Presse-Hintergrundgespräch (online)

Die EU-Rückführungsverordnung: Return Hubs und die Neuregelung des deutschen Abschiebesystems

"Return Hubs", mehr Inhaftierungen und mehr Abschiebungen: die neue EU-Rückführungsverordnung gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten. Sie regelt damit auch in Deutschland das Abschiebe- und Abschiebehaftsystem neu.

Pressegespräch des Mediendienst Integration (Symbolbild aus 2021). Foto: Thomas Lobenwein

Dieser Artikel wurde am 10. August 2026 aktualisiert. Den Input hielt Dr. Parusel am 17. März 2026.

Mit der neuen EU-Rückführungsverordnung wird die Abschiebehaft ausgeweitet. Außerdem soll es möglich sein, Ausreisepflichtige in sogenannte Return Hubs in Drittstaaten abzuschieben. Dr. Bernd Parusel forscht schwerpunktmäßig zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und zur EU-Rückkehrverordnung. Im Hintergrundgespräch hat er die zentralen Neuerungen der Verordnung vorgestellt und Fragen dazu beantwortet.

Dr. Bernd Parusel zu „Return Hubs” und der EU-Rückführungsverordnung 

Zum Format: Der 10-minütige Anfangs-Input ist unter eins. Die anschließende Fragerunde ist unter drei. Zitate aus der Fragerunde können auf Nachfrage während des Gesprächs oder im Nachgang per Mail freigegeben werden.


Mit

Dr. Bernd Parusel,Politikwissenschaftler und Senior Researcher am Schwedischen Institut für Europapolitische Studien (SIEPS) in Stockholm. Einer seiner Arbeits- und Forschungsschwerpunkte ist die geplante EU-Rückkehrverordnung und die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).

 

Die Veranstaltung wurde von der Stiftung Mercator gefödert.