Seit 2021 haben viele syrische Kriegsflüchtlinge, die nach 2015 nach Deutschland gekommen sind, die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Seitdem sind Syrer*innen die größte Gruppe unter den Neu-Eingebürgerten. Insgesamt haben zwischen 2016 und 2024 rund 244.000 syrische Staatsbürger*innen den deutschen Pass erhalten – rund 85 Prozent von ihnen nach 2022. Auch unter den Personen, die eine Einbürgerung beantragt haben, sind Syrer*innen bei weitem auf dem ersten Platz, wie eine Befragung des Mediendienstes vom Juni 2025 festgestellt hat.Quelle
Bedingungen zur Einbürgerung
Ausländer*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Einen Anspruch auf Einbürgerung hat, wer (unter anderem):
- seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt,
- sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt,
- keine antisemitische oder rassistische Straftaten begangen hat,
- zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht hat,
- seinen Lebensunterhalt eigenständig sichern kann,
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt,
- nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist und
- den "Einbürgerungstest" bestanden hat.
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