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Hintergrund 07.11.2013

Streitpunkt Doppelpass

Bei den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen steht die doppelte Staatsbürgerschaft erneut auf der Agenda. Seit vielen Jahren wird darüber heftig gestritten. Erstmals seit 2000 zeichnet sich nun ein Kompromiss beim Optionsrecht ab. Wie lauten die Vorschläge? Was sind die Argumente? Und wer ist davon betroffen? Ein Überblick.

Wie viele Pässe sollen Neudeutsche haben dürfen? Foto: picture alliance/dpa

Auf einem Landesparteitag in Berlin am 2. November unterstreicht SPD-Chef Sigmar Gabriel: Die Abschaffung der Optionspflicht und die generelle "Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft" sei für seine Partei eine wichtige Voraussetzung, wenn eine Große Koalition zustande kommen soll. Am 7. November wird im Rahmen der Arbeitsgruppe "Inneres und Justizgeleitet von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und dem Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion Thomas Oppermann." gemeinsam mit der Unterarbeitsgruppe "Migration und IntegrationDer die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), und die Vize-Vorsitzende der SPD, Aydan Özoguz, vorsitzen." erneut über das Thema verhandelt. Teile der CDU/CSU signalisierten bereits im Vorfeld Bereitschaft, den Sozialdemokraten entgegen zu kommen, knüpfen dies aber an Bedingungen.

Konsens zeichnet sich vor allem beim Thema Optionspflicht ab: Nach geltendem Recht müssen sich Kinder von Einwanderern für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – für Deutschland oder das Herkunftsland ihrer Eltern. Tun sie das bis zu ihrem 23. Geburtstag nicht, werden sie automatisch zu Ex-Deutschen. Das könnte sich bald ändern. Allerdings gibt es auch hier noch Gegenstimmen: Stephan Mayer, Mitglied im CSU-Vorstand, schlug vor, lediglich die Fristen der Optionsregelung vom 23. auf das 30. Lebensjahr zu verlängern. Bundesinnenminister Hans-Peter-Friedrich (CSU) wiederum lehnt jegliche Änderung an der Optionsregelung ab.

Streit gibt es vor allem mit Blick auf ein allgemeines Recht auf Mehrstaatigkeit. Ein Vorschlag von CSU-Chef Horst Seehofer: die "ruhende Staatsbürgerschaft". Aktiv wäre demnach jeweils nur die Staatsbürgerschaft des Landes, in dem sich der Lebensmittelpunkt des Betreffenden befindet. Experten zweifeln jedoch an der Umsetzbarkeit dieses Modells, das bilaterale Abkommen mit unzähligen Ländern und damit einen sehr hohen Verwaltungsaufwand erfordern würde. Auch innerhalb der Unionsparteien ist Seehofers Modell umstritten.

Die meisten Neudeutschen sind bereits Mehrstaatler

Die Debatte führt derweil an den Tatsachen vorbei: Zwar ist ein Grundgedanke des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, dass bei der Einbürgerung weitere Staatsbürgerschaften vermieden werden sollen. Allerdings bestätigen hier die Ausnahmen die Regel: Bereits jetzt findet die Hälfte der Einbürgerungen unter einer sogenannten Hinnahme der Mehrstaatigkeit statt, wie die untenstehende TabelleDestatis Fachserie 1, Reihe 2.1, 2012, S. 133ff. zeigt:

 

Laut Statistischem Bundesamt leben insgesamt mindestens 2,3 Millionen eingebürgerte Doppel- und Mehrstaatler in Deutschland. Wieviele herkunftsdeutsche Mehrstaatler es gibt, die zusätzlich zu ihrer deutschen die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erhalten haben, ist dem Bundesinnenministerium zufolge nicht bekannt. Auf dessen Website heißt es mit Blick auf die Deutschen: "Mehrstaatigkeit ist jedenfalls auch heute schon keine Seltenheit mehr; besondere Probleme sind durch Mehrstaatigkeit nicht entstanden."

Sachverständigenrat für "Generationenschnitt"

Ein Lösungsvorschlag kam unlängst auch aus der Wissenschaft: Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) schlägt in einem Pressestatement einen "Doppelpass mit Generationenschnitt" vor. Die Optionspflicht sei abzuschaffen. Gleichzeitig aber müsse ein Mechanismus eingeführt werden, der "eine unbegrenzte Weitergabe der Staatsangehörigkeit über das (...) Abstammungsprinzip und damit eine Anhäufung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten" verhindere. Anders gesagt: Die automatische Weitergabe der Staatsangehörigkeit an die Kinder soll in Form eines "Generationenschnittes" gekappt werden, wenn die Einwanderung bereits drei oder vier Generationen zurückliegt.

Laut SVR könnte dadurch vermieden werden, dass "Personen in großer Zahl" in Ländern ihr Wahlrecht ausüben, von deren Gesetzgebung sie kaum oder gar nicht betroffen sind. Zudem könnten innenpolitische Konflikte aus dem Herkunftsland in das Einwanderungsland getragen werden. Studien, die die Relevanz der angeführten Probleme belegen oder näher erläutern, finden sich in der Mitteilung des SVR nicht.

Was ist die Optionspflicht? Wie viele Doppeltstaatler und Optionspflichtige leben in Deutschland? Wie werden sich die Zahlen in Zukunft entwickeln? Antworten zu diesen und weiteren Fragen finden Sie in unserer Rubrik "Staatsangehörigkeit und Einbürgerung".

Von Rana Göroğlu, MDI

 


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