Am 12. Juni 2026 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft. Das bedeutet: Mehr Kontrollen an den Außengrenzen, Screenings irregulärer Einreisender, schnelle Asylverfahren an den Grenzen (Grenzverfahren) mit der Möglichkeit zeitnaher Zurückweisungen. Die Umsetzung der neuen Regeln erfordert neue Abläufe und neue Infrastruktur – besonders an den Außengrenzen der EU. Wie bereiten sich die EU-Staaten auf den Umbau des Asylsystems vor? Vertreter*innen der zuständigen EU-Agenturen und Forscher*innen haben darüber bei einem Pressegespräch des Mediendienst Integration diskutiert.
Detaillierte Erklärungen zur GEAS-Reform aus unserer Themenseite .
Dokumente zur Umsetzung von GEAS:
- Übersicht der Umsetzungspläne für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten
- Hinweise der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) zur Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten
- Übersicht der Aktivitäten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) bei der Umsetzung der GEAS-Reformen
- Richtlinien der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zur Umsetzung des Monitoringsystem für Asylverfahren
Statements dem Pressegespräch
Susan Fratzke – Senior Policy Analyst beim „Migration Policy Institute” (MPI)
"Bislang haben 28 von 30 Mitgliedstaaten Umsetzungspläne für die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt. Allerdings haben bisher nur 12 Mitgliedstaaten ihre Umsetzungspläne veröffentlicht. Mit anderen Worten: Es herrscht keine vollständige Transparenz.
Die verschiedenen Länder legten zudem den Schwerpunkt auf unterschiedliche Aspekte des Plans: Deutschland beispielsweise legte einen technisch detaillierten Plan vor, wies aber auch darauf hin, dass es mit erheblichen Schwierigkeiten beim Monitoring rechne. Luxemburg hingegen hat berichtet, dass es über die meisten Aufnahmeplätze in der EU verfügt – und dennoch ist sein Aufnahmesystem weiterhin überlastet. Die Tschechische Republik hat stattdessen einen Plan vorgelegt, der sich weitgehend darauf konzentriert, angeblichen Asylmissbrauch zu verhindern, Rückführungen zu erhöhen und illegale Migration zu verhindern.
Die Kommission hat eingeräumt, dass möglicherweise nicht alle Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, die neuen Vorschriften bis Juni umzusetzen. Daher ist es wahrscheinlich, dass das alte und das neue System eine Zeit lang nebeneinander bestehen werden. Insbesondere für die Grenzverfahren muss neue Infrastruktur aufgebaut werden, einschließlich Haftplätzen und Technologie zur Erfassung biometrischer Daten. Das ist nicht nur kostspielig sondern erfordert Zeit – und könnte viele Mitgliedstaaten daran hindern, die neuen Maßnahmen umzusetzen.
Wir sehen drei mögliche Szenarien: Szenario 1: Der Pakt funktioniert weitgehend wie beabsichtigt. In diesem Szenario ermöglicht der Solidaritätsmechanismus, dass Asylsuchende aus den Staaten an der Außengrenze in andere Mitgliedstaaten überstellt werden, um den Druck auf das Aufnahmesystem der Grenzstaaten zu verringern. Szenario 2: Die neuen Verfahren funktionieren, doch Schleuser beginnen, sich darauf einzustellen – und auch Migrant*innen passen sich an und wählen neue Routen. Die Überprüfungsmechanismen funktionieren zwar, aber Migranten und Schleuser umgehen zunehmend die Kontrollen. Es könnte dadurch eine Schattenwirtschaft entstehen – besonders in Ländern, in denen Grenzkontrollen weniger wirksam sind. Szenario 3: Es gibt kleine Verbesserungen, aber es bilden sich zunehmend Lücken bei der Umsetzung der Reform. Dies könnte die Funktion des Solidaritätsmechanismus komplett untergraben, und wir könnten am Ende zum Status quo zurückkehren."
Geert Knockaert – Leiter der „Asylum and Reception Cooperation Unit” bei der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA)
„Die EUAA bietet den Mitgliedstaaten Unterstützung und operative Hilfe bei der Umsetzung der neuen Verfahren an. Derzeit verfügen wir über Einsatzpläne für etwa 13 Mitgliedstaaten. Außerdem haben wir zahlreiche neue Trainings-Modelle für die Schulung der Grenz- und Asylbehörden. Wir entwickeln auch Vorlagen für Notfallpläne, sowie Vorschläge für die Einrichtung der Grenzzentren, einschließlich Screening-, Grenz- und Rückführungszentren. Unterschiedliche Staaten können unterschiedliche Prioritäten haben – und das beeinflusst wiederum, wie die Ressourcen eingesetzt werden. Ein Mitgliedstaat kann zum Beispiel darin investieren, Screening-Verfahren innerhalb eines Tages durchzuführen. Das erfordert mehr Ressourcen und Personal. Andererseits würde der Mitgliedstaat dadurch Ressourcen für Aufnahme und Unterbringung sparen, weil man Asylsuchende nicht über einen langen Zeitraum unterbringen müsste. Aus früheren Erfahrungen in Ländern, die sogenannte Hotspots eingerichtet haben (wie etwa Griechenland und Italien), haben wir gelernt, dass es schnell zu einer Überbelegung der Einrichtungen kommen kann – und diese dadurch nicht mehr ihrem Zweck entsprechen. Das sind konkrete Risiken.”
Aydan Iyigüngör – Projektmanagerin der „Justice, Digital and Migration Unit” bei der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), Vorsitzende des Consultative Forums von Frontex
„Die Screening-Verordnung (Artikel 10) und die Asylverfahrensverordnung verpflichten EU-Mitgliedstaaten dazu, ein unabhängiges Monitoring der Asylverfahren zu etablieren. Das Screening-Verfahren von Asylsuchenden umfasst eine Sicherheitsüberprüfung, eine Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung sowie die Feststellung der Identität. Nur zwölf Mitgliedstaaten haben bislang formell eine zuständige Stelle identifiziert, die das Monitoring wahrnehmen wird – oder dies zumindest angekündigt. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Verordnung betrifft Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen: Die Mitgliedstaaten müssen Bestimmungen erlassen, um Vorwürfe der Missachtung von Grundrechten zu untersuchen. Es gibt zahlreiche Berichte von Menschenrechtsorganisationen sowie dem Grundrechtsbeauftragten von Frontex über Fälle von Misshandlung von Geflüchteten oder Todesfällen im Zusammenhang mit Grenzverfahren. Die Maßnahmen zur Lokalisierung und Anhörung von Opfern und Zeugen haben sich als unzureichend erwiesen. Rechtsanwälte werden zudem behindert, Beweise wie beispielsweise Aufzeichnungen der Grenzüberwachung zu sammeln. Daher gibt es eine hohe Zahl an Vorwürfen, aber nur wenige Untersuchungen. Diese Aufgabe soll auch prioritär von den Mitgliedstaaten wahrgenommen werden.”
Eleonora Milazzo – Research Fellow beim Migration Policy Centre, European University Institute (EUI) und Senior Adviser on Migration and Diversity beim European Policy Centre (EPC)
„Italien passt derzeit seinen seit langem bestehenden Hotspot-Ansatz und seine Aufnahmepraxis an die neuen EU-Verordnungen an. Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass der nationale Umsetzungsplan bis jetzt nicht veröffentlicht wurde. Ein Grund dafür ist, dass die GEAS-Reformen in einem politischen Kontext umgesetzt werden müssen, in dem Migration ein sehr brisantes und polarisierendes Thema ist. Einerseits bietet sich für die EU und Italien die Gelegenheit, ihre Fähigkeit unter Beweis zu stellen, Migration über den derzeitigen „Krisenmodus” hinaus zu bewältigen. Andererseits könnten Probleme bei der Umsetzung der GEAS-Reformen in Italien zu einer systematischen Kritik der Reformen führen, denn: Hier wird die Verflechtung von Verantwortung und Solidarität, die den Reformen zugrundeliegt, auf den Prüfstand gestellt: Wenn Italien als wichtiges Erstaufnahme-Land eine bessere Verteilung von Asylsuchenden durch den Solidaritätsmechanismus anstrebt, muss es auch die Verantwortung dafür übernehmen, die erforderlichen Grenzverfahren durchzuführen und Sekundärmigration zu verhindern.”