Auslöser für die derzeitige Debatte war eine Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 14. Februar 2013. Darin ruft er Bund, Länder und Europäische Union dazu auf, Kommunen stärker bei der Bewältigung der Probleme zu unterstützen, die durch die Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien entstünden. In den vergangenen Jahren sei eine teilweise erhebliche Zuwanderung von Menschen aus den beiden neuen EU-Staaten erfolgt, die bereits in ihren Herkunftsländern deutlich sozial benachteiligt seien. Es müssten Lösungen gefunden werden, um die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern zu verbessern und "Armutswanderungen innerhalb der EU unnötig zu machen".
Die Dringlichkeit seiner Forderung machte der Städtetag bereits im Januar in einem Positionspapier mit angeblich alarmierenden Zahlen des Statistischen Bundesamtes deutlich: Demnach seien 2011 aus Rumänien und Bulgarien 147.091 Personen eingewandert, während es 2007 noch 64.158 waren. Schon jetzt stehe fest, dass die Zuwanderung aus diesen Ländern im ersten Halbjahr 2012 um 88.000 und damit um 24 Prozent gestiegen ist.
Die Zahl des Statistischen Bundesamtes von rund 147.000 Zuzügen aus Rumänien (43.500) und Bulgarien (20.700) in 2011 ist durchaus korrekt. Unterschlagen werden dabei sowohl vom Städtetag als auch von den Medien (bspw. FAZ und "heute journal" vom 19. Februar 2013) jedoch die Fortzüge in die beiden Länder. Berücksichtigt man die Zahl der Abwanderer, kamen 2011 lediglich 58.350 Menschen aus den beiden neuen EU-Mitgliedsstaaten nach Deutschland. Also deutlich weniger.
Hinzu kommt: In die Brutto-Zahl der Zuzüge von 147.000 Personen werden auch viele Saisonarbeiter eingerechnet — Personen also, die nur für kurze Zeit nach Deutschland kommen.Quelle
Der Bundesagentur für Arbeit zufolge kamen allein 2011 rund 200.000 Saisonarbeiter und Schaustellergehilfen aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland, die teilweise auch in die Zuzüge eingerechnet werden. Das Bundesministerium für Arbeit hatte wegen eines steigenden Arbeitskräftebedarfs die Arbeitserlaubnis EU und das Kontingent für diesen Personenkreis erhöht. Der größte Teil dieser Arbeitnehmer unterliegt der Meldepflicht in den Gemeinden, allerdings gibt es in sechs Bundesländern Ausnahmen. Deshalb ist hier unklar, wie viele in der allgemeinen Zu- und Fortzugsstatistik erfasst wurden.
Problematisch ist darüber hinaus, dass der Städtetag diese Zahlen mit einer "Armutszuwanderung" in Verbindung bringt. Gerade aus Bulgarien kamen viele Studierende. So waren im Wintersemester 2011/2012 an deutschen Universitäten allein 7.000 Studenten mit bulgarischer Staatsangehörigkeit eingeschrieben. Auch die Beschäftigungsstatistik gibt keine Hinweise auf eine frappierende "Armutszuwanderung". So stieg die Zahl der in Deutschland lebenden Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien von rund 201.000 in 2010 auf rund 253.000 in 2011, also um 25,7 Prozent (siehe Migrationsbericht 2011, S. 319, Tab. 6-13). Im selben Zeitraum stieg aber auch die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus beiden Ländern von rund 56.000 auf rund 70.600 Personen an, also ebenfalls um 25 Prozent.Quelle
Vielfach wird die Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien auch mit der von Roma gleichgesetzt. Da bei der statistischen Erfassung nicht nach Ethnien unterschieden wird, lässt sich jedoch nicht genau sagen, wie hoch ihr Anteil ist.
Von Rana Göroğlu, MDI
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