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Zahl der Flüchtlinge

Die Zahl der Asylbewerber*innen in Deutschland variiert stark von Jahr zu Jahr: 2024 ging diese wieder zurück nach einem Anstieg im Jahr 2023. Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte die Zahl der Schutzsuchenden 2022 einen Höchstwert erreicht.

Wie viele Asylanträge werden in Deutschland gestellt?

Stand: Apr. 2025

2025

  • Zwischen Januar und März 2025 wurden in Deutschland 41.123 Asylanträge gestellt, davon 36.136 Erstanträge. Diese Zahlen berücksichtigen nicht ukrainische Geflüchtete, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind.
  • Das sind rund 42 Prozent weniger Asylanträge als im Vorjahreszeitraum (die Erstanträge sind um rund 45 Prozent zurückgegangen).
  • Rund 13 Prozent der Erstanträge waren von in Deutschland geborenen Kindern von Geflüchteten.
  • Über 84.269 Asylanträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zwischen Januar und März 2025 entschieden. Die Schutzquote lag bei 18,5 ProzentDazu zählen Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte und Fälle von Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes..QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 3/2025, Seite 3

2024

2024 gab es insgesamt 250.945 Asylanträge, davon 229.751 Erstanträge. Diese Zahlen berücksichtigen nicht ukrainische Geflüchtete, die seit Ende Februar 2022 eingereist sind. In etwa 9 Prozent der Fälle handelte es sich dabei um Kinder von Geflüchteten, die in Deutschland geboren sind. Die meisten Schutzsuchende kamen aus Syrien (76.765 Erstanträge), Afghanistan (34.149) der Türkei (29.177) und dem Irak (7.839). Über 301.350 Anträge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2024 entschieden. Die Schutzquote lag bei 44,4 ProzentDazu zählen Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzberechtigte und Fälle von Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes..QuelleBAMF: Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2024, Seite 3

Angaben zur Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten finden Sie hier.

Woher kommen die Asylbewerber?

Stand: Apr. 2025

Zwischen Januar und März 2025 kamen die meisten Asylantragsteller*innen aus folgenden Ländern:

Herkunftsstaaten 2024

Wie viele Flüchtlinge erhalten Schutz?

Stand: Apr. 2025

2025

Über 84.269 Asylanträge hat das BAMF zwischen Januar und März 2025 entschieden. 15.591 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 18,5 Prozent. Der starke Rückgang der Schutzquote lässt sich dadurch erklären, dass die Bearbeitung der Asylanträge von syrischen Asylbewerber*innen nach dem Sturz des Assad Regimes im Dezember 2024 vorübergehend eingestellt wurde.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 3/2025, Seite 3

Von ihnen erhielten:

  • 8.101 Menschen "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz,
  • 712 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
  • 1.437 Menschen subsidiären Schutz,
  • 5.341 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.

2024

2024 hat das BAMF über 301.350 Asylanträge entschieden und 133.710 Personen Schutz zugesprochen – mit einer Gesamtschutzquote von 44,4 Prozent. 35.831 Menschen haben "Flüchtlingsschutz" nach § 3 Asylverfahrensgesetz erhalten, 1.964 Menschen "Asyl" nach Artikel 16a des Grundgesetzes, 75.092 Menschen subsidiären Schutz und 20.823 Menschen ein Abschiebeverbot aufgrund des EU-Rechts oder internationaler Abkommen.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 12/2024, Seite 3

Bereinigte Schutzquote

Die Gesamtschutzquote gibt keine Auskunft darüber, wie viele Asylbewerber tatsächlich schutzbedürftig sind. Denn viele Anträge werden "formell" entschieden, also ohne inhaltliche Prüfung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Asylantrag zurückgezogen wurde oder ein anderes EU-Land zuständig ist. Zieht man von den bearbeiteten Fällen die "formellen EntscheidungenAls formelle Entscheidungen versteht man alle Fälle, die sich anderweitig erledigen, zum Beispiel wenn ein Antrag zurückgezogen wird oder der Bewerber einen deutschen Staatsbürger heiratet oder – was in den meisten Fällen zutrifft – weil nach der Dublin-Verordnung ein anderer Staat für den Asylantrag zuständig ist." ab, kommt man für die Zeit zwischen Januar und März 2025 auf eine "bereinigte" Schutzquote von etwa 27 Prozent.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl 3/2025, Seite 3

Unterschiedliche Schutzquoten

Obwohl Asylbescheide auf Bundesebene vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlassen werden, gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den Schutzquoten in den einzelnen Bundesländern und in einzelnen BAMF-Außenstellen. So lag 2024 die Schutzquote für afghanische Asylsuchende bei vergleichbaren Fallzahlen in Heidelberg bei etwa 99 Prozent – in Leipzig bei 71 Prozent und in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) bei 61 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 20/14923, Seite 14

Das BAMF erklärt die Diskrepanzen zum Teil dadurch, dass Asylanträge ungleichmäßig unter den Bundesländern verteilt sind. Eine Untersuchung der Universität Konstanz führt die Unterschiede hingegen auf Diskriminierung sowie auf die bürokratische Überlastung der Behörden zurück.QuelleG. Schneider, M. Lüdecke (2024), Zur falschen Zeit am falschen Ort? Administrative Ungleichbehandlung in der deutschen Justiz und Verwaltung LINK

Wie viele irreguläre Einreisen gibt es nach Deutschland?

Stand: Apr. 2025

Die meisten Menschen, die aus Ländern kommen, in denen Krieg oder Armut herrscht, bekommen kein Visum für eine reguläre Einreise in die Europäische Union. Sie kommen daher in der Regel als sogenannte irreguläre Einwanderer.

2025

Im ersten Quartal 2025 stellte die Bundespolizei 15.131 "unerlaubte EinreisenBundespolizei: Feststellung von unerlaubten Einreisen durch die Bundespolizei, April 2025 LINK" an den deutschen Grenzen fest. Das sind 24 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die meisten GrenzübertritteAngaben der Bundespolizei auf Anfrage des MEDIENDIENSTES wurden an Flughäfen festgestellt (ca. 19 Prozent im Zeitraum Januar-Februar) gefolgt von den Grenzen zu Frankreich und Österreich (jeweils 15 Prozent Jan-Feb). Die meisten aufgegriffenen Personen kommen aus Syrien, der Ukraine (jeweils ca. 1.100 Personen Jan-Feb) Afghanistan und der Türkei (jeweils ca. 730 Personen Jan-Feb). An der Grenze zurückgewiesen wurden zwischen Januar und Februar rund 6.300 Personen. Etwa 2.400 Personen haben ein Asylgesuch an der Grenze geäußert.QuelleAngaben der Bundespolizei auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

2024

Die Bundespolizei zählte im Jahr 2024 rund 83.000 "unerlaubte EinreisenAngaben der Bundespolizei auf Anfrage des MEDIENDIENSTES. Als "unerlaubte Einreisen" bezeichnet die Bundespolizei alle Versuche, die Grenzen irregulär zu überqueren" an den Grenzen. Das sind circa 36 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Etwa 16.000 Personen kamen über die Grenze zu Polen – ein Drittel davon über die sogenannte Belarus-Route. Etwa 13.500 Einreisen fanden über die "Luftgrenze" statt (mit dem Flugzeug). Ebenso viele Menschen kamen über die Grenze zu Österreich. Rund 11.400 Personen kamen über die Grenze zur Schweiz. Die Top-5 Nationalitäten unter den aufgegriffenen Personen waren syrisch, ukrainisch, afghanisch, türkisch und algerisch.QuelleAngaben der Bundespolizei auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

7,8 Prozent der Personen, die 2024 beim irregulären Grenzübertritt aufgegriffen wurden, waren im sogenannten EURODAC-System registriert. Das heißt: Ein anderes europäisches Land ist nach der Dublin-III-Verordnung für den Asylantrag zuständig.QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Gruppe BT-Drs. 20/12827, Seite 2 LINK und 20/14902, Seite 4 LINK   

Zwischen August 2023 und Dezember 2024 waren die fünf größten Gruppen unter den Personen, die "irregulär" / "unerlaubt" einreisen wollten, Syrer*innen (ca. 41.900 Personen), Türk*innen (20.700 Personen), Afghan*innen (15.600 Personen), Ukrainer*innen (rund 12.700 Personen) und Inder*innen (ca. 3.700 Personen).QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Gruppe BT-Drs. 20/12827, Seite 5 LINK und 20/14902, Seite 6 LINK   

Personen aus verschiedenen Ländern kommen über unterschiedliche Routen nach Deutschland:

  • Syrer*innen reisten insbesondere über Polen ein (41 Prozent aller festgestellten Einreisen von Syrer*innen) und Tschechien (27 Prozent),
  • Türkische Staatsbürger*innen kamen besonders über Österreich (53 Prozent) und die Schweiz (13 Prozent),
  • Afghan*innen über die Schweiz (44 Prozent) und Polen (26 Prozent).QuelleAngaben der Bundespolizei auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, 2024. Stand: April 2024

Grenzkontrollen

Im September 2024 hat die Bundesregierung vorübergehende Grenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark eingeführt. Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz finden schon seit Oktober 2023 statt. An der deutsch-österreichischen Grenze gibt es sie (mit Unterbrechungen) seit 2015. Damit finden an allen Landesgrenzen Kontrollen statt. Laut Schengener GrenzkodexVerdordnung (EU) 2016/399, Artikel 25 LINK sind derartige Kontrollen nur für begrenzte Zeit möglich.

 

Zurückweisungen an Grenzen

Etwa 44.500 Personen, die irregulär nach Deutschland einreisen wollten, hat die Bundespolizei im Jahr 2024 an den Grenzen zurückgewiesen – das sind 28 Prozent mehr Zurückweisungen als 2023 (34.860 Zurückweisungen). QuelleBundespolizei auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, MEDIENDIENST: Kann Deutschland Asylsuchende an der Grenze zurückweisen? Link

Die meisten Zurückweisungen gab es 2024 an der Grenze zur Schweiz (ca. 11.600 Zurückweisungen), zu Polen (rund 9.400 Zurückweisungen) und an der Luftgrenze (6.900). 2023 wurden vor allem Personen an der Grenze zur Schweiz (ca. 15.300) und Österreich (11.500) zurückgewiesen. Seit der Einführung von stationären Grenzkontrollen an den östlichen Grenzen hat die Zahl der Zurückweisungen dort deutlich zugenommen.QuelleBundespolizei auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, MEDIENDIENST

Die meisten Personen, die zwischen August 2023 und November 2024 an den Grenzen zurückgewiesen wurden, kamen aus Syrien (ca. 9.000 Personen), der Ukraine (ca. 8.700 Personen), Afghanistan (7.200 Personen) und der Türkei (6.900 Personen). Der Hauptgrund für die Zurückweisung war, dass die einreisenden Personen keine Reisedokumente beziehungsweise kein Visum hatten.QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Gruppe BT-Drs. 20/12827, Seiten 9 ff LINK und 20/14902, Seiten 11 ff LINK 

Asylbegehren an der Grenze: Personen, die bei der Einreise ein "Asylgesuch" äußern, dürfen nicht zurückgewiesen werden. 2024 haben rund 25.500 Personen ein "Asylgesuch" an der Grenze geäußert. Im Gesamtjahr 2023 gab es knapp 57.000 "Asylgesuche". Besonders an der Grenze zu Polen und Tschechien ist die Zahl der von der Bundespolizei erfassten "Asylbegehren" stark zurückgegangen.QuelleAntwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Gruppe BT-Drs. 20/12343, Seite 7; Mediendienst Integration (2025): Was sind irreguläre Einreisen?, Link

Hinweis zu den Zahlen: Irreguläre Einreisen lassen sich schlecht beziffern. Zum einen ist die Zahl der "unerlaubten Einreisen" nur bedingt aussagekräftig, denn nicht alle einreisenden Personen werden von Polizist*innen im Grenzgebiet aufgegriffen. Zum anderen versuchen viele Geflüchtete und Migrant*innen, die an den Grenzen zurückgewiesen wurden, erneut die Grenzen an anderer Stelle zu überqueren. Das führt zu Mehrfachzählungen. Wenn etwa die EU-Grenzagentur FRONTEX von 380.000 "irregulären Grenzübertritt-Versuchen" (irregular border crossings) spricht,Siehe FRONTEXT (2024), Significant rise in irregular border crossings in 2023, highest since 2016, 16.1.2024 LINK, können diese Zahlen zu hoch sein. Mehr Erkärungen zu "irregulären Einreisen" hier.

Resettlement nach Deutschland

Stand: Apr. 2025

2024 kamen 1.859 Personen über das Resettlement-Programm nach Deutschland – vorwiegend aus Syrien (799 Personen), dem Sudan, (232) und dem Südsudan (224). Seit 2015 waren es insgesamt etwa 12.000 Personen – die meisten aus Syrien (ca. 6.900 Personen), dem Sudan (1.200), Somalia (1.000), Eritrea (770) und dem Südsudan (690). Das Resettlement-Programm wurde in Deutschland im April 2025 bis auf Weiteres eingestellt.QuelleAngaben des Bundesinnnenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes sowie Medienberichte zur Einstellung

Das Resettlement-Programm: Geflüchtete haben wenige Möglichkeiten legal nach Deutschland einzureisen. Es gibt die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis "aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen§ 22 AufenthG" zu erhalten. Diese wird allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt – 2024 an 4.358 PersonenAntwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes. Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Neuansiedlungs-Programm (Resettlement). Es ermöglicht besonders schutzbedürftigen Menschen, legal in einen aufnahmebereiten Staat einzureisen. Voraussetzung dafür ist, dass die Personen durch das UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt sind. In Deutschland wird das Resettlement-Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Kooperation mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) verwaltet. Geflüchtete, die über das Resettlement-Programm nach Deutschland einreisen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis – und zwar ohne, dass sie einen Asylantrag stellen müssen (§23 Abs. 4 AufenthG). QuelleBundesinnenministerium (2025), Resettlement - Neuansiedlung von Schutzbedürftigen LINK, UNHCR (2025), Resettlement und humanitäre Aufnahme LINK, AufenthG §24 Abs. 4 LINK

Resettlement International

Auch weltweit ist die Zahl der erfolgten Resettlements sehr gering im Verhältnis zum Bedarf nach Resettlement-Plätzen nach Schätzungen des UNHCR: 2024 wurden weltweit rund 85.000 Personen im Rahmen von Resettlement-Programmen erfolgreich umgesiedelt (arrivals). Hätte man alle schutzbedürftigen Personen umsiedeln wollen, wären 2,9 Millionen Plätze nötig gewesen. Die Länder, die weltweit die meisten Resettlement-Flüchtlinge 2024 aufgenommen haben waren die USA (ca. 46.500 Personen), Kanada (23.000 Personen) und Australien (9.400).QuelleUNHCR (2025), UNHCR, Refugee Data Finder – Solutions, Resettlement (abgerufen am 9.4.2025) LINK

Wie viele Frauen und Kinder sind unter den Geflüchteten?

Stand: Apr. 2025

Anders als oft angenommen, machen Frauen und Kinder einen großen Teil der Asylsuchenden aus, die nach Deutschland kommen. Rund 60 Prozent aller Asylbewerber*innen, die zwischen Januar und März 2025 in Deutschland zum ersten Mal einen Antrag auf Asyl gestellt haben, waren Frauen sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre (21.810 Personen).QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, 2/2025, Seite 8 und eigene Berechnung

Frauen: Insgesamt waren unter den Asylbewerber*innen zwischen Januar und März 2025 mehr als ein Drittel Mädchen und Frauen (37,2 Prozent). Der Frauenanteil ist je nach Altersgruppe unterschiedlich hoch:

  • Am geringsten ist der Frauenanteil unter den Jugendlichen (18,2 Prozent der 16- bis 18-Jährigen).
  • Unter älteren Menschen (über 55 Jahre) sind es etwa gleich viele Männer wie Frauen. In der Altersgruppe über 60 Jahre ist der Frauenanteil höher.

Minderjährige und junge Erwachsene: Die Flüchtlinge sind im Durchschnitt sehr jung: Rund 71 Prozent aller Asylbewerber*innen, die zwischen Januar und März 2025 einen Antrag gestellt haben, waren unter 30 Jahre alt. Minderjährige machten etwa 40 Prozent der Asylbewerber*innen aus.QuelleBAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, 3/2025, Seite 8 und eigene Berechnung

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb unter den Geflüchteten mehr Männer als Frauen und Kinder sind. Der Hauptgrund ist, dass die Reise sehr gefährlich ist, wie zahlreiche StudienSiehe u.a. Athina Anastasiadou et al. (2023), Sex- and Gender-based Differences in the Migration Process LINK und Eleanor Kofman (2018), Gendered mobilities and vulnerabilities: refugee journeys to and in Europe LINK festgestellt haben. Viele Familien entscheiden sich außerdem bewusst dafür, sich zu trennen, um die Erfolgschancen eines männlichen Mitglieds zu erhöhen – und später eine Familienzusammenführung zu ermöglichen.QuelleAthina Anastasiadou et al. (2023), Sex- and Gender-based Differences in the Migration Process LINK; Eleanor Kofman (2018), Gendered mobilities and vulnerabilities: refugee journeys to and in Europe LINK und Talitha Dubow (2021), Family Strategies in Refugee Journeys to Europe LINK

Offene Asylanträge

Stand: Apr. 2025

Ende März 2025 lagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 180.597 Asylanträge, bei denen die Entscheidung noch anstand.QuelleAktuelle Zahlen zu Asyl 3/2025, Seite 13

Viele Asylbewerber*innen haben gegen die Bescheide des BAMF geklagt: Zum Stichtag 15.02.2025 waren an den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten 136.271Bundestagsdrucksache 20/14923, Seite 48 Verfahren im Bereich Asyl anhängig. Rund 7 Prozent aller Klagen waren 2024 erfolgreich. Wenn man allerdings die Fälle abzieht, in denen es zu keinem Urteil kam beziehungsweise das Verfahren nicht fortgesetzt wurde – etwa weil die Klage zurückgenommen wurde oder weil mehrere Klagen zusammengezogen wurden – kommt man auf eine Erfolgsquote von rund 18 Prozent.QuelleBundestagsdrucksache 20/14923 Seite 37, eigene Berechnungen

Wie lange dauern die Verfahren?

Zwischen Januar und März 2025 dauerte ein Asylverfahren zwischen AntragOhne Feststellung der Zuständigkeit im sogenannten Dublin-III-Verfahren und Entscheidung im Schnitt 12,5 Monate. 2024 lag die Bearbeitungszeit bei 8,7 Monaten, 2023 bei 6,8. Je nach Herkunftsland kann die Verfahrensdauer allerdings stark variieren: Während die Verfahren für Personen aus Tunesien und den "sicheren Herkunftsstaaten" wie wie etwa Serbien oder Nordmazedonien im Jahr 2024 ca. 8 Monate dauertenDurchschnittsdauer bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung, dauerten sie bei Personen aus Russland oder Nigeria bis zu 36 Monate.QuelleBundestagsdrucksache 20/15083, Seite 4

Gerichtsverfahren bei Asylklagen dauerten 2024 (Jan-Sep) im Schnitt knapp 17 MonateAngaben zur Bearbeitungszeit bei Asylgerichtsverfahren basieren auf Erfassungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und umfassen Klagen gegen Bescheide bei Erst- und Folgeanträgen. Sogenannte Eilverfahren werden nicht berücksichtigt.QuelleBundestagsdrucksache 20/15083 Seite 17

Seit 2015 gab es wiederholte Versuche, die Asylverfahren zu beschleunigen. Das hat bislang eine geringe Wirkung gezeigt. Auch in zentralen Einrichtungen wie etwa AnkER-Zentren betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit 2024 ca. 9 Monate.QuelleBundestagsdrucksache 20/15083, Seite 11

Irreguläre Einreisen in Europa

Stand: Apr. 2025

2025

Im ersten Quartal 2025 ist die Zahl der Geflüchteten auf fast allen Haupt-Fluchtrouten nach Europa zurückgegangen. In Italien ist die Zahl der Ankünfte über die zentrale Mittelmeer-Route um rund vier Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf ca. 11.000 Menschen zurückgegangen, so Zahlen des UNHCR. In Griechenland kamen 12 Prozent weniger Geflüchtete an – insgesamt ca. 9.300 Personen. In Spanien (inklusive der westafrikanischen Route zu den Kanarischen Inseln) ging die Zahl der Ankünfte um rund 29 Prozent auf 11.900 Personen zurück.QuelleUNHCR, Europe Sea Arrivals, Italy, (abgerufen am 9.4.2025) LINK, UNHCR: Europe Sea Arrivals, Spain (abgerufen am 9.4.2025), LINK, UNHCR, Europe Sea Arrivals, Greece,  (abgerufen am 9.4.2025) LINK

Die Zahl der versuchten Grenzübertritte auf der Polen-Belarus Route blieb im ersten Quartal konstant bei rund 3.900 Fällen. Und es wird geschätzt, dass ungefähr 1.660 Personen zwischen Januar und Februar auf der Westbalkan Route unterwegs waren – 22 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.QuelleUNHCR: Western Balkans - Refugees, asylum-seekers and other people in mixed movements - as of end February 2025, https://reliefweb.int/report/serbia/western-balkans-refugees-asylum-seekers-and-other-people-mixed-movements-end-february-2025LINK, Straż Graniczna (Grenzpolizei Polen), tägliche Angaben zu versuchten Grenzübertritten auf X LINK

2024

2024 lag die Zahl der irregulären Grenzübertritte, die die EU-Grenzagentur Frontex feststellen konnte, bei 239.000 Fällen – 38 Prozent weniger als im Vorjahr. Frontex zählt dabei alle versuchten Grenzübertritte – Mehrfachzählungen bei wiederholten Versuchen sind deshalb möglich.QuelleFrontex (2025) Irregular border crossings into EU drop sharply in 2024 LINK

Die Zahlen der dokumentierten Ankünfte auf den verschiedenen Migrations- und Fluchtrouten nach Europa können sehr stark schwanken.

2024 sind laut UNHCR etwa 66.500 MenschenUNHCR, Europe Sea Arrivals, Italy, Sea arrivals in 2024 (abgerufen am 7.1.2025) in Italien angekommen – das entspricht rund 42 Prozent der Ankünfte aus dem Vorjahreszeitraum (ca. 157.700 Personen). Die meistenStand: 30. November 2024 von ihnen kamen aus Bangladesch (21 Prozent), Syrien (19 Prozent) und Tunesien (12 Prozent).QuelleUNHCR: Europe Sea Arrivals, Italy, LINK

2024 erreichten rund 63.400 PersonenUNHCR, Europe Sea Arrivals, Spain, Total arrivals in 2024 (abgerufen am 7.1.2025) Spanien – das sind etwa 10 Prozent mehr Ankünfte als im Vorjahreszeitraum (ca. 57.500 Personen). Rund drei Viertel von ihnen kamen 2024 auf den Kanarischen Inseln an. Die Haupt-Herkunftsländer waren Mali (27 Prozent), Senegal (19 Prozent), Algerien und Marokko (jeweils 15 Prozent).QuelleUNHCR: Europe Sea Arrivals, Spain, LINK

Rund 62.000 Geflüchtete, Europe Sea Arrivals, Greece, Total arrivals in 2024 (abgerufen am 7.1.2025) haben Griechenland 2024 erreicht. Das sind etwa 27 Prozent mehr Ankünfte als im Vorjahr (rund 48.700 Personen). Sie kamen vor allem aus Syrien (39 Prozent), Afghanistan (22 Prozent) und Ägypten (12 Prozent). Weitere 6.100 Personen erreichten die Insel Zypern.QuelleUNHCR, Europe Sea Arrivals, Greece, LINK

Auch die Zahl der versuchten Grenzübertritte nach Polen ist 2024 um rund 25 Prozent gestiegen – besonders über die sogenannte Belarus-Route. Im Gesamtjahr 2024 zählte die polnische GrenzpolizeiAntworten der polnischen Grenzpolizei auf Anfrage des MEDIENDIENSTES rund 30.400 versuchte Grenzübertritte aus Belarus – im Vorjahr waren es rund 24.300.QuelleAntworten der polnischen Grenzpolizei auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Auf der sogenannten Westbalkan-Route ist die Zahl der Ankünfte stark zurückgegangen: Von Januar bis NovemberWestern Balkans - Refugees, asylum-seekers and other people in mixed movements - as of end November 2024 2024 lag die Zahl der Ankünfte im Drehkreuz-Land der Region, Serbien, mit rund 18.300 dokumentierten Ankünften etwa 81 Prozent unter den Ankünften im Vorjahreszeitraum (rund 95.300 Personen). Dabei handelt es sich oftmals um Personen, die wiederholt in der Region aufgegriffen wurden. Das UN-Flüchtlingshilfewerks UNHCR schätzt, dass von Januar bis November 2024 im Westbalkan rund 16.100 Personen auf der Durchreise waren – 47 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum.QuelleUNHCR: Western Balkans - Refugees, asylum-seekers and other people in mixed movements - as of end November 2024, LINK; UNHCR: Western Balkans - Refugees, asylum-seekers and other people in mixed movements - as of end December 2023, LINK

Wie viele Asylanträge werden in der EU gestellt?

Stand: Mar. 2025

2024

2024 wurden nach Angaben der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) rund eine Million Asylanträge in der Europäischen Union, Norwegen und der Schweiz gestellt (1.014.420). Das sind ca. 11 Prozent weniger Asylanträge als im Vorjahr. In dieser Rechnung sind Geflüchtete aus der Ukraine nicht enthalten, die in der Europäischen Union einen "vorübergehenden Schutz" erhalten haben.

Die meisten Antragsteller*innen (Erstanträge) kamen aus:

  • Syrien (rund 150.800 Erstanträge),
  • Afghanistan (87.400),
  • Venezuela (73.800),
  • der Türkei (55.700),
  • und Kolumbien (51.500).QuelleAsylagentur der Europäischen Union (EUAA) (2025): "Latest Asylum Trends 2024", abgerufen am 3.3.2025, eigene Berechnungen LINK

Die meisten AnträgeDie Zahl der Asylanträge nach Eurostat kann von den offiziellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abweichen. auf Asyl (Erstanträge) wurden 2024 in folgenden Ländern gestellt:

  1. Deutschland: rund 237.300 Anträge
  2. Spanien: 165.800
  3. Italien: 158.900
  4. Frankreich: 158.700
  5. Griechenland: 73.700.QuelleAsylagentur der Europäischen Union (EUAA) (2025): "Latest Asylum Trends 2024", abgerufen am 3.3.2025, eigene Berechnungen LINK

Im Verhältnis zur Bevölkerung wurden die meisten Asylanträge pro Tausend Einwohner*innen in folgenden Ländern gestellt:

  1. Zypern: 7,2 Asylbewerber*innen pro 1.000 Einwohner*innen
  2. Griechenland: 7
  3. Irland: 3,5
  4. Spanien: 3,4
  5. Belgien: 3,3
  6. Luxemburg: 3,2
  7. Schweiz: 3,1
  8. Deutschland: 2,8QuelleEUAA (2025), Latest Asylum Trends - Annual Analysis – Applications per capita, abgerufen am 3.3.2025 LINK

Die durchschnittliche Schutzquote in der Europäischen Union bei rund 42 Prozent (Gesamtschutzquote ohne Gerichtsentscheidungen). Die Schutzquoten für die Top-5 Herkunftsstaaten:

  • Syrien: 90 Prozent
  • Afghanistan: 63 Prozent
  • Venezuela: 3 Prozent
  • Kolumbien: 5 Prozent
  • Türkei: 17 Prozent

Rund 980.700 Asylanträge waren Ende 2024 noch in Bearbeitung.QuelleAsylagentur der Europäischen Union (EUAA) (2025): "Latest Asylum Trends 2024", abgerufen am 3.3.2025 LINK

2023

Im Gesamtjahr 2023 gab es rund 1,1 Millionen Asylanträge in der Europäischen Union. Die meisten Antragsteller*innen kamen aus: Syrien (rund 181.400 Asylbewerber*innen), Afghanistan (114.300), der Türkei (100.800), Venezuela (68.000) und Kolumbien (63.100).QuelleAsylagentur der Europäischen Union (EUAA) (2023): "Latest Asylum Trends 2023", LINK

Die meisten AnträgeDie Zahl der Asylanträge nach Eurostat kann von den offiziellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abweichen. auf Asyl (einschließlich Folgeanträge) wurden 2023 in folgenden Ländern gestellt: Deutschland (rund 334.100 Anträge), Frankreich: (167.000), Spanien (162.400), Italien (136.100), Österreich: 58.700

2023 lag die durchschnittliche Schutzquote in der Europäischen Union bei rund 43 Prozent (Gesamtschutzquote ohne Gerichtsentscheidungen).

Wie viele Flüchtlinge leben in Deutschland?

Stand: Feb. 2025

Wie viele Flüchtlinge in Deutschland leben, hängt davon ab, wie man "Flüchtling" definiert. Nach dem Statistischen Bundesamt sind "Schutzsuchende" alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber*innen. Demnach leben in Deutschland (Stand Juni 2024) rund 3,3 MillionenIn dieser Rechnung werden jüdische Zuwandernde aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion nicht berücksichtigt. "Schutzsuchende".

Zum Stichtag 30. Juni 2024 lebten in Deutschland nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 1,6 Millionen MenschenIn dieser Rechnung werden folgende Schutzformen berücksichtigt: Rechtstellung als Flüchtling nach §3 AsylG, Anerkennung als Asylberechtigte*r nach GG Art. 16, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot nach §60 AufenthG, Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG, § 18a und § 19d (neue Fassung) AufenthG, § 22 AufenthG, § 23a AufenthG, § 23 Absatz 1 AufenthG, § 23 Absatz 2 AufenthG, § 23 Absatz 4 AufenthG, §§ 104a oder 104b AufenthG, § 25 Absatz 4 AufenthG, § 25 Absatz 4a und 4b AufenthG, § 25 Absatz 5 AufenthG, § 25a AufenthG, §60a Abs. 2b, §25b AufenthG, die in Deutschland Schutz bekommen haben. Etwa ein Drittel von ihnen (30 Prozent) sind Minderjährige. Ungefähr 64 Prozent von ihnen leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland.QuelleAntwort der Bundesregirung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Gruppe Die Linke BT-Drucksache 20/12439 Seite 3 ff, eigene Berechnungen

Darunter sind:

  • 43.616 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes
  • 727.881 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
  • 351.388  subsidiär Schutzberechtigte
  • 188.139 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt.
  • Weitere 308.886 Menschen haben Schutz aufgrund unterschiedlicher UmständeDazu zählen Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 18a, 19d, 22, 23, 23a, 25, 25a, 60, 104a und 104b AufenthG, eigene Berechnungen bekommen – etwa, weil sie einem Beruf nachgehen oder weil sie aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.QuelleAntwort der Bundesregirung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Gruppe Die Linke BT-Drucksache 20/12439 Seite 3 ff, eigene Berechnungen

Zudem lebten rund 351.762 Asylbewerber*innen mit offenem Schutzstatus und etwa 182.727 "ausreisepflichtige" Personen mit einem abgelehnten Asylantrag, die sich aus unterschiedlichen Gründen noch in Deutschland aufhalten (Stand: 30.06.2024). In der Summe ergibt das rund 2,2 Millionen Schutzsuchende.QuelleBundestagsdrucksache 20/11101 Seiten 49 und 76, eigene Berechnungen

Hinzu kommen rund 1,1 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine, die Stand: 30. Juni 2024 im AZR erfasst sind. Etwa ein Drittel von ihnen sind minderjährig. Von den Geflüchteten aus der Ukraine haben 88 Prozent eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (vorübergehenden Schutz). Sechs Prozent haben diese beantragt und noch nicht erhalten – vier Prozent haben einen Asylantrag gestellt. Rund drei Prozent haben noch keinen Aufenthaltstitel bekommen.QuelleAntwort der Bundesregirung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger u. a. und der Gruppe Die Linke BT-Drucksache 20/12439 Seite 25

Die aktuellen Zahlen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier.

Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts

Die Zahlen des Innenministeriums basieren auf Einträge im Ausländerzentralregister (AZR). Die können jedoch veraltet oder unvollständig sein. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht deshalb eine Sonderauswertung der AZR-Daten. Demnach lebten zum Stichtag 31.12.2024 etwa 3,3 Millionen Schutzsuchende in Deutschland (Rohdatenauszählung, die endgültigen Ergebnisse können abweichen). Als Schutzsuchende gelten laut Statistischem Bundesamt alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber*innen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um etwa vier Prozent.QuelleStatistisches Bundesamt, Rohdatenauszählung Schutz­suchende LINK

Rund 2,7 Millionen von ihnen verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel, also einen anerkannten Schutzstatus.QuelleStatistisches Bundesamt, Rohdatenauszählung Schutz­suchende LINK

Seit 2022 ist die gewöhnlichste Schutzform der "vorübergehende Schutz" gemäß der sogenannten "Massenzustrom-Richtlinie" der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2001/55/EG). Diesen Schutzstatus hatten Ende 2024 insgesamt 1.065.776 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.QuelleBundesinnenministerium (2025), auf Anfrage des MEDIENDIENSTES, Stand: 01. Februar 2025.

Weitere Schutzformen sind Schutz nach Artikel 16 des Grundgesetzes, Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärer Schutz und das Abschiebeverbot.

In Deutschland lebten zum 31.12.2023 (Zahlen gerundet):

  • 14.680 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes.
  • 562.015 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak und sind überwiegend in den letzten neun Jahren nach Deutschland gekommen.
  • Außerdem: 140.140 Schutzsuchende haben eine Niederlassungserlaubnis (§26 AufenthG Abs. 3) bekommen nachdem sie 3 bzw. 5 Jahre lang einen Aufenthaltstitel als Asylberechtigte oder Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention hatten.
  • 325.830 subsidiär Schutzberechtigte. Auch von ihnen kommen die meisten aus Syrien und dem Irak.
  • 182.285 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan.QuelleStatistisches Bundesamt (2024), Tabelle 12531-0007 Schutzsuchende: Deutschland, Stichtag, Geschlecht, Schutzstatus

Schutzbedürftige Ausländer*innen können auch ohne einen positiven Asylbescheid Schutz in Deutschland erhalten. Zu den rund 3,1 Millionen Menschen, die Schutz bekommen haben, gehören auch:

  • 23.570 Personen, denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erteilt wurde (AufenthG §23 Absatz 2). Die meisten von ihnen leben schon seit langem in Deutschland und kommen aus der ehemaligen Sowjetunion.
  • 19.620 Menschen, denen die Bundesländer aus besonderen humanitären GründenAufenthG §23 Absatz 1 Schutz gewährt haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei Syrer*innen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder eingereist sind.
  • 38.875 ausreisepflichtigen Ausländer, deren Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen GründenAufenthG §25 Absatz 5“ seit mehr als 18 Monaten nicht möglich ist. Die meisten von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber.QuelleStatistisches Bundesamt (2024), Tabelle 12531-0007 Schutzsuchende: Deutschland, Stichtag, Geschlecht, Schutzstatus

Darüber hinaus leben in Deutschland rund 399.305 Personen mit einem offenen Schutzstatus – 87 Prozent von ihnen haben eine "Aufenthaltsgestattung", das heißt: sie haben einen Asylantrag gestellt. Die anderen haben entweder einen "Ankunftsnachweis" oder ihr Asylgesuch geäußert aber noch keinen Antrag gestellt. Auch leben in der Bundesrepublik rund 189.400Aufgrund unterschiedlicher Erfassungsmethoden weichen die Daten der Sonderauswertung des Statitischen Bundesamts von den Daten des Bundesinnenministeriums zu ausreisepflichtigen Personen ab. Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben. 83 Prozent von ihnen leben als sogenannte Geduldete in Deutschland.QuelleStatistisches Bundesamt (2024), Tabelle 12531-0007 Schutzsuchende: Deutschland, Stichtag, Geschlecht, Schutzstatus

Zahlen zu Familiennachzug

Stand: Jan. 2025

2024: Die deutschen Botschaften haben 2024 rund 120.000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon gingen etwa 28.300 an Personen aus folgenden Asylherkunftsstaaten: Syrien (ca. 20.000), Iran (4.400), Afghanistan (2.600) und Irak  (1.300).QuelleAuswärtiges Amt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

2023 wurden rund 130.800 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon etwa 20.300 an Syrer*innen, 4.300 an Iraner*innen, 2.600 an Afghan*innen und 1.400 an Iraker*innen.QuelleAuswärtiges Amt auf Anfrage des MEDIENDIENSTES

Die Gesetzeslage: Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland nachzuholen. Unbegleitete Minderjährige können ihre Eltern nachziehen lassen. Im Unterschied zu anderen Nicht-EU-Bürger*innen haben anerkannte Flüchtlinge beim Familiennachzug besondere Rechte: Sie müssen nicht nachweisen, dass sie dafür über ausreichend Einkommen und Wohnraum verfügen – vorausgesetzt, der Nachzug wird innerhalb von drei Monaten beantragt, nachdem sie als Flüchtlinge anerkannt wurden.QuelleBAMF (2019): "Familienasyl und Familiennachzug"; AufenthG § 29 Abs. 2

Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Für Geflüchtete, die "subsidiären Schutz" erhalten, gelten besondere Regeln: Seit August 2018 dürfen 1.000 Visa pro Monat für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt werden. Härtefälle sind ausgenommen. Die Zahl der erteilten Visa lag jedoch in der Regel unter dem Kontingent. Zwischen März 2016 und Juli 2018 durften sie keine Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Im Jahr 2024 wurden rund 12.000 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland erteilt.Quelle§ 36a AufenthG; Bundesregierung (2018): "Neue Regeln für den Familiennachzug"; Anfrage des Mediendienstes an das Auswärtige Amt

Insgesamt wurden zwischen 2018 und 2024 rund 58.400 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt – das sind etwa acht Prozent aller Visa zum Zweck der Familienzusammenführung in dieser Zeit. Mehr als 80 Prozent dieser Visa gingen an Angehörige von syrischen Bürger*innen.QuelleAnfrage des Mediendienstes an das Auswärtige Amt, Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion BT-Drs. 20/12922, Seite 42 LINK

 

 

Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit?

Stand: Jun. 2024

Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) schätzt, dass Ende 2023 die Zahl der Geflüchteten und Vertriebenen (forcibly displaced) weltweit auf mehr als 117,3 Millionen Menschen angestiegen ist (Ende 2022 waren es 108,4 Millionen). Der Anstieg hängt mit Kriegen und Konflikten in verschiedenen Regionen der Welt zusammen, insbesondere in dem Sudan, Syrien, Afghanistan, der Demokratischen Republik Kongo und der Ukraine.

  • Von ihnen waren rund 68,3 Millionen innerhalb des eigenen Landes auf der Flucht (Binnenflüchtlinge).
  • Weitere 31,6 Millionen waren anerkannte Flüchtlinge – also Menschen, denen gemäß internationaler AbkommenDazu gehören die "Genfer Flüchtlingskonvention", die "Konvention zur Regelung der besonderen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika", die Satzung des UNHCR sowie eine Reihe regionaler Abkommen zum Flüchtlingsschutz. Eine Übersicht bietet der UNHCR in einem Handbuch, Seite 5-9 Schutz gewährt wurde.
  • 6 Millionen waren staatenlose Palästinenser*innen unter Mandat des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA).
  • 6,9 Millionen waren Asylsuchende – also Flüchtlinge, die noch auf den Ausgang ihres Asylverfahrens warten.
  • Hinzu kamen 5,8 Millionen Personen, die nach der Definition des UNHCR Schutz benötigen (in need of protection) meistens aus Venezuela.QuelleUNHCR (2024): "Global Trends. Forced Displacement 2023", S. 2

Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien (6,4 Millionen Menschen), Afghanistan (6,4 Millionen), der Ukraine (6 Millionen),  VenezuelaDas UN-Flüchtlingswerk UNHCR erfasst Geflüchtete aus Venezuela als "Venezuelans displaced abroad", denn nur wenige von ihnen konnten einen offiziellen Flüchtlingsstatus in den Nachbarländern erhalten. (5,7 Millionen) und dem Südsudan (2,3 Millionen).QuelleUNHCR (2024): "Global Trends. Forced Displacement 2023" S. 2 und Annex S. 19

Welches Land nimmt weltweit die meisten Flüchtlinge auf?

Stand: Jun. 2024

Die Frage lässt sich nicht so einfach beantworten: Anders als in Deutschland gibt es in vielen Aufnahmeländern kein funktionierendes Asylsystem. Das heißt, Geflüchtete werden dort nicht automatisch registriert. Rund 58 Prozent der rund 117,3 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, konnten außerdem das eigene Land nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR nicht verlassen (Stand: 31.12.2023). Sie werden als sogenannte Internally Displaced People (Binnenflüchtlinge) gezählt. Die meisten Geflüchteten, die Schutz im Ausland finden, bleiben zudem in der Nähe ihrer Heimat.QuelleUNHCR (2024): "Global Trends. Forced Displacement 2023", S.2

News Zum Thema: Zahl der Flüchtlinge

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