Am 18. März 2016 unterzeichneten die Europäische Union und die Türkei eine Erklärung mit dem Ziel, Geflüchtete daran zu hindern, über die Türkei in die EU einzureisen. Das Abkommen zielte insbesondere auf syrische Flüchtlinge ab. Es trat am 20. März 2016 in Kraft und umfasste folgende Punkte:
- Alle Flüchtlinge, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei aus auf die griechischen Inseln gelangten, sollten zurück in die Türkei abgeschoben werden.
- Für jeden syrischen Flüchtling, der so von den griechischen Inseln in die Türkei abgeschobenen wurde, sollte die EU einen anderen syrischen Flüchtling aus der Türkei übernehmen (1:1 Mechanismus).
- Die Türkei sollte ihre Grenzkontrollen verschärfen und alle See- und Landrouten für Flüchtlinge schließen.
Im Gegenzug sagte die EU zu, die Türkei mit drei Milliarden Euro (später aufgestockt auf sechs Milliarden ) bei der Versorgung von Flüchtlingen zu unterstützen. Auch stellten die Staats- und Regierungschefs in Aussicht, die Verhandlungen zum EU-Beitritt der Türkei zu beschleunigen und die Visumpflicht für türkische Bürger abzuschaffen. Welche Elemente des Abkommens wurden realisiert? Ein Blick in die Daten:
Deutlich weniger Flüchtlinge kamen in Griechenland an
Die Verhinderung von Bootsüberfahrten von der Türkei nach Griechenland wurde umgesetzt: Im ersten Quartal 2016 sank die Zahl der Ankünfte in Griechenland über die östliche Mittelmeer-Route deutlich – und blieb auf einem niedrigen Niveau.
Der Politikwissenschaftler und Fluchtforscher Olaf Kleist stellte fest , dass dieser Rückgang schon vor dem Abkommen begonnen hatte - also möglicherweise nicht nur eine Folge des EU-Türkei-Deals war. Mögliche weitere Gründe: Viele Syrer*innen, die Europa erreichen wollten, hatten die Türkei bereits verlassen. Zudem war die sogenannte Westbalkan-Route schon seit dem Sommer 2015 durch die Schließung der Grenzübergänge nach Ungarn de facto geschlossen. Auch hatten die türkischen Behörden hatten bereits im Rahmen des „ Joint Action Plan ” von Oktober 2015 begonnen, die Grenzkontrollen zu verstärken.
Ab 2016 stieg der Anteil der Geflüchteten, die von der türkischen Küstenwache aufgegriffen wurden.
Zu den Maßnahmen der türkischen Grenzwache, Flüchtlinge am Antritt der Überfahrt von der türkischen Küste hindern, kamen Pushbacks hinzu – also die Zurückweisung von Geflüchteten an den Seegrenzen auf dem Meer. Flüchtlingshilfsorganisationen und Medien dokumentierten dabei zahlreiche Menschenrechtsverletzungen: Geflüchtete seien von griechischen Grenzbehörden aufgegriffen und an türkische Behörden übergeben worden, teils durch Anwendung von Gewalt oder lebensgefährliche Manöver auf hoher See. Pushbacks sind rechtswidrig .
Wenige Flüchtlinge in die Türkei überstellt
Kaum umgesetzt wurde das Vorhaben, Geflüchtete, die von der Türkei auf die griechischen Inseln kamen, zurück in die Türkei abzuschieben. Zwischen 2016 und März 2020 wurden rund 2.700 Personen von den griechischen Inseln in die Türkei überstellt – im selben Zeitraum erreichten mehr als 300.000 Geflüchtete die griechischen Inseln. Diese Abschiebungen wurden 2020 aufgrund der Covid-19 Pandemie beendet und später nicht fortgesetzt. Damit stieg die Flüchtlingsbevölkerung auf den Inseln in den Jahren nach dem Abkommen stark an.
Schlechte humanitäre Situation in griechischen Lagern
Eigentlich sollten die Geflüchteten nur kurz in den griechischen Außengrenzlagern verweilen, bevor sie in die Türkei abgeschoben werden. In der Praxis entwickelte sich die Situation gegenteilig: Viele Flüchtlinge mussten jahrelang in den Aufnahmeeinrichtungen ausharren, was zu einer Überfüllung und Überlastung der Infrastruktur führte. Viele Geflüchtete mussten in selbst errichteten Lagern auf den Inseln kampieren. Die Menschenrechtslage verschlechterte sich deutlich, wie Berichte von Forschungsinstituten und Menschenrechtsorganisationen zeigten. Es ergingen mehrere Beschlüsse des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs wegen der unwürdigen Bedingungen in den griechischen Lagern, insbesondere hinsichtlich Minderjähriger und anderer vulnerabler Personen. Die Krise kulminierte im September 2020 mit einem weitflächigen Brand im Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos. Daraufhin wurden Geflüchtete überwiegend in geschlossenen Einrichtungen untergebracht – eine Freiheitsbeschränkung , die griechische Gerichte mehrfach verurteilt haben.
Mehr als 45.000 Flüchtlinge von der Türkei in die EU überstellt
Als Teil des EU-Türkei-Deals haben die Länder der Europäischen Union indessen rund 45.900 syrische Geflüchtete im Rahmen des 1:1 Mechanismus aus der Türkei aufgenommen (Stand: 2026). Rund 19.700 von ihnen kamen nach Deutschland. Das Aufnahmeprogramm fokussierte sich insbesondere auf schutzbedürftige Personen wie Frauen, Kinder und Familien.
Situation der Geflüchteten in der Türkei hat sich zunächst verbessert
Zwischen 2015 und 2022 war die Türkei nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR das Land mit der größten Flüchtlingsbevölkerung weltweit. Die finanzielle Unterstützung, die die Europäische Union im Rahmen des Abkommens mit der Türkei zusagte, hat die Lebenslage von Geflüchteten in der Türkei verbessert. Auf Anregung der EU hat die türkische Regierung 2016 den Aufenthaltsstatus von syrischen Flüchtlingen sowie ihren Zugang zum Arbeitsmarkt neu geregelt, um eine langfristige Integration zu ermöglichen. Die EU-Behörde, die die zugesagten EU-Gelder verwaltet (Facility for Refugees in Turkey), hat in den vergangenen zehn Jahren die Grundversorgung von 1,3 Millionen Geflüchteten gesichert. Finanziert wurden Gesundheitszentren und Schulen für Geflüchtete. Mehr als 900.000 geflüchtete Kinder wurden in dieser Zeit in der Türkei eingeschult. Die Aktivität der Facility wurde im März 2026 beendet.
Die Mehrheit der türkischen Bevölkerung lehnte das EU-Türkei-Abkommen Umfragen zufolge ab. Mit der Fortdauer des Bürgerkriegs in Syrien sank die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber den Geflüchteten. Vereinzelt gab es gewalttätige Ausschreitungen gegen Geflüchtete – insbesondere 2019, 2021 und 2024.
Seit dem Machtwechsel in Syrien im Dezember 2024 sind viele syrische Geflüchtete aus der Türkei in ihre Heimat zurückgekehrt: Etwa 470.000 Syrer*innen sollen nach Schätzungen von UNHCR aus der Türkei nach Syrien ausgereist sein (Stand: Februar 2026). Der Krieg der USA und Israel gegen den Iran könnte allerdings nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zu einer neuen Fluchtmigration in Richtung Türkei führen.
Erkenntnisse für künftige EU-Asylpolitik und GEAS
Der vor zehn Jahren geschlossene EU-Türkei-Deal war der erste Versuch der Europäischen Union, Flüchtlinge und ihre Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU auszulagern. Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ( GEAS ), die ab Juni 2026 in Kraft tritt, soll das " Drittstaatenmodell " ausgeweitet werden: Die EU und ihre Mitgliedsstaaten wollen weitere Länder außerhalb der EU finden, die sich bereit erklären, Flüchtlinge aufzunehmen, die in einem EU-Mitgliedsstaat Asyl beantragt haben. Die Drittstaaten sollen den Geflüchteten dann ein Asylverfahren oder äquivalenten Schutz zu bieten.
Grenzen dieses Drittstaaten-Modells zeigten Gerichtsurteile, die im Kontext des EU-Türkei-Deals ergingen:
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Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Griechenland mehrfach wegen der schlechten humanitären Situation in den Flüchtlingslagern. Wenn Außengrenzlager errichtet werden, aus denen Geflüchtete in „sichere Drittstaaten” abgeschoben werden, müssen in diesen Lagern menschenwürdige Bedingungen herrschen, so das Gericht. Dies ist bis heute in den griechischen Lagern nicht der Fall.
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Der Europäische Gerichtshof urteilte 2024 , dass Asylanträge in einem EU-Staat nur dann als unzulässig erklärt werden dürfen, wenn der „sichere Drittstaat” die Asylsuchenden auch tatsächlich zurücknimmt. Dies ist bezüglich der Türkei seit 2020 nicht mehr der Fall.
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2025 urteilte der oberste Gerichtshof Griechenlands, dass die Einstufung der Türkei als „sicher” nicht haltbar sei. Dieses Urteil beruhte primär auf formellen Erwägungen und nicht auf der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Türkei „sicher” ist. Mittlerweile gibt es einen neuen Gerichtsbeschluss zur Einstufung der Türkei als „sicher”. Ein Klageverfahren dagegen läuft derzeit. Zur inhaltlichen Frage, ob die Türkei als „sicher” gelten werden kann, gibt es bislang keine Gerichtsurteile.
Was ist das Konzept der „sicheren Drittstaaten”?
Ein Asylverfahren in einem Drittstaat bedeutet: Eine Person, die in einem EU-Mitgliedsstaat ankommt und Asyl beantragt, soll dort kein materielles (inhaltliches) Asylverfahren mehr bekommen: Sie wird in dem EU-Mitgliedsstaat nicht zu ihren Fluchtgründen angehört. Stattdessen wird in einem kurzen Zulässigkeits-Verfahren geprüft, ob etwas dagegen spricht, die Person in einen Drittstaat abzuschieben. Dieser Drittstaat ist nicht das Herkunftsland des Flüchtlings, sondern: ein Staat außerhalb der EU, der sich bereit erklärt, die Person für das Asylverfahren und gegebenenfalls dauerhaft aufzunehmen. Die kurze Prüfung betrifft nur die Frage, ob diesem Flüchtling im Drittstaat Verfolgung oder eine Abschiebung ohne Asylverfahren ins Herkunftsland droht (sogenannte Kettenabschiebung). In der Konsequenz bedeutet das Drittstaaten-Konzept, dass die Aufnahme von Asylberechtigten und das Asylverfahren aus der EU ausgelagert werden. Mehr zu Asylverfahren in Drittstaaten .