Vorrangprüfung
Durch die Vorrangprüfung prüft die zuständige Agentur für Arbeit, ob für einen bestimmten Arbeitsplatz sogenannte "bevorrechtigte" Bewerber zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Vorrangprüfung wird also geklärt, dass eine Stellenbesetzung mit einem ausländischen Bewerber keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt hat und keine Deutsche Staatsangehörige, Bürger eines EU- oder EWR-Staates oder sonstige bevorrechtigte ausländische Arbeitnehmer für die zu besetzende Stelle zur Verfügung stehen. Rechtsgrundlage: AufenthG §39, Abs. 2