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Optionspflicht 25.02.2013

Hunderte verlieren 2013 voraussichtlich deutschen Pass

Nach deutschem Recht müssen sich Kinder von Einwanderern für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – für Deutschland oder das Herunftsland ihrer Eltern. Tun sie das bis zu ihrem 23. Geburtstag nicht, werden sie automatisch zu Ex-Deutschen. Laut einer schriftlichen Antwort der Bundesregierung ist das bereits bei 16 jungen Menschen geschehen. Insgesamt könnten es 2013 bis zu 700 Fälle werden. Immerhin, die Mehrzahl der Betroffenen hat rechtzeitig reagiert.

Seit der Reform des Staatsangehörigkeits-Rechts gibt es rund 475.000 Optionskinder in Deutschland. Foto: picture alliance/JOKER

Aus einer früheren Antwort der Bundesregierung ist bekannt: 2013 werden 3.316 Kinder von Einwanderern 23 Jahre alt und müssen sich als so genannte "Optionskinder" entschieden haben: Wollen sie den deutsche Pass behalten? Falls ja, müssen sie die Staatsbürgerschaft vom Herkunftsland ihrer Eltern abgeben. Haben sie sich bei den Behörden nicht gemeldet, verlieren sie die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch.

Aus der nun veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion geht hervor: 2.369 Optionspflichtige vom Geburtsjahrgang 1990 haben erklärt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu wollen. Dies lasse sich anhand der Angaben der Bundesländer und des Bundesverwaltungsamts zum Stichtag 31. Dezember 2011 sagen. Bis heute ist zwar ein weiteres Jahr vergangen, dennoch sind das die einzigen sicheren Angaben, die vorliegen.

Eindeutig für die Staatsbürgerschaft des Herkunftslands der Eltern und damit gegen die deutsche haben sich lediglich 32 junge Erwachsene entschieden. Weitere 756 "Optionspflichtige", wie sie im Amtsdeutsch genannt werden, haben noch nicht reagiert. Wenn sie in diesem Jahr ihren 23. Geburtstag feiern, verlieren sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit – es sei denn, ihr zweiter Pass ist von einem Staat der Europäischen Union oder von einem Staat, der eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht zulässt. Dies treffe aber nur auf rund 10 Prozent aller Optionsplichtigen zu, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. 454 Betroffene hätten einen Antrag auf Erteilung einer "Beibehaltungsgenehmigung" gestellt. Zum Stichtag waren 195 solcher Genehmigungen erteilt.

Laut Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) wurden im Januar 2013 bereits 16 Bescheide von Behörden an junge Erwachsene verschickt, mit der Mitteilung, dass sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren hätten und ihren Pass abgeben mögen.

Handelt es sich 2013 noch um wenige Hunderte, die nicht reagiert haben, könnte diese Zahl schon in einigen Jahren auf Zehntausende wachsen. Insgesamt wird die Zahl der Optionspflichtigen in den kommenden 15 Jahren auf über 380.000 angestiegen sein. Die Mehrzahl davon sind Kinder mit türkischen Wurzeln.

MDI

 


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