In Deutschland leben zwischen 3,2 und 3,4 Millionen Personen, die unter unterschiedlichen Bedingungen Schutz bekommen oder beantragt haben. Die Zahl variiert je nachdem, welche Personen mitgezählt werden. Dazu gibt es zwei Statistiken:
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Das Innenministerium veröffentlicht regelmäßig Zahlen zu in Deutschland lebenden Flüchtlingen auf Anfrage der Linksfraktion. Die Zahlen basieren auf dem Ausländerzentralregister (AZR). Demnach leben in Deutschland rund 3,4 Millionen Flüchtlinge (Stand Ende 2025, mehr siehe unten).
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Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich die Statistik zu „Schutzsuchenden” Die Zahlen basieren auf einer Sonderauswertung des Ausländerzentralregisters. Demnach leben in Deutschland rund 3,2 Millionen Schutzsuchende (Stand Ende 2025, mehr siehe unten).
1. Angaben des Bundesinnenministeriums (AZR)
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 lebten Angaben des Innenministeriums zufolge in Deutschland rund 3,4 Millionen Flüchtlinge (3.427.018 Personen), davon rund 1,6 Millionen Menschen , die in Deutschland Schutz bekommen haben – abzüglich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (siehe unten). Etwa ein Drittel (29 Prozent) sind Minderjährige. Ungefähr 61 Prozent leben seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge ist im Vergleich zu Ende 2024 um etwa ein Prozent zurückgegangen.
Unter den Personen mit Schutzstatus sind:
- 43.606 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes
- 706.727 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention
- 373.078 subsidiär Schutzberechtigte
- 185.338 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt.
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Weitere 321.277 Menschen haben Schutz aufgrund unterschiedlicher Umstände bekommen – etwa, weil sie einem Beruf nachgehen oder weil sie aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.
Hinzu kommen rund 1,33 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine , die Stand 31. Dezember 2025 im AZR erfasst sind. Etwa 27 Prozent von ihnen sind minderjährig. Von den Geflüchteten aus der Ukraine haben 86 Prozent eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG (vorübergehender Schutz). Vier Prozent haben eine sogenannte Fiktionsbescheinigung; zwei Prozent haben einen Asylantrag gestellt. Rund drei Prozent haben noch keinen Aufenthaltstitel bekommen. Die aktuellen Zahlen zu ukrainischen Geflüchteten finden Sie hier .
Zudem lebten Ende Dezember 2025 in Deutschland rund 276.276 Asylbewerber*innen mit offenem Schutzstatus und etwa 137.699 "ausreisepflichtige" Personen mit einem abgelehnten Asylantrag, die sich aus unterschiedlichen Gründen noch in Deutschland aufhalten.
2. Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts
Die Zahlen des Innenministeriums basieren auf Einträgen im Ausländerzentralregister (AZR). Die können jedoch veraltet oder unvollständig sein. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht deshalb eine Sonderauswertung der AZR-Daten. Demnach lebten zum Stichtag 31.12.2025 etwa 3,2 Millionen Schutzsuchende in Deutschland. Als Schutzsuchende gelten laut Statistischem Bundesamt alle Ausländer*innen, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählen auch Asylbewerber*innen im laufenden Verfahren sowie abgelehnte Asylbewerber. Ihre Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um etwa zwei Prozent.
Gemessen an der Gesamtbevölkerung gibt es in Deutschland 3,9 Schutzsuchende pro hundert Einwohner*innen.
Rund 2,7 Millionen von ihnen (ca. 83 Prozent) verfügten über einen humanitären Aufenthaltstitel, also einen anerkannten Schutzstatus.
Seit 2022 ist die häufigste Schutzform von Flüchtlingen in Deutschland der "vorübergehende Schutz" gemäß der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2001/55/EG ). Ende 2024 hatten diesen Schutzstatus 1.089.835 Personen – fast ausschließlich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Mit anderen Schutzformen lebten in Deutschland zum 31.12.2025:
- 14.740 Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes,
- 499.735 Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention . Die meisten von ihnen kommen aus Syrien und dem Irak und sind überwiegend in den letzten zehn Jahren nach Deutschland gekommen.
- 373.165 subsidiär Schutzberechtigte . Auch von ihnen kommen die meisten aus Syrien und dem Irak.
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185.395 Menschen, für die ein Abschiebeverbot gilt. Die meisten von ihnen kommen aus Afghanistan.
Schutzbedürftige Ausländer*innen können auch ohne einen positiven Asylbescheid Schutz in Deutschland erhalten. Zu den rund 3,2 Millionen Menschen, die Schutz bekommen haben, gehören auch (Zahlen aufgerundet):
- 103.300 Personen, die eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen nach 5 Jahren Aufenthalt haben (§ 26 Abs. 4 AufenthG),
- 82.000 Personen, denen eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" erteilt wurde ( §23 Absatz 2 AufenthG). Die meisten von ihnen leben schon seit langem in Deutschland und kommen aus der ehemaligen Sowjetunion.
- 29.400 schutzbedürftige Personen, die durch Aufnahmeprogramme (etwa aus Afghanistan) nach Deutschland kamen ( §22 AufenthG)
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18.900 Menschen, denen die Bundesländer aus besonderen humanitären Gründen Schutz gewährt haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei Syrern, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme der Länder eingereist sind.
- 41.900 erwachsene und 17.000 jugendliche und heranwachsende ehemalige Geduldete, die aufgrund nachhaltiger Integration eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben ( §§25a-b AufenthG)
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35.200 ausreisepflichtige Ausländer, deren Ausreise „aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ” seit mehr als 18 Monaten nicht möglich ist. Die meisten von ihnen sind abgelehnte Asylbewerber.
Darüber hinaus lebten Ende 2025 rund 360.500 Personen mit einem offenen Schutzstatus in Deutschland – die meisten von ihnen haben eine "Aufenthaltsgestattung", das heißt: Sie haben einen Asylantrag gestellt. Auch leben in der Bundesrepublik rund 178.300 Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die ihren Schutzstatus verloren haben. 82 Prozent von ihnen leben als Geduldete in Deutschland.