Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
Parlamentsviertel in Brüssel. Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich auf umfassende Reformen im Bereich der Asyl- und Migrationspolitik geeinigt. (Bild: picture alliance/dpa | Alicia Windzio)
Im Juni 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Neu sind unter anderem Schnellverfahren an den Außengrenzen.
Mit der GEAS Reform soll eine EU-weite Liste an "sicheren Herkunftsstaaten" in Kraft treten: Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.
Mit der GEAS Reform soll es EU-Staaten ermöglicht werden, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern - und zwar selbst in solche Staaten, zu denen die asylsuchende Person keinerlei Verbindung hat.