Irreguläre Einreisen: Rechtliche Einordnung

Wer ohne gültiges Visum, visafreien Reisepass oder über die EU-Freizügigkeit nach Deutschland kommt, gilt als irregulär eingereist. Sobald ein Asylgesuch gestellt wird, ist der Aufenthalt legal.

Ausländer haben drei Möglichkeiten, regulär nach Deutschland einzureisen: Sie müssen

  • ein gültiges Visum besitzen oder
  • Inhaber eines Reisepasses sein, mit dem eine visafreie Einreise erlaubt ist (das gilt aktuell für 59 Drittstaaten ) oder
  • der EU-Freizügigkeit unterliegen.

Wenn eine Person über keine dieser Aufenthaltsberechtigungen verfügt, reist sie irregulär ein.

Zum Begriff: Die Bundespolizei bezeichnet die irregulären Einreisen als „unerlaubte Einreisen”. Manchmal werden irreguläre Einreisen auch als "illegale Einreisen" bezeichnet.

Wer reist irregulär ein?

Alle Personen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen, reisen irregulär ein. Dazu gehören auch die meisten Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen. Denn wenn Menschen zum Beispiel im Falle eines Kriegsausbruchs plötzlich fliehen müssen, bleibt keine Zeit, um sich vorher um ein Visum zu kümmern.

Selbst wenn Personen aus Kriegsländern versuchen, ein Visum für Deutschland zu bekommen, bleibt dies meist erfolglos: Denn ein allgemeines humanitäres Visum für Menschen, die Schutz suchen, gibt es nicht. Zwar gibt es die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis "aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen § 22 AufenthG " zu erhalten. Diese wird allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt – 2024 an 4.358 Personen Antwort des Bundesinnenministeriums auf Anfrage des Mediendienstes . Würde ein Flüchtling stattdessen versuchen, ein Touristenvisum zu bekommen, so würde dies an der sogenannten Rückkehrbereitschaft Die Rückkehrbereitschaft ist eine von mehreren Bedingungen für ein Touristenvisum. Es bedeutet, dass die Person die Bereitschaft haben muss, nach dem touristischen Aufenthalt in Deutschland wieder ins Herkunftsland zurückzukehren. Das Auswärtige Amt verneint üblicherweise - in der Sache folgerichtig – bei Kriegsflüchtlingen eine solche Rückkehrbereitschaft  scheitern. Und auch die Anzahl der "Resettlement"-Plätze ist vergleichsweise gering: 2024 bekamen 1859 Personen einen Aufenthaltstitel für Resettlement § 23 IV AufenthG , sowie 6536 Personen einen Aufenthaltstitel über andere Aufnahmeprogramme § 23 I und II AufenthG . Bundesinnenministerium auf Anfrage des Mediendienstes, 13.2.2025; BT-Drucksache 20/13040, Seite 15, Link ; Bundesministerium des Inneren: Resettlement, Link ; Auswärtiges Amt: Visum für Deutschland, Ablehnung auf Grund fehlender Rückkehrbereitschaft, Link ; Auswärtiges Amt: Visumshandbuch, S.5, Link

Beförderungsunternehmen ist es verboten, Menschen ohne Aufenthaltsstatus nach Deutschland zu bringen. Eine Fluggesellschaft würde zum Beispiel sanktioniert § 63 AufenthG  werden, wenn sie Flüchtlinge ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland brächte. Daher bleibt einer Person, die fliehen muss, in den meisten Eine Ausnahme ist der Familiennachzug: Flüchtlinge, die bereits enge Verwandte in Deutschland haben, können unter bestimmten Umständen ein Visum für den Familiennachzug bekommen. Mehr dazu hier  Fällen nur die Möglichkeit, als „irregulärer” Flüchtling – und damit meist auf umständlichen und gefährlichen Wegen – nach Deutschland zu kommen. Mediendienst Integration: Zahlen zu Familiennachzug, Link

Warum sind Flüchtlinge ab dem Moment des Asylantrags nicht mehr „irregulär"?

Sobald Flüchtlinge in Deutschland ankommen, stellen sie normalerweise zügig einen Asylantrag. Ab diesem Moment sind sie nicht mehr „irregulär”: Denn im Moment des Asylgesuchs gilt ihr Aufenthalt in Deutschland als legal und sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel (dieser wird erst nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens vergeben), sondern eine Gestattung zum legalen Aufenthalt in Deutschland für die Dauer des Asylverfahrens, mehr siehe hier . . Für die ursprünglich irreguläre oder unerlaubte Einreise § 95 AufenthG  dürfen Asylsuchende nicht strafrechtlich belangt werden. Das ergibt sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention Art. 31 GFK  : Sie verbietet die Sanktionierung der irregulären Einreise, da Flüchtlinge meist gar nicht anders können, als „illegal” oder „irregulär” einzureisen. Informationsverbund Asyl und Migration: Aufenthaltsgestattung, Link