Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge dürfen ihre nächsten Angehörigen nach Deutschland nachholen. Sie müssen den Familiennachzug innerhalb von drei Monaten beantragen, nachdem sie als Flüchtlinge anerkannt wurden.
Wie viele Flüchtlinge kommen per Familiennachzug?
2026: Zwischen Januar und Mai 2026 wurden laut Ausländerzentralregister (AZR) etwa 3.400 Aufenthaltstitel an Familienangehörige von Schutzberechtigten erteilt (Ersterteilung). Darunter insbesondere an Personen aus Syrien (ca. 1.500 Personen), der Türkei (800) und Afghanistan (300). Etwa 900 Aufenthaltstitel gingen an Angehörige von Flüchtlingen mit dem Status subsidiärer Schutz – das Visaverfahren wurden in diesen Fällen vor dem Nachzugs-Stopp im Juli 2025 durchgeführt (s. unten).
Ingesamt wurden in diesem Zeitraum rund 43.700 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung erteilt. Nur ein Teil davon geht an Verwandte von Flüchtlingen. Visa für Familienzusammenführung gibt es auch für Angehörige von deutschen Staatsbürger*innen oder von Ausländern, die nicht mit Flüchtlingsstatus sondern etwa mit einem Arbeitsvisum nach Deutschland kamen.
Visa und Aufenthaltstitel: Was bedeuten die Zahlen?
Die Zahl der erteilten Visa zum Familiennachzug ist höher als die Zahl der Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung. Denn: Nicht alle Personen, die ein Visum zum Familiennachzug erhalten, kommen auch tatsächlich nach Deutschland. Die Visa-Statistik gibt Auskunft über die Zahl der abgeschlossenen Visa-Verfahren. Das Ausländerzentralregister zeigt hingegen, wie viele Aufenthaltstitel an Personen erteilt wurden, die tatsächlich in Deutschland angekommen sind.
2025 : Im Jahr 2025 wurden laut AZR insgesamt 16.675 Aufenthaltstitel an Familienangehörige von Schutzberechtigten erteilt (Ersterteilung). Ca. 8.400 Aufenthaltstitel gingen an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten.
2025 wurden rund 110.400 Visa zum Familiennachzug erteilt. Etwa 20.800 Visa gingen an Personen aus diesen ausgewählten Asylherkunftsstaaten: Syrien (ca. 14.000), Iran (3.200), Afghanistan (2.500) und Irak (1.100).
2024 : Die deutschen Botschaften haben 2024 rund 120.000 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung ausgestellt – davon gingen etwa 28.300 an Personen aus folgenden Asylherkunftsstaaten: Syrien (ca. 20.000), Iran (4.400), Afghanistan (2.600) und Irak (1.300).
Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Der Familiennachzug zu Geflüchteten, die die Schutzform "subsidiärer Schutz" erhalten haben, ist seit Juli 2025 für zwei Jahre ausgesetzt . Formell sind Ausnahmen für Härtefälle vorgesehen. Von den bislang rund 5.000 Härtefall-Anträgen , die seit der Aussetzung gestellt wurden, wurden lediglich 10 bewilligt (Stichtag: 19.6.2026). Härtefall-Anträge werden von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und vom Auswärtigen Amt geprüft . Ein Härtefall kann laut Anweisungen des Auswärtigen Amts zum Beispiel eintreten, wenn Personen mehr als 12,5 Jahre getrennt sind (wenn Kleinkinder betroffen sind 5 Jahre). Einer Evaluation des Deutschen Caritasverbands zufolge sind die Anforderungen für Härtefälle zu hoch, um Familienzusammeführungen auch im Fall von besonders vulnerablen Personen zu ermöglichen.
Der Nachzug von Angehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten wurde bereits zwischen 2016 und 2018 ausgesetzt. Später durften 1.000 Visa pro Monat erteilt werden – Härtefälle ausgenommen. Die Zahl der erteilten Visa lag jedoch in der Regel unter dem Kontingent. Insgesamt wurden zwischen 2018 und 2024 rund 58.400 Visa an Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten erteilt – das sind etwa acht Prozent aller Visa zum Zweck der Familienzusammenführung in dieser Zeit. Mehr als 80 Prozent dieser Visa gingen an Angehörige von syrischen Bürger*innen.
Rechtslage: Darf Deutschland den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten einschränken?
Je nach dem, welche Art von Schutzstatus Geflüchtete haben, unterscheiden sich die Regeln für Familiennachzug: Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge (nach Art. 16a GG und §3 AsylG) dürfen ihre nächsten Angehörigen nachholen. Für Geflüchtete mit dem Status subsidiärer Schutz gilt das nicht unmittelbar. Aber: Eine komplette Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte ist nicht erlaubt. Das urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof 2021. Staaten dürfen demnach den Familiennachzug für zwei Jahre aussetzen, müssen danach aber den Einzelfall prüfen. In dem Fall ging es um den Familiennnachzug für einen subsidiär Geschützten in Dänemark. Schon 1987 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass sich Fragen rund um die Familienzusammenführung an dem Grundrecht auf Familie aus Art. 6 Grundgesetz messen lassen müssen.
Was bedeutet die Trennung von der Familie für irreguläre Migration?
Familiennachzug ist einer der wenigen legalen Fluchtwege nach Deutschland. „Wenn Familienmitglieder nicht regulär nachziehen dürfen, dann sehen sich viele gezwungen, irreguläre Wege zu nutzen”, erklärt Dr. Benjamin Etzold vom Bonner International Center for Conflict Studies. Er forscht seit Jahren zu Familien, die durch Flucht getrennt wurden, und hat zahlreiche Interviews mit Geflüchteten zum Thema Familiennachzug geführt. „Die Logik lässt sich leicht verstehen, wenn man auf die menschliche Dimension dieses Themas blickt: Familien wollen beisammen sein, eine Trennung von Kind, Eltern oder dem Partner ist schwer zu ertragen, für junge Menschen sogar traumatisch. Wenn es keine legalen Möglichkeiten gibt, ihnen nachzureisen, dann sucht man andere Wege”, so Etzold.
Was bedeutet die Trennung von der Familie für Integration und Kriminalität?
Zahlreiche Studien betonen die psychische Belastung, die die Trennung von der Familie für Menschen darstellt. Wenn Flüchtlinge ihre Familienangehörigen nicht nachholen können, erschwere das ihre Integration im neuen Land. "Der Familiennachzug ist integrationspolitisch sinnvoll, da die Sorge um Angehörige es erschwert, innerlich anzukommen und sich etwa um Spracherwerb und Arbeit zu bemühen”, sagt Prof. Winfried Kluth, Vorsitzender des Sachverständigen für Integration und Migration.
2018 erfuhr eine Studie viel Aufmerksamkeit, nach der Familiennachzug die Kriminalität von Flüchtlingen senken könnte: Mit Blick auf die Straftaten von jungen männlichen Flüchtlingen verwies Studienleiter Christian Pfeiffer auf das Fehlen von Partnerinnen oder Müttern. Die Kriminologin Prof. Gina Wollinger arbeitet zu Ausländerkriminalität sowie Zusammenhängen zwischen Migration und Kriminalität. Sie sagt, dass sich aus der Studie nicht unmittelbar ergebe, dass Familiennachzug die Kriminalität senke, sondern dies eher eine Hypothese basierend auf den Studienergebnissen sei. Allerdings zeige die kriminologische Forschung generell, dass familiäre Einbindung ein kriminalitätshemmender Faktor sei: „Hier ist sich die Forschung einig: Personen, die einsam, sozial schlecht eingebunden oder frustriert sind, begehen wahrscheinlicher eine Straftat als Personen, die familiär und sozial gut eingebunden sind. Elterliche Erziehung zu erfahren oder selbst erzieherische Verantwortung zu übernehmen, senkt die Wahrscheinlichkeit für Kriminalität. Familien zu trennen, steigert daher tendenziell das Risiko für Straffälligkeit”, so Wollinger.