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Polizei-Lagebilder 26.06.2024

Was ist "Clankriminalität"?

Die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen veröffentlichen jedes Jahr ein "Lagebild Clankriminalität". Der Mediendienst Integration hat die Lagebilder analysiert.

 

Die Innenministerien und Polizeibehörden von Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Jahren "Clankriminalität" als SchwerpunktthemaSiehe u.a.: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2022): „Bericht zu TOP 31 der Frühjahrs-IMK in Würzburg 'Bekämpfung der Clankriminalität'", S.1; Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: „Vorstellung des dritten gemeinsamen Lagebildes von Polizei und Justiz zur Clankriminalität 2022 in Niedersachsen“; Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): Lagebild Clankriminalität Berlin 2022, S. 8 etabliert. Im Rahmen der "Politik der 1000 Nadelstiche" führt die Polizei zahlreiche Maßnahmen durch, wie etwa Personen- und Gewerbekontrollen und Razzien. Seit 2018 veröffentlicht Nordrhein-Westfalen jährlich ein "Lagebild Clankriminalität", Niedersachsen seit 2019, Berlin seit 2020.QuelleSiehe u.a.: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2022): "Bericht zu TOP 31 der Frühjahrs-IMK in Würzburg 'Bekämpfung der Clankriminalität'", S.1; Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2023): "Vorstellung des dritten gemeinsamen Lagebildes von Polizei und Justiz zur Clankriminalität 2022 in Niedersachsen"; Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): Lagebild Clankriminalität Berlin 2022, S. 8

Eine Analyse der "Lagebilder" sowie Antworten der zuständigen Innenministerien und Landeskriminalämter auf Anfrage des Mediendienst Integration zeigen:

  • "Clankriminalität" ist weder gleichzusetzen mit Organisierter Kriminalität, noch ist es eine Unterkategorie von Organisierter Kriminalität.
  • Die als "Clankriminalität" zusammengezählten Straftaten machen in den drei Bundesländern zwischen 0,17 und 0,76 Prozent aller Straftaten aus.
  • Die Polizeiarbeit und die Lagebilder in Berlin und NRW fokussieren auf bestimmte migrantische Bevölkerungsgruppen.

Kriminologen und Juristen zufolge ist die Polizeipraxis verfassungsrechtlich bedenklich. Die Bekämpfung von Kriminalität werde durch die "Clankriminalität"-Herangehensweise sogar uneffektiver.


Zum vollständigen Factsheet hier: "Factsheet Clankriminalität: Polizeiarbeit und Lagebilder" (PDF-Download)

Fokus auf bestimmte Bevölkerungsgruppen

"Clankriminalität" ist eine Kategorie, mit der die Polizei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Personen, die bestimmten Bevölkerungsgruppen angehören, zusammenfasst. "Clan" wird dabei definiert als "Gruppe von Personen, die durch eine gemeinsame ethnische Herkunft, überwiegend auch verwandtschaftliche Beziehungen, verbunden ist" (Niedersachsen) bzw. als "informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist" (Berlin und NRW).QuelleNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2023): "Clankriminalität in Niedersachsen 2022. Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz", S. 5, LINK; Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023):"Lagebild Clankriminalität Berlin 2022", S. 7, LINK; Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2023): "Clankriminalität Lagebild NRW 2022", S. 7, LINK; eigene Kursivsetzungen.

Berlin und NRW konkretisieren in ihren Lagebildern zudem explizit, welche "gemeinsamen Abstammungsverständnisse" gemeint sind: Demnach liegt der Fokus auf arabischstämmigen, türkisch-arabischstämmigen, Mhallami-kurdischen, libanesischen und palästinensischen Personen, denen eine "Clan"-Zugehörigkeit zugeschrieben wird. Genauere Informationen zum Fokus auf einzelne Bevölkerungsgruppen finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 2.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder", LINK

"Clankriminalität" ist keine Organisierte Kriminalität

Clankriminalität" wird regelmäßig als Organisierte Kriminalität (OK) beschrieben – sowohl von den Innenministerien der Bundesländer und des Bundes, als auch von Parteipolitiker*innen und Journalist*innen.QuelleMinisterium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2020): "Neues Lagebild: Phänomen Clankriminalität größer und gefährlicher als bislang bekannt", LINK; Bundesministerium des Innern und für Heimat (2022): "Organisierte Kriminalität in Deutschland: Rekordzahl an Ermittlungsverfahren", LINK; Bundesministerium des Innern und für Heimat (2022): "Kriminelle Strukturen zerschlagen, Gewinne konsequent abschöpfen", LINK. WELT (2020): "Vor Corona geschützt, aber einsam sterben? Das ist sehr hart", LINK; BILD (2022): "CDU will Clans an den Kragen", LINK; BILD (2024): "Acht-Punkte-Plan gegen kriminelle Clans", LINK. Spiegel (2023): "Wie der Staat im Kampf gegen Clans versagt", LINK; RedaktionsNetzwerk Deutschland (2023): "Organisierte Kriminalität: Wehret den Anfängen!", LINK; Neue Osnabrücker Zeitung (2023): "Wie Fahnder den Mafia-Paten und Clan-Chefs auf die Schliche kommen wollen", LINK.

Die Lageberichte "Clankriminalität" zeigen jedoch: "Clankriminalität" ist weder gleichzusetzen mit Organisierter Kriminalität, noch ist es eine Unterkategorie davon. Organisierte Kriminalität (OK) bedeutet, dass sich mehrere Personen über längere Zeit zusammentun, um Straftaten von erheblicher Bedeutung zu begehen.Die Definition lautet: Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder unter Einflussnahme auf Politik Medien öffentliche Verwaltung Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. "Clankriminalität" hingegen umfasst gemäß den Lagebildern der Bundesländer alle möglichen Verstöße gegen Straftat- und Ordnungswidrigkeitstatbestände von Personen, die als „Clan“-zugehörig markiert werden – egal, ob die Tat alleine oder gemeinsam begangen wird und unabhängig von der Schwere des Vergehens. Zwar werden zur „Clankriminalität“ auch OK-Verfahren gezählt – diese stellen aber nur einen kleinen Anteil von „Clankriminalität“ dar. Den Hauptteil machen Ordnungswidrigkeiten, Verkehrsdelikte und Allgemeinkriminalität aus. QuelleBundesministerium des Innern und für Heimat (2022): Organisierte Kriminalität, eigene Kursivsetzung LINK

Für die drei Bundesländer ergibt sich aus den neuesten Lagebildern (2022) folgendes Bild:

Berlin: In Berlin wurden unter "Clankriminalität" zusammengefasst:
    • 9 OK-Verfahren (davon 2 aus dem aktuellen Berichtsjahr, 7 fortgeführte aus dem Vorjahr),
    • 872 Straftaten der Allgemeinkriminalität – davon 14 % Verkehrsstraftaten – und
    • 89 Ordnungswidrigkeiten.QuelleBerliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): Lagebild Organisierte Kriminalität Berlin 2022, OK-Verfahren: S. 23 LINK, Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023):Lagebild Clankriminalität Berlin 2022, Straftaten: S. 11, Ordnungswidrigkeiten: S. 40 LINK

NRW: In NRW wurden unter "Clankriminalität" zusammengefasst:
    • 14 OK-Verfahren (davon 3 aus dem aktuellen Berichtsjahr, 11 fortgeführte aus dem Vorjahr),
    • 6.573 Straftaten der Allgemeinkriminalität – davon 10,5 % Verkehrsstraftaten – und
    • 2.357 Ordnungswidrigkeiten.QuelleMinisterium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2023): „Clankriminalität Lagebild NRW 2022“, OK-Verfahren: S. 20, Straftaten: S. 13, Ordnungswidrigkeiten: S. 23 LINK

Niedersachsen: In Niedersachsen wurden unter "Clankriminalität" zusammengefasst:
    • 10 OK-Verfahren,
    • 3.986 Straftaten der Allgemeinkriminalität und
    • 529 Ordnungswidrigkeiten.QuelleNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2023): „Clankriminalität in Niedersachsen 2022. Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz“, OK-Verfahren: S.24, Straftaten: S. 8, Ordnungswidrigkeiten: S. 22 LINK, Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport auf Anfrage des Mediendienst Integration, 6.6.2024

Mehr dazu dazu finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 3.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder", LINK.

"Clankriminalität" stellt minimalen Anteil an Gesamtkriminalität dar

"Clankriminalität" wird regelmäßig als zentrales Sicherheitsproblem Deutschlands dargestellt. Ein Vergleich der "Clankriminalität" mit den regulären Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken (PKS) der Bundesländer zeigt allerdings: Alle als "Clankriminalität" kategorisierten Straftaten machen zusammengezählt nur einen minimalen Anteil der Kriminalität im jeweiligen Bundesland aus.

  • In Berlin 0,17 Prozent
  • In NRW 0,48 Prozent
  • In Niedersachsen 0,76 Prozent.QuelleEigene Berechnungen: BERLIN => (872/519.827)*100=0,17%. „Im vergangenen Jahr wurden in Berlin im Zusammenhang mit der Clankriminalität 872 Straftaten registriert (Straftaten in Berlin im Jahr 2022 insgesamt: 519.827).“ Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): Pressemitteilung zum Lagebild Clankriminalität Berlin 2022 LINK; NRW  => (6573/1366601)*100= 0.481%. Gesamtstraftaten NRW 2022: 1.366.601, Quelle: LKA Nordrhein-Westfalen (2023): „Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 2022“, S. 11 LINK; Niedersachsen => „Für das Jahr 2022 weist die PKS2 insgesamt 523.996 (2021: 472.096) Fälle aus. Insgesamt 3.986 (2021: 2.841) Fälle waren mit dem AWM versehen. Dies ergibt für die Clankriminalität bei einem Anstieg um 1.145 Fälle (40,30%) einen prozentualen Anteil von 0,76% (2021: 0,60%; 2020: 0,39%) an der Gesamtkriminalität.“ Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2023) „Clankriminalität in Niedersachsen 2022. Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz“, S. 8 LINK. AWM steht für den von der niedersächsischen Polizei verwendeten ‚Auswertemarker Clankriminalität‘ für Straftaten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik.

Hinzu kommt: Die Zahlen der PKS und die als "Clankriminalität kategorisierten Straftaten sind nicht unmittelbar vergleichbar. Die tatsächlichen Prozentsätze der "Clankriminalität" dürften noch niedriger liegen. Mehr dazu dazu finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 5.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder, LINK.

Das „Sicherheitsgefühl der Bevölkerung“ als Maßstab

Das oben dargelegte Missverhältnis zwischen behaupteter und tatsächlicher Größe des Sicherheitsproblems bestätigt das Innenministerium Niedersachsen im Lagebild explizit: "Kriminelle Clanstrukturen sind in Niedersachsen präsent. Wenngleich sie quantitativ sowohl in Bezug auf die Tatverdächtigen und Beschuldigten als auch in Bezug auf die Ermittlungsverfahren bei Betrachtung des Gesamtvolumens krimineller Handlungen in absoluten Zahlen kaum ins Gewicht fallen, beeinträchtigen sie das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und fordern die Strafverfolgungsbehörden in einem besonderen Umfang. Hier besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen ihrer zahlenmäßigen, statistischen Präsenz und der ihnen im Rahmen von Einsatzbewältigungen zu widmenden Aufmerksamkeit."QuelleNiedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (2023): „Clankriminalität in Niedersachsen 2022. Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz“, S. 43 LINK, eigene Kursivsetzung.

Mehr dazu, auch zu Berlin und NRW, finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 5.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder", LINK.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Im Jahr 2022 unternahm die Berliner Polizei 783 Maßnahmen im Bereich der "Clankriminalität", in NRW waren es im selben Zeitraum mindestens 625 Verbund-Kontrolleinsätze. Dazu gehören etwa Personenkontrollen, Gewerbekontrollen und Razzien. Niedersachsen konnte keine Zahlen zu Maßnahmen im Bereich "Clankriminalität" nennen.QuelleBerliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): „Lagebild Clankriminalität Berlin 2022“, S. 16 LINK; von 160 Kontrolleinsätzen in 606 Objekten (v.a. Shisha-Bars, Cafés), wurden 84 im Verbund mit anderen Behörden durchgeführt und führten zur Schließung von 36 Objekten (S. 28). Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (2023): „Clankriminalität Lagebild NRW 2022“, S. 23. LINK; das Innenministerium Niedersachsen konnte auf Anfrage des Mediendienst Integration keine Zahlen bereitstellen. Polizeiliche Maßnahmen zur „Clankriminalität“ würden statistisch nicht erfasst.

Diese polizeilichen Maßnahmen sind laut Dr. Doris Liebscher rechtlich als Grundrechtseingriffe in den Artikel 3 Grundgesetz einzuordnen. Liebscher ist Verfassungsrechtlerin und Leiterin der Ombudsstelle für das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz. Um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen, müsse die Polizei mit empirischen Daten konkret darlegen, dass genau diese Bevölkerungsgruppe eine erhöhte Straffälligkeit aufweise. Das macht die Polizei laut Liebscher in den "Lagebildern Clankriminalität" aber nicht. Im Gegenteil: Der überwiegende Teil der Anzeigen betreffe Verkehrsordnungswidrigkeiten, Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. Das zeigten die Zahlen aus den Lagebildern, aus kleinen parlamentarischen Anfragen und einer Studie zur Gewerbeüberwachung. Aus diesen Daten ergebe sich keine erhöhte Straffälligkeit der betroffenen Bevölkerungsgruppen. "Wenn das 'Gefühl der Bevölkerung' und nicht eine echte Faktenlage ausschlaggebend ist, dann ist das rechtswidrig" so Liebscher.QuelleBerliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2023): „Lagebild Clankriminalität Berlin 2022“, S. 43 LINK; Schrader, N. (2022): Schriftliche Anfrage zum Thema: Verbundeinsätze, „Clankriminalität“ und Gewerbeüberwachung – Missbrauch des Gewerbeordnungsrechts und Stigmatisierung von Geschäfteinhaber*innen LINK; Leuschner et al. (2022): „Struktur und Praxis der Gewerbeüberwachung im Land Berlin.", S. 50f., LINK

Genauere Informationen dazu finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 7.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder", LINK.

Fragliche Effektivität von ethnisierender Herangehensweise

"An Ethnien anzuknüpfen ist nicht nur rechtlich problematisch, es ist auch polizeilich nicht effektiv" sagt die Kriminologin Daniela Hunold. Sie arbeitet seit vielen Jahren zum Thema "Clankriminalität". Von 2019 bis 2022 war sie im Landeskriminalamt Bremen tätig, wo sie unter anderem mit der Analysestelle Clankriminalität zusammenarbeitete. Sie sagt: "Suggeriert wird hier ja, dass es für die Kriminalität, die von Angehörigen der als "Clans" bezeichneten Großfamilien begangen wird, eine bestimmte polizeiliche Herangehensweise bräuchte, nämlich eben die der "Clankriminalitäts"-Bekämpfung. Das kann ich aus polizeilicher und kriminologischer Perspektive nicht bestätigen."

Laut Hunold gibt es genügend bestehende Instrumente, um Straftaten zu ahnden: "Es gibt Straftatbestände gegen organisierte Kriminalität, gegen Bandenkriminalität, gegen Allgemeinkriminalität. Es gibt auch Forschung und Praxisempfehlungen zum sogenannten "family based crime", also wie man polizeilich damit umgehen kann, wenn die Familie eine besondere Rolle bei der Begehung von Straftaten spielt. Diese Instrumente kann man nutzen, um effektive Polizeiarbeit zu machen – ohne zu ethnisieren" so Hunold. In der Polizei gibt es laut Hunold viele Polizisten und Polizistinnen, die das Konstrukt der "Clankriminalität" sehr kritisch sehen. Einerseits weil es die betreffenden Bevölkerungsgruppen stigmatisiere. Andererseits weil es polizeilich nicht verwertbar sei: "Da wird ein Zusammenhang suggeriert, der so einfach nicht existiert. Letztlich gibt es in den entsprechenden Bundesländern aber politischen Druck, mit diesem Konstrukt weiterzuarbeiten" so Hunold.

Genauere Informationen dazu finden Sie im Factsheet (PDF) ab Seite 8.QuelleMediendienst Integration (2024): "Clankriminalität Polizeiarbeit und Lagebilder", LINK.

Von Donata Hasselmann und Lennart Kreuzfeld. Faktencheck: Miriam Sachs

 

 


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