Einbürgerung von syrischen Flüchtlingen

Inzwischen erfüllen viele syrische Geflüchtete die Kriterien für eine Einbürgerungen. Sie sind aktuell die größte Gruppe bei den Einbürgerungen in Deutschland.

Seit 2021 haben viele syrische Kriegsflüchtlinge, die nach 2015 nach Deutschland gekommen sind, die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Seitdem sind Syrer*innen die größte Gruppe unter den Neu-Eingebürgerten. Insgesamt haben zwischen 2016 und 2024 rund 244.000 syrische Staatsbürger*innen den deutschen Pass erhalten – rund 85 Prozent von ihnen nach 2022. Auch unter den Personen, die eine Einbürgerung beantragt haben, sind Syrer*innen bei weitem auf dem ersten Platz, wie eine Befragung des Mediendienstes vom Juni 2025 festgestellt hat.QuelleStatistisches Bundesamt (2025): 12511-0003 Einbürgerungen von Ausländern: Deutschland, Jahre, Ländergruppierungen/Staatsangehörigkeit, Altersgruppen/ Geschlecht/Familienstand LINK; Mediendienst Integration (2025): "Hoher Bearbeitungsstau bei Einbürgerungen", LINKhttps://mediendienst-integration.de/artikel/mehr-als-200000-offene-einbuergerungsantraege.html

Bedingungen zur Einbürgerung
Ausländer*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Einen Anspruch auf Einbürgerung hat, wer (unter anderem):
- seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt,
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt,
- keine antisemitische oder rassistische Straftaten begangen hat,
- zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht hat,
- seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann,
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt,
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist und
- den "Einbürgerungstest" bestanden hat.
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