Beim vorliegenden Text handelt es sich um Auszüge des Kapitels "Kulturpolitik: Teilhabe im Kulturbetrieb" aus dem Buch "Selam Opera! Interkultur im Kulturbetrieb":
Der Begriff der kulturellen Teilhabe taucht zum ersten Mal in Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf. Dieser Artikel besteht aus zwei Teilen, wobei die Beobachtung interessant ist, dass beide Teile durchaus unterschiedliche Sympathien im Kulturbereich genießen. Ein wichtiger Teil dieses Artikels 27 formuliert den Schutz des geistigen Eigentums der kulturellen Produzenten.
Dieser Teil ist deshalb so wichtig, weil er die Basis des Urheberrechtes ist, des wichtigsten Strukturgesetzes in der Kulturpolitik überhaupt. Der zweite Teil dieses Artikels formuliert das Recht auf kulturelle Teilhabe aller. Wir haben es also mit zwei Seiten derselben Medaille zu tun: Dem Recht der Kulturproduzenten steht ein Recht der Kulturnutzer gegenüber. Mit anderen Worten: Man kann den Schutz des geistigen Eigentums nur dann einfordern, wenn man sich mit gleicher Energie darum kümmert, dass eine kulturelle Teilhabe von allen auch sichergestellt ist.
Kulturelle Teilhabe ist aufs Engste verbunden mit dem Menschenrecht auf Bildung. Im Hinblick auf Bildung haben die PISA-Studien deutlich gemacht, dass wir es mit einer erheblichen Verletzung dieses Menschenrechts zu tun haben. Denn wenn nur etwa 20 Prozent der getesteten Jugendlichen die unterste Kompetenzstufe im Lesen erreicht, dann bedeutet dies Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe. Diese dramatische Zahl hat dazu geführt, dass – zum Leidwesen der Kultusminister – nicht nur ein Beauftragter der Vereinten Nationen seinerzeit Deutschland aufgesucht hat, sondern dass wir es in den letzten zehn Jahren mit vehementen Versuchen zu tun haben, über die Bildungspolitik mehr Bildungsgerechtigkeit herzustellen.
Betrachtet man nunmehr die Situation der Teilhabe im Kulturbereich, so wäre man froh, wenn man die Zahl von 20 Prozent an Ausgegrenzten erreichen könnte. Die Situation ist so dramatisch, dass sich seit vielen Jahren – nicht nur in Deutschland – der Prozentsatz regelmäßiger Nutzer des öffentlich geförderten Kulturbetriebs im einstelligen Bereich befindet. Leider hat dieser dramatische Befund bislang noch nicht zu ähnlichen Anstrengungen geführt, wie sie der PISA-Schock im Bildungsbereich ausgelöst hat.
Prof. Dr. MAX FUCHS war bis 2013 Direktor der Akademie Remscheid sowie Präsident des Deutschen Kulturrats und Mitglied der deutschen UNESCO-Kommission. Sein Text "Teilhabe im Kulturbetrieb" erschien 2014 im Buch "Selam Opera! Interkultur im Kulturbetrieb" im Henschel-Verlag. Es dokumentiert die interkulturelle Arbeit und die Ergebnisse eines Symposiums zum Thema an der Komischen Oper Berlin.
Man weiß inzwischen durch Nutzerstudien und andere empirische Untersuchungen, dass es insbesondere zwei Gruppen sind, deren Anteil am Kulturpublikum überhaupt nicht ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Zum einen sind es Kinder und Jugendliche, bei denen eine unzureichende Teilhabe festgestellt werden muss, zum anderen sind es Menschen mit Migrationshintergrund. Man wird sich sehr viel gründlicher als bislang mit den Ursachen für diesen Befund auseinandersetzen müssen.
Man kann bereits feststellen, dass eine Ursache für diesen Missstand in dem in vielen Kultureinrichtungen verbreiteten Prinzip der Angebotsorientierung zu suchen ist, das heißt in einer ausschließlichen Konzentration darauf, ein ästhetisch anspruchsvolles Angebot zu präsentieren, wobei die Sensibilität für das Publikum eine sehr viel geringere Rolle spielt. In jedem Fall kann man als Zwischenfazit aus den bisherigen Überlegungen formulieren, dass noch eine Menge an Überzeugungsarbeit bei den Kultureinrichtungen und ihren Mitarbeitern zu leisten ist. [...]
Wie kann man die Partizipation erhöhen?
[...] Auf der politischen Ebene sollte man die Förderpraxis so gestalten, dass eine Sensibilisierung für die Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten keine freiwillige Leistung der Kulturakteure bzw. der Kultureinrichtungen ist, sondern verbindlich vorgeschrieben wird. Dies ist an einigen Stellen bereits geschehen. So schreibt der Kulturstaatsminister in die Bewilligungsbescheide für seine von ihm geförderten Kultureinrichtungen bereits als einen verbindlichen Punkt hinein, dass die Einrichtungen kulturelle Bildung als genuine Aufgabe mit zu berücksichtigen haben: Kultureinrichtungen haben eben nicht nur einen Kulturauftrag, sondern ebenso einen Bildungsauftrag.
Ein zweiter, sofort umzusetzender Aspekt wäre eine veränderte Personalpolitik. Auch dies geschieht schon an verschiedenen Stellen, wenn etwa in die Ausschreibung von Intendantenpositionen ausdrücklich hineingeschrieben wird, dass eine entsprechende Sensibilität für das Publikum ein wichtiges Auswahlkriterium darstellt. [...]
Im Hinblick auf die Bildung sind die heutigen Zeiten ausgesprochen günstig, da kulturelle Bildung zurzeit eine unglaubliche Konjunktur erlebt, an der Kultureinrichtungen partizipieren können. Zudem haben viele Kommunen Gesamtkonzepte vorgelegt, in denen zahlreiche pragmatische Ideen für eine Verbesserung der Teilhabe formuliert werden. Ich nenne hier als Beispiel ein Papier aus Nürnberg, in dem 18 unterschiedliche Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe (hier bezogen auf Kinder) genannt werden. Darunter: Maßnahmen im Rahmen der Preisgestaltung sowie Maßnahmen, die das inhaltliche Angebot in Relation zu den ästhetischen Vorstellungen der anvisierten Zielgruppe betreffen.
Der größte Teil der Vorschläge bezieht sich auf die Frage nach der Erreichbarkeit. Dies ist insbesondere für Kultureinrichtungen relevant, da sich diese oft in den Vierteln befinden, in denen die anvisierten Zielgruppen nicht vorzufinden sind. Daher gibt es eine Fülle von Ideen, etwa die Kooperation mit Organisationen und Einrichtungen, an denen sich die entsprechenden Zielgruppen aufhalten, oder die aufsuchende Kulturarbeit.
Aus meiner Sicht muss man sich im Kulturbereich generell in einer Weise umstellen, wie das viele kluge Kultureinrichtungen bislang schon getan haben. Es gibt eine Fülle von Erfahrungen, die man bei einer Orientierung auf Teilhabegerechtigkeit nutzen kann. Es reicht allerdings nicht aus, auf die Freiwilligkeit bei einer solchen Konzeptumstellung zu warten.
Die Kulturpolitik und insbesondere die öffentliche Kulturförderung haben durchaus Möglichkeiten und Mittel in der Hand, diesen Veränderungsprozess zu beschleunigen. Es ist letztlich im Interesse einer anspruchsvollen und von allen genutzten Angebotsstruktur.
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