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Abschiebestopp 13.08.2021

Wie geht es weiter mit Afghanistan?

Bis vor wenigen Tagen wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer an Abschiebungen nach Afghanistan festhalten, obwohl sich die Sicherheitslage im Land immer weiter verschärfte. Jetzt folgte die Kehrtwende. Die Bundesregierung setzt Abschiebungen aus, zumindest vorerst.

Die jüngste Offensive der Taliban treibt hunderttausend Afghan*innen in die Flucht: Allein in den vergangenen drei Monaten mussten laut Angaben des UN-Flüchtlingswerks UNHCR knapp 250.000 Menschen ihre Häuser verlassen. Viele von ihnen werden das Land verlassen.

Bereits jetzt leben 2,6 Millionen Afghan*innen als Flüchtlinge im Ausland – einige von ihnen seit Jahrzehnten. Hinzu kommen mehr als eine Million "Binnenflüchtlinge". Das ist fast ein Zehntel der Gesamtbevölkerung. Die meisten Ausland-Flüchtlingen sind nach Angaben des UNHCR in den Nachbarländern Pakistan (1,4 Millionen Menschen) und dem Iran (780.000). Auf Platz drei steht Deutschland mit etwa 216.000 Menschen.

Aufgrund des eskalierenden Konflikts hatte die afghanische Regierung am 8. Juli die europäischen Staaten dazu aufgefordert, alle Abschiebungen für drei Monate auszusetzen. Dieser Aufforderung haben sich die EU-Botschafter*innen in Afghanistan angeschlossen. Finnland, Schweden und Norwegen haben daraufhin Abschiebungen ausgesetzt.

Das Bundesinnenministerium (BMI) in Deutschland wollte aber zunächst mit aller Macht an Abschiebungen festhalten. Zusammen mit den Innenministerien von Niederlanden, Dänemark, Griechenland und Österreich hat das BMI in einem Brief an die Europäische Kommission betont, an Abschiebungen nach Afghanistan festhalten zu wollen. Im Schreiben heißt es unter anderem, dass aufgrund der aktuellen Gewalteskalation erwartet wird, dass mehr Menschen aus Afghanistan versuchen werden, irregulär Europa zu erreichen. Deshalb sei eine strenge Rückführungspolitik wichtiger als zuvor. Erst nach wiederholten Aufrufen von Menschenrechtsorganisationen hat die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch beschlossen, vorerst alle Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen.

Abschiebungen nach Afghanistan sind erst seit einem umstrittenen Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Afghanistan im Jahr 2016 wieder möglich. Seitdem hat Deutschland mehr als 1.000 Menschen dorthin abgeschoben. Derzeit leben etwa 31.000 abgelehnte Asylbewerber*innen aus Afghanistan in Deutschland – die meisten von ihnen gelten als ausreisepflichtig und können abgeschoben werden.

Mit Hilfe der Taliban abschieben?

Für Thomas Ruttig, Kodirektor vom Afghanistan Analysts Network, ist der Abschiebestopp eine vorübergehende Atempause: "Die Bundesregierung kann die katastrophale Sicherheitslage in Afghanistan nicht länger ignorieren", sagt Ruttig. Schon seit längerem sei Afghanistan eines der gefährlichsten Kriegsländer der Welt. "Dorthin sollten demokratische Staaten nicht abschieben", so Ruttig.

Bereits vor dem Abzug der internationalen Streitkräften seien Menschen, die – freiwillig oder unfreiwillig – aus Europa nach Afghanistan zurückgekehrt sind, sehr schnell in Gefahr geraten: Laut einer Studie von "Brot für die Welt" und der Diakonie hat etwa die Hälfte der befragten Rückkehrer berichtet, dass sie selbst oder ihre Familien wegen ihres Aufenthalts in Europa von Gewalt betroffen waren – insbesondere von Seiten der Taliban.

Schon jetzt haben die Taliban die Kontrolle über fast drei Viertel des Landes. Es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, dass sie die Macht im Land komplett übernehmen. Dann müsste die Bundesregierung mit den Taliban zusammenarbeiten, wenn wieder Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. "Die Taliban werden zwar sagen: Ja, ihr könnt nach Afghanistan abschieben", so der Afghanistan-Experte Ruttig. Ob die Milizen glaubwürdig zusichern können, dass den Rückkehrer*innen keine Gefahr droht, sei eine andere Frage. "Die Taliban haben bereits erklärt, dass sie keine Morde aus Rache verüben und Frauen nicht diskriminieren werden. Doch das ist nicht glaubwürdig."

Abschiebungen in Absprache mit bewaffneten Milizen? Bundesverfassungsrichter Ulrich Maidowski zufolge würde eine derartige Entwicklung komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Die Verwaltungsgerichte, die sich mit Asyl- und Abschiebungsklagen von Afghan*innen befassen, bedienen sich einer Vielzahl an Quellen, um sich ein Bild von der Sicherheitslage zu machen. Sollte in Zukunft eine Zusammenarbeit mit den Taliban bei Rückführungen nötig werden, würden die Gerichte den Umgang der Taliban mit Menschenrechten genauer anschauen müssen, so Maidowski. "Aus heutiger Sicht ist unwahrscheinlich, dass dabei herauskommt, dass Abschiebungen menschenrechtskonform stattfinden können", so der Richter.

Von Fabio Ghelli

 


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