• News
  • Podcast
  • Experten
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Themen A-Z
   
  • Zahlen und Fakten:
  • Flucht & Asyl
    • Zahl der Flüchtlinge
    • Asylrecht
    • Versorgung
    • Abschiebungen
    • Duldung
    • Arbeit und Bildung
    • Minderjährige
    • EU-Asylpolitik
    • Syrische Flüchtlinge
    • Afghanische Flüchtlinge
    • Ukrainische Flüchtlinge
  • Migration
    • Bevölkerung
    • Wer kommt, wer geht?
    • Europäische Union
    • Arbeitskräfte
    • Irreguläre
    • Staatsbürgerschaft
    • Staatenlose
    • Klimawandel & Migration
    • Menschenhandel
    • Geschichte der Migration
  • Integration
    • Kita
    • Ausbildung
    • Schule
    • Hochschule
    • Arbeitsmarkt
    • Mehrsprachigkeit
    • Gesundheit
    • Fußball
    • Politische Teilhabe
    • 'Interkult. Öffnung'
    • Medien
    • Einstellungen
  • Desintegration
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Diskriminierung
    • Kriminalität
    • Extremistischer Islamismus
    • Rechtsextremismus
    • Rechtspopulismus
  • Gruppen
    • Islam und Muslime
    • Kurden
    • Juden
    • Schwarze Menschen
    • Sinti & Roma
    • Postsowjetische Migranten
  • English
    • About us
    • Facts & Figures
    • News
Zur Rechtslage 08.01.2016

Wann können Straftäter ausgewiesen werden?

Die Polizei ermittelt in Köln gegen dutzende Tatverdächtige. Laut Medienberichten sind die meisten davon Ausländer. Zahlreiche Politiker fordern nun ein konsequenteres Durchgreifen bei "Abschiebungen". Doch vor der Abschiebung kommt die "Ausweisung". Sie regelt, wer gehen muss.

Nach den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht in Köln diskutiert die Große Koalition über härtere Sanktionen für ausländische Straftäter. Zu den Forderungen gehört auch ein strikteres Vorgehen bei Ausweisungen und Abschiebungen. Die Begriffe stehen für unterschiedliche juristische Vorgänge, werden in der Debatte jedoch häufig synonym verwendet.

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die „öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“. Eine Ausweisung darf aber nur dann erfolgen, wenn die Gründe für eine Ausreise die Gründe für einen Verbleib in Deutschland überwiegen. Darüber hinaus müssen „alle Umstände des Einzelfalles“ berücksichtigt werden (§ 53 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz).

Wenn ein Ausländer ausgewiesen wird, kann er entweder freiwillig ausreisen oder er wird von der Polizei außer Landes gebracht – im äußersten Fall mit Gewalt, man spricht dann von „Abschiebung“. Nicht jeder ausgewiesene Ausländer aber ist „unmittelbar ausreisepflichtig“. Grund dafür sind sogenannte Abschiebungsverbote, die in § 60 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn dem Täter bei einer Rückkehr ins Herkunftsland „eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ droht (§ 60 Abs. 7 AufenthG). Darüber hinaus kann eine Abschiebung ausgesetzt werden, wenn die "Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründenzum Beispiel, wenn der Ausländer keine gültigen Reisedokumente nachweisen kann unmöglich ist". In diesem Fall erhält der Ausländer eine „Duldung“.

Ob ein Straftäter oder eine -täterin aber überhaupt ausgewiesen wird, ist eine komplexe juristische Entscheidung, bei der die Behörden zwei Aspekte gleichermaßen berücksichtigen müssen:

1. Was spricht für eine Ausweisung?

Hier ist in erster Linie die Art der Straftat und das dafür verhängte Strafmaß ausschlaggebend. Eine Haftstrafe von einem Jahr – zum Beispiel bei sexueller Nötigung§ 177 Abs. 1 Strafgesetzbuch – fällt „schwer“, eine Haftstrafe von über zwei Jahren – zum Beispiel bei Vergewaltigung§ 177 Abs. 2 Strafgesetzbuch – „besonders schwer“ ins Gewicht (§ 54 Abs. 1 und 2 AufenthG).

Für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber gelten besondere Regelungen:

  • Anerkannte Flüchtlinge dürfen nur ausgewiesen werden, wenn ihr Verhalten „eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt“ (§ 53 Abs. 3 AufenthG) – unabhängig von der verhängten Strafe. Ein Beispiel dafür ist der Handel mit Drogen.
  • Asylbewerber dürfen nur unter der Bedingung ausgewiesen werden, dass ihr Asylverfahren abgeschlossen ist (§ 53 Abs. 4 AufenthG). Ausgenommen hiervon sind Asylbewerber, die eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ darstellen (§ 53 Abs. 3 AufenthG) oder zu drei Jahren Haft verurteilt worden sind.

Weitere Gründe, die laut Gesetz für eine Ausweisung sprechen, sind insbesondere der Verdacht auf Terrorismus sowie der öffentliche Aufruf zu Gewalt (§ 54 Abs. 1 AufenthG).

2. Was spricht für einen Verbleib straffälliger Ausländer in Deutschland?

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet hier zwischen drei Gründen (§ 53 Abs. 2 AufenthG):

  1. Aufenthaltsdauer des Straftäters: Lebt der Täter bereits länger, zum Beispiel fünf Jahre, rechtmäßig in Deutschland, darf er nur unter strengeren Voraussetzungen ausgewiesen werden. Das heißt: Es muss genau geprüft werden, wie stark er in Deutschland verwurzelt ist, beziehungsweise wie schwach seine Bindung zum Herkunftsland geworden ist. Ausländer, die eine starke Bindung zu Deutschland aufweisen, bezeichnet man auch als „faktische Inländersiehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. August 2007“.
  2. Bindungen in Deutschland und im Herkunftsland: Welche persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Bindungen hat der Täter an Deutschland oder das Herkunftsland, wie zum Beispiel Familienangehörige, einen Arbeitsplatz, ein Studium oder einen Ausbildungsplatz? Auch Grundeigentum kann eine Rolle spielen.
  3. Folgen der Ausweisung für Familienangehörige und Lebenspartner: Ist ein Straftäter liiert oder hat Familienangehörige in Deutschland, die nicht ohne Weiteres ins Ausland folgen können oder wollen, kann das berücksichtigt werden.

Von Jennifer Pross

 


Sie sind Journalist*in und haben weitere Fragen oder suchen Fachleute zum Thema? Dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir helfen schnell und unkompliziert. Unsere Texte und Grafiken können kostenfrei unter den Regeln der Creative Commons und unserer Namensnennung verwendet werden. Dies gilt nicht für Bilder und Fotos, die wir von Dritten erworben haben.

Artikel teilen

Zahlen und Fakten

Mehr zum Thema

Zur Rechtslage

Wann können Straftäter ausgewiesen werden?

Sexuelle Übergriffe in Köln

"Angst vor Strafe hält die Täter nicht ab"

Mikrozensus 2014

Die meisten "Zuwanderer" leben hier seit über 20 Jahren

Über uns

Der MEDIENDIENST INTEGRATION ist eine Serviceplattform für Journalistinnen und Journalisten.

Auf unserer Webseite bieten wir Zahlen, Fakten und Hintergrundberichte zu Migration, Integration und Asyl in Deutschland. Wir arbeiten eng mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen und vermitteln Expertinnen und Experten für die Berichterstattung. Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie die aktuellen Termine zu unseren Themen.

Projektträger

Projektträger ist der „Rat für Migration e.V.“, ein bundesweiter Zusammenschluss von Migrationsforscherinnen und -forschern. Der MEDIENDIENST INTEGRATION arbeitet unabhängig und will den Austausch zwischen Wissenschaft und Medien intensivieren.

letzte Tweets

MDIntegration@twitter

Kontakt

Mediendienst Integration
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin

mail  mediendienst-integration.de
Tel.: +49-30-200-764-80 oder -81

Informationen

  • Jobs
  • Förderung
  • Impressum
  • Nutzungshinweise
  • Netiquette
  • Datenschutzerklärung
© 2012 - 2025 Mediendienst Integration
  • Zahlen und Fakten:
    • Flucht & Asyl
      • Zahl der Flüchtlinge
      • Asylrecht
      • Versorgung
      • Abschiebungen
      • Duldung
      • Arbeit und Bildung
      • Minderjährige
      • EU-Asylpolitik
      • Syrische Flüchtlinge
      • Afghanische Flüchtlinge
      • Ukrainische Flüchtlinge
    • Migration
      • Bevölkerung
      • Wer kommt, wer geht?
      • Europäische Union
      • Arbeitskräfte
      • Irreguläre
      • Staatsbürgerschaft
      • Staatenlose
      • Klimawandel & Migration
      • Menschenhandel
      • Geschichte der Migration
    • Integration
      • Kita
      • Ausbildung
      • Schule
      • Hochschule
      • Arbeitsmarkt
      • Mehrsprachigkeit
      • Gesundheit
      • Fußball
      • Politische Teilhabe
      • 'Interkult. Öffnung'
      • Medien
      • Einstellungen
    • Desintegration
      • Antisemitismus
      • Rassismus
      • Diskriminierung
      • Kriminalität
      • Extremistischer Islamismus
      • Rechtsextremismus
      • Rechtspopulismus
    • Gruppen
      • Islam und Muslime
      • Kurden
      • Juden
      • Schwarze Menschen
      • Sinti & Roma
      • Postsowjetische Migranten
    • English
      • About us
      • Facts & Figures
      • News
  • News
  • Podcast
  • Experten
  • How To
  • Veranstaltungen
  • Über uns
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Themen A-Z
    • Jobs
    • Förderung
    • Impressum
    • Nutzungshinweise
    • Netiquette
    • Datenschutzerklärung