Das Bundesinnenministerium (BMI) hat 2020 bundesweit mindestens 901 Übergriffe auf Muslim*innen und islamische Einrichtungen gezählt (Stand: 25. Januar 2021). Rein rechnerisch sind das jeden Tag mehr als zwei Angriffe. Wie werden islamfeindliche Straftaten erfasst? Welche Studien untersuchen Diskriminierungserfahrungen von Muslim*innen? Und was genau beschreibt der Begriff "antimuslimischer Rassismus"? Der MEDIENDIENST hat dazu ein Informationspapier zusammengestellt.Quelle
Das Infopapier können Sie HIER herunterladen.
Was ist antimuslimischer Rassismus?
Beim Rassismus geht es um die Ausgrenzung und Abwertung bestimmter Minderheiten. Antimuslimischer Rassismus richtet sich gegen Muslim*innen und Menschen, die als solche wahrgenommen werden. Sie werden zu einer scheinbar homogenen Gruppe gemacht, die dann als "anders" dargestellt und abgewertet wird. Der Islam wird dabei als etwas Unveränderliches angesehen.
Antimuslimischer Rassismus äußert sich unter anderem in negativen Einstellungen gegenüber Muslim*innen und "dem Islam", der Diskriminierung von Muslim*innen sowie in islamfeindlichen Straftaten.
Vorurteile gegen "den Islam" sind weit verbreitet
Knapp die Hälfte der Menschen in Deutschland stimmt der Aussage zu, "durch die vielen Muslime hier fühle ich mich manchmal wie ein Fremder im eigenen Land". Das geht aus der Leipziger Autoritarismus-Studie von 2020 hervor. Mehr als ein Viertel der Befraten vertritt zudem die Meinung, man solle Muslim*innen die Zuwanderung untersagen.Quelle
Frauen mit Kopftuch erfahren besonders häufig Diskriminierung
Besonders oft berichten Betroffene von Diskriminierung bei der Arbeit, etwa bei Bewerbungsprozessen oder Kündigungen. Auch in anderen Bereichen, wie in der Öffentlichkeit, auf dem Wohnungsmarkt, in Schulen oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, geben Muslim*innen an, sich aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum Islam benachteiligt zu fühlen.
Vor allem Frauen mit Kopftuch sind betroffen. Eine Studie des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) fand heraus: Kopftuch tragende Musliminnen mit türkischem Namen müssen sich viermal so oft bewerben wie gleich qualifizierte Bewerberinnen ohne Koptuch und mit deutschem Namen, um zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. Auch berichten besonders Frauen, die regelmäßig Kopftuch tragen, wegen Diskriminierung nicht eingestellt worden zu sein.Quelle
Die Zahl islamfeindlicher Straftaten bleibt hoch
Seit 2017 registrierten die Behörden mehr als 900 islamfeindiche Straftaten pro Jahr. 2020 hat das Bundesinnenministerium bundesweit mindestens 901 islamfeindiche Straftaten erfasst. 2019 waren es 950. Im Vergleich zu 2018 war das ein Anstieg um 4,4 Prozent. 2017 waren es sogar 1.075 islamfeindliche Straftaten. Die meisten Delikte waren rechts motiviert.Quelle
Von Yunus Güllü, Viviann Moana Wilmot und Tomma Neveling
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