil sie sich bereits vor der behördlichen Entscheidung erledigt haben, z. B. durch Rückzug des Antrags, Heirat oder weil nach der Dublin-II-Verordnung ein anderer Staat für das Verfahren zuständig ist." heraus, erhöht sich die Quote auf 39,3 Prozent. Bei den formellen Entscheidungen haben sich die Fälle anderweitig erledigt, so dass es keiner inhaltlichen Entscheidung mehr bedurfte. Zieht man diese ab, spricht man von der "bereinigten Gesamtschutzquote", die mit knapp 40 Prozent in 2013 so hoch war, wie seit Jahren nicht mehr.

Weitere Hintergrundinformationen, Zahlen und Fakten finden Sie in unserer Rubrik "Flucht und Asyl".

 


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