Die meisten Menschen, die aus Ländern kommen, in denen Krieg oder Armut herrschen, bekommen kein Visum für eine reguläre Einreise in die Europäische Union. Sie kommen daher in der Regel als sogenannte irreguläre Einwanderer.
2026
Im ersten Quartal 2026 hat die Bundespolizei rund 12.200 „unerlaubte Einreisen” an den deutschen Grenzen festgestellt. Das sind 17 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten bei den aufgregriffenen Personen waren 2026 ukrainisch, afghanisch, türkisch, syrisch und algerisch.
Zwischen Januar und März 2026 fanden die meisten unerlabten Einreisen über die französische Grenze statt.
Im ersten Quartal 2026 wurden nach Angaben der Bundespolizei rund 8.300 Personen an den Grenzen zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Die fünf häufigsten Nationalitäten waren ukrainisch, türkisch, algerisch, afghanisch und albanisch. 250 der zurückgewiesenen Personen waren Asylsuchende.
2025
2025 stellte die Bundespolizei rund 63.000 „unerlaubte Einreisen” an den deutschen Grenzen fest. Das sind 25 Prozent weniger als im Vorjahr. Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten bei den aufgregriffenen Personen waren 2025
- ukrainisch (ca. 7.100 Personen),
- afghanisch (5.200),
- syrisch (4.900),
- türkisch (4.700),
- algerisch (3.200).
Etwa 1.600 Personen, die bei der unerlaubten Einreise registriert wurden, wurden bereits von einem anderen EU-Mitgliedstaat im EURODAC-System registriert (von ihnen 611 Personen in Griechenland, 287 in Italien und 248 in Kroatien).
Die meisten unerlaubten Einreisen fanden 2025 über den Luftweg statt (ca. 11.500 Einreisen). Über diesen Weg wurden seit November 2024 die meisten unerlaubten Einreisen festgestellt.
2025 wurden nach Angaben der Bundespolizei rund 41.500 Personen an den Grenzen zurückgewiesen oder zurückgeschoben – davon etwa 24.400 Personen seit Mai 2025 (Einführung der verstärkten Grenzkontrollen). Die fünf häufigsten Nationalitäten waren ukrainisch, türkisch, afghanisch, algerisch und syrisch. Etwa 1.200 der zurückgewiesenen Personen waren Asylsuchende. 242 Personen wurde die Einreise aufgrund besonderer Vulnerabilität erlaubt.
Hinweis zu den Zahlen: Irreguläre Einreisen lassen sich schwer beziffern. Zum einen ist die Zahl der „unerlaubten Einreisen” nur bedingt aussagekräftig, denn nicht alle einreisenden Personen werden von Polizist*innen im Grenzgebiet aufgegriffen. Zum anderen versuchen viele Geflüchtete und Migrant*innen, die an den Grenzen zurückgewiesen wurden, erneut die Grenzen an anderer Stelle zu überqueren. Das führt zu Mehrfachzählungen.