Drei Jahre nach einem positiven Asylbescheid prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Regel, ob der Asyl- oder Flüchtlingsstatus einer Person widerrufen werden kann oder muss.
- Widerrufen wird der Flüchtlingsstatus, wenn sich die Lage im Herkunftsland der Geflüchteten verbessert hat. Zudem kann es auch anlassbezogene Widerrufsverfahren geben. So kann die Reise eines Geflüchteten in sein Herkunftsland Grund für ein Widerrufsverfahren sein.
-
Zurückgenommen wird der Status hingegen, wenn das BAMF feststellt, dass Schutzsuchende falsche Angaben im Asylverfahren gemacht haben.
Der Widerruf oder die Rücknahme des Schutzstatus führen jedoch nicht zwingend dazu, dass die Person Deutschland umgehend verlassen muss.
Die Zahlen
Im ersten Halbjahr 2026 wurden 15.277 Widerrufsprüfverfahren eingeleitet. Über 28.291 Verfahren hat das BAMF entschieden: In etwa 24 Prozent der Fälle wurde der Flüchtlingsstatus widerrufen oder zurückgenommen.
Grund für den Anstieg der Widerrufsquote ist, dass 2026 das BAMF nach eigenen Angaben nur noch "anlassbezogene Widerrufsverfahren […] aufgrund vorliegender Hinweise" prüft. Ein wesentlicher Teil der Widerrufsprüfungen betrifft syrische Staatsbürger*innen: Im ersten Halbjahr 2026 wurden für syrische Staatsbürger*innen rund 5.600 Prüfverfahren angelegt und circa 8.300 Prüfverfahren entschieden. In rund 1.900 Fällen wurde der Schutzstatus von syrischen Staatsbürger*innen widerrufen oder zurückgenommen.
2025 wurden 24.660 Widerrufsverfahren eingeleitet mit 44.272 Entwscheidungen. Die Widerrufsquote lag bei sieben Prozent.
2024 gab es 17.578 Widerrufsverfahren und rund 52.600 Entscheidungen: In etwa 3,5 Prozent der Fälle wurde der Flüchtlingsstatus widerrufen, in 0,7 Prozent zurückgenommen. Rücknahmen sind selten (siehe Grafik).