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Reform des Asylrechts 19.09.2014

Deutschland und die "sicheren Herkunftsstaaten"

Der Bundesrat hat entschieden, dass Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien in die Liste der "sicheren Herkunftsstaaten" aufgenommen werden sollen. Bislang stehen darauf nur zwei Länder – Senegal und Ghana. Doch warum werden aus der ganzen Welt ausgerechnet diese beiden afrikanischen und künftig drei osteuropäische Staaten als "sicher" definiert?

Was macht einen Staat „sicher"? Und warum sollte ein Mensch, der aus Senegal flieht, weniger in Gefahr sein als jemand, der aus Japan kommt? Die deutsche und europäische Gesetzgebung zu Asyl bezieht sich hier auf eine allgemeine Definition von „Sicherheit":

So ist ein Herkunftsland laut EU-AsylverfahrensrichtlinieRichtlinie 2013/32/EU Artikel 37 und Anlage II dann "sicher", wenn dort "keine Gefährdung von Leben und Freiheit aus Gründen der Rasse, der Religion, der Nationalität, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Überzeugung" stattfindet. Mit der Ausnahme von Italien und Schweden nutzen alle europäischen Staaten die Möglichkeit, einige Länder gesetzlich als "sichere Herkunftsstaaten" zu verankernSiehe dazu AIDA Annual Report – Background Information, Seite 3..

Nach dem deutschen GrundgesetzArtikel 16 Absatz 3 sind Staaten sicher, „bei denen [...] gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet." Es genügt also, dass die Länder sicher zu sein scheinen, um als sicher eingestuft zu werden.  Das AsylverfahrensgesetzAsylvfg Artikel 29a besagt, dass der Antrag eines Asylbewerbers aus einem entsprechend eingestuften Staat als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden kann – es sei denn, der Bewerber kann beweisen, dass ihm im Herkunftsland politische Verfolgung droht.

Eine sich ständig ändernde Liste

Der Begriff "sichere Herkunftsstaaten" entstand im Zuge der Asyldebatte in den frühen 90er Jahren. Der Gesetzgeber stand damals vor der Frage: Welche Länder sollten als sicher eingestuft werden? 1993 erklärte die BundesregierungBundestagsdrucksache 12/4984 Seite 47 dazu: „Es sollten nur Länder in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden, bei denen es nach allen Abwägungen zweifelsfrei sei, dass dort die Menschenrechte beachtet und die vorausgesetzten Kriterien eingehalten würden.“

Nach einem langen TauziehenSiehe dazu die Schilderung der Debatte in einem Artikel der damals parteilose Abgeordneten Ulla Jelpke, bei dem es vor allem darum ging, ob auch die Türkei in die Liste der sicheren Staaten soll, einigte sich die damals regierende CDU und schlug schließlich zehn "sichere Herkunftsstaaten" vor: Bulgarien, Gambia, Ghana, Polen, Rumänien, Senegal, die Slowakei, Tschechien, Ungarn und Indien. Diese Liste, betonte der Innenausschuss, basierte auf Empfehlungen des Ausschusses für „Menschenrechte und Humanitäre Hilfe“ des Auswärtigen Amtes.

Indien wurde noch vor der Bundestagsdebatte aus der Liste genommen und 1993 beschlossen Bundestag und Bundesrat, die neun übrigen Länder als "sichere Herkunftsstaaten" zu definieren. Im Laufe der Zeit wurde die Liste wieder kürzer. 1995 wurden Gambia und Senegal gestrichenSiehe dazu Bundesgesetzblatt I, Seite 430. Ein Jahr später wurde Senegal trotz vehementer Kritik von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wieder  aufgenommen. Heute führt Deutschland nur noch zwei Staaten als sichere Herkunftsländer: Senegal und Ghana. Der Grund: 2004 traten Polen, Tschechien, die Slowakei und Ungarn der Euopäischen Union bei und wurden Teil des gemeinsamen Asylsystems. 2008 folgten auch Rumänien und BulgarienIm Lexikon der Bundesregierung kommen diese zwei Länder allerdings unter dem Begriff „sichere Herkunftsstaaten“ weiterhin vor..

Warum 1993 ausgerechnet jene neun Staaten ausgewählt wurden, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor. In der BegründungBeschlussempfehlung und Bericht des Innenauschusses, Seite 3 heißt es lediglich: „Ziel der Reform [muss sein], den wirklich politisch Verfolgten weiterhin Zuflucht zu gewähren, aber die Personengruppen von einem aufwendigen Asylverfahren auszuschließen, die des Schutzes der Bundesrepublik Deutschland deswegen nicht bedürften, weil sie überhaupt nicht oder nicht mehr aktuell gefährdet seien.“ Damit waren vor allem Asylbewerber aus Osteuropa gemeint, deren Zahl zur Zeit der Debatte bei rund 280.000 lag. Die Anzahl der Antragsteller aus den afrikanischen Staaten, die auch in die Liste aufgenommen wurden, war deutlich geringer: Aus Afrika kamen 1993 insgesamt 37.000 Flüchtlinge.QuelleUlrich Herbert "Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland" Seiten 270-274.

Die Formulierung im aktuellen Gesetzentwurf zu "sichere Herkunftsstaaten", die zunächst vom Bundestag und nun auch vom Bundesrat angenommen wurden, lauten ähnlich wie damals: „Durch die zahlreichen, zumeist aus nicht asylrelevanten Motiven gestellten Asylanträge werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten für die Durchführung der Verfahren und für die Versorgung der sich in Deutschland aufhaltenden Asylsuchenden belastet.“ Der Gesetzgeber vermengt demnach zwei Themenbereiche: Die Gefährdung der Flüchtlinge in ihrem Herkunftsland und die Belastung, die diese für die deutschen Staatskassen darstellen.

Von Fabio Ghelli und Ricarda Wiese

 


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