Dauer von Asylverfahren und offene Asylanträge

Asylverfahren in Deutschland dauern oft länger als geplant. Trotz Reformen und zentralisierter Einrichtungen ziehen sich viele Verfahren über Monate, teils Jahre.

Zwischen Januar und Mai 2026 lagen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 63.351 Asylanträge, bei denen die Entscheidung noch ausstand. BAMF (2026): Aktuelle Zahlen zu Asyl 5/2026 , Seite 13

Anträge Ohne Feststellung der Zuständigkeit im sogenannten Dublin-III-Verfahren  über die im ersten Quartal 2026 entschieden wurde, waren im Durchschnitt 11,3 Monate zuvor gestellt worden. 2025 lag die Zeitspanne zwischen Antrag und Entscheidung bei 12,2 Monaten , 2024 bei 8,7 Monaten . Je nach Herkunftsland kann die Dauer stark variieren: Während Verfahren für Personen aus Tunesien und den „ sicheren Herkunftsstaaten ” wie etwa Serbien, Kosovo oder Moldau 2025 rund ein bis zwei Monate dauerten Durchschnittsdauer bis zu einer unanfechtbaren Entscheidung , nahmen sie bei Personen aus Iran knapp 18 und bei Nigerianer*innen mehr als 20 Monate Zeit in Anspruch. Bundestagsdrucksache 21/3999, Seite 3 Link

Knapp 200.000 laufende Klagen gegen BAMF-Entscheidungen

Viele Asylbewerber*innen haben gegen die Bescheide des BAMF geklagt: Zum Stichtag 15.01.2026 waren an den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten 191.566 Bundestagsdrucksache 21/4448 , Seite 48  Verfahren im Bereich Asyl anhängig. Rund sechs Prozent aller Klagen waren 2025 erfolgreich. Wenn man die Fälle abzieht, in denen es zu keinem Urteil kam beziehungsweise das Verfahren nicht fortgesetzt wurde – etwa weil die Klage zurückgenommen wurde oder weil mehrere Klagen zusammengezogen wurden – kommt man auf eine Erfolgsquote von rund 15 Prozent. Bundestagsdrucksache 21/4448 , Seite 48, eigene Berechnungen

Gerichtsverfahren bei Asylklagen dauerten 2025 (Jan-Nov) im Schnitt rund 14 Monate Angaben zur Bearbeitungszeit bei Asylgerichtsverfahren basieren auf Erfassungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und umfassen Klagen gegen Bescheide bei Erst- und Folgeanträgen. Sogenannte Eilverfahren werden nicht berücksichtigt . Bundestagsdrucksache 21/4448 Seite 49

Beschleunigung von Asylverfahren - Maßnahmen wenig wirksam

Seit 2015 gab es wiederholte Versuche, Asylverfahren zu beschleunigen. Etwa wurden im Jahr sogenannte AnkER-Zentren eingeführt: Einrichtungen, in denen alle am Asylverfahren beteiligten Behörden vertreten sind und in denen Geflüchtete bis zum Abschluss des Verfahrens verweilen müssen. Das hat bislang eine geringe Wirkung gezeigt. In AnkER-Zentren betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Asylanträge 2025 ca. 12 Monate. Bundestagsdrucksache 21/3999, Seite 11, Link