Grenzkontrollen und Zurückweisungen

An Deutschlands Grenzen wird vermehrt kontrolliert, Schutzsuchenden die Einreise oft verwehrt. 2025 wurden nach Angaben der Bundespolizei rund 41.500 Personen an den Grenzen zurückgewiesen.

Grenzkontrollen

Im Mai 2025 hat das Bundesinnenministerium Grenzkontrollen an allen Landesgrenzen verstärkt und eine Weisung erlassen, nach der Schutzsuchenden die Einreise in die Bundesrepublik über die Landesgrenzen verwehrt werden kann – ausgenommen sind nur „erkennbar vulnerable” Personen wie etwa schwangere Frauen, unbegleitete Kinder und Kranke. Bundesinnenministerium (2025), Verstärkte Kontrollen an den Grenzen, LINK

Vorübergehende Grenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark wurden schon im September 2024 eingeführt . Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz finden seit Oktober 2023 statt. An der deutsch-österreichischen Grenze gibt es seit 2015 Kontrollen (mit Unterbrechungen). Damit finden an allen Landesgrenzen Kontrollen statt. Laut Schengener Grenzkodex Verdordnung (EU) 2016/399, Artikel 25, LINK  sind derartige Kontrollen nur für begrenzte Zeit möglich. Die Kontrollen wurden im Februar 2026 um weitere sechs Monate verlängert.

Zurückweisungen an den Grenzen

Im ersten Quartal 2026 wurden nach Angaben der Bundespolizei rund 8.300 Personen an den Grenzen zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Die fünf häufigsten Nationalitäten waren ukrainisch, türkisch, algerisch, afghanisch und albanisch. 250 der zurückgewiesenen Personen waren Asylsuchende. Angaben der Bundespolizei auf Anfrage des Mediendienst Integration (Daten für März sind vorläufig)

2025 wurden nach Angaben der Bundespolizei rund 42.200 Personen an den Grenzen zurückgewiesen – davon etwa 24.400 Personen seit Mai 2025 (Einführung der verstärkten Grenzkontrollen). Die fünf häufigsten Nationalitäten waren 

  • ukrainisch (ca. 5.900 Personen), 
  • türkisch (3.000),
  • afghanisch (2.700), 
  • algerisch (2.400),
  • syrisch (2.200). 

Etwa 1.200 der zurückgewiesenen Personen waren Asylsuchende. 242 Personen wurde die Einreise aufgrund besonderer Vulnerabilität erlaubt. Angaben der Bundespolizei auf Anfrage des Mediendienstes; Bundestagsdrucksache 21/4922 , Seite 8; Pressemitteilung Nr. 12 vom 1. Januar 2026, LINK

Asylgesuche an der Grenze: Seit Mai 2025 werden auch Personen, die ein Asylbegehren/Asylgesuch äußern, zurückgewiesen. Dennoch registriert die Bundespolizei weiterhin Asylgesuche im Grenzgebiet. Im ersten Quartal 2026 haben rund 650 Personen ein „Asylgesuch im Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise”. Im Gesamtjahr 2025 waren es rund 7.500 Personen, 2024 circa 18.200 Personen. 2023 waren es knapp 57.000. Angaben der Bundespolizei auf Anfrage des Mediendienstes; Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, BT-Drs. 21/4922 , Seite 4; Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, BT-Drs. 21/3358, Seite 5, LINK ; Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, BT-Drs. 20/12343, Seite 7