Wie viele Menschen dürfen nicht wählen?

Rund jeder siebte Erwachsenen in Deutschland darf bei Bundes- und Landtagswahlen nicht wählen. Das betrifft mehr als die Hälfte der Menschen mit Einwanderungsgeschichte, weil sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

Rund 10 Millionen Erwachsene in Deutschland dürfen nach aktuellem Stand nicht bei der Bundestagswahl 2025 wählen gehen, da sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Daten von Ende 2023). Das sind rund 14 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland und knapp 60 Prozent der Erwachsenen mit EinwanderungsgeschichteEinwanderungsgeschichte hat, wer selbst zugewandert ist oder wessen Eltern beide zugewandert sind; ist nicht gleichzusetzen mit dem Migrationshintergrund. Beiden Begriffen liegen feststehende, statistische Definitionen zugrunde. Weitere Erläuterungen zu den Definitionen und Hinweisen zur Verwendung gibt es hier und hier.QuelleStatistisches Bundesamt (2024): Pressemitteilung 476: "41 % der Volljährigen mit Einwanderungsgeschichte wären 2023 bei Bundestagswahlen wahlberechtigt gewesen", 17. Dezember, LINK.

An Bundestags- und den Landtagswahlen dürfen nur deutsche Staatsbürger*innen im Wahlalter teilnehmen. Anders ist es bei den Wahlen zum Europaparlament und Kommunalwahlen: Bei ihnen können EU-Bürger*innen teilnehmen, die in Deutschland leben (mehr dazu unten).

 

 

Bundestagswahl 2021: Wie viele durften nicht wählen?

Dem Integrationsbericht des Sachverständigenrats für Integrations– und Migrationsfragen zufolge durften 12,6 Prozent (8,7 Millionen) aller erwachsenen Menschen, die in Deutschland lebten, bei der Bundestagswahl 2021 nicht wählen, da sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hatten.QuelleSachverständigenrat für Rat und Migration (SVR): SVR-Jahresgutachten (2021)"Normalfall Diversität? Wie das Einwanderungsland Deutschland mit Vielfalt umgeht", Seite 36

Der Anteil der Ausländer*innen im Wahlalter, die nicht an Landtagswahlen teilnehmen können, schwankt zwischen einzelnen Bundesländern. So waren es zuletzt in den Stadtstaaten Berlin und Bremen schätzungsweise über 20 Prozent, in Nordrhein-Westfalen rund 15 Prozent und Niedersachsen etwa 10 Prozent. Auch hier diente der Migrationshintergrund als Berechnungsgrundlage.QuelleQuellen weichen voneinander ab; Amt für Statistik Berlin-Brandenburg: Einwohnerregisterstatistik, erstes Halbjahr 2022, LINK ; Ausländische Bevölkerung: ARZ/Statistisches Bundesamt 2023 auf Anfrage; Statistisches Landesamt Bremen auf Anfrage;Statistisches Landesamt Niedersachsen auf Anfrage des Mediendienstes (September 2022).

Nicht Wahlberechtigte bei Europawahl oder Kommunalwahl nicht wahlberechtigt

Bei der Wahl des Europaparlaments und bei Kommunalwahlen sind EU–Ausländer*innen, die in Deutschland leben, wahlberechtigt. Sogenannte Drittstaatler*innen hingegen – Ausländer*innen, die Staatsangehörige eines Landes außerhalb der EU sind – haben grundsätzlich kein Wahlrecht. Dabei spielt keine Rolle, wie lange sie in Deutschland leben, oder ob sie hier zur Welt kamen. Um in Deutschland wählen zu können, müssten sie sich einbürgern lassen.QuelleBMI: "Ausländerwahlrecht", 2024. LINK.

Etwa 6,3 Millionen Drittstaatler*innen, die dauerhaft in Deutschland und 16 Jahre oder älter waren, durften nicht an der Europawahl 2024 teilnehmen. Viele von ihnen sind türkische Staatsbürger*innen: Dem Mikrozensus 2023 zufolge waren knapp 1,3 Millionen von ihnen im Wahlalter (16 Jahre und aufwärts). Die erste beruht auf Daten der "BevölkerungsfortschreibungDer Bevölkerungsfortschreibung liegt der Zensus von 2011 zugrunde. Die aktuellsten Zahlen, vollständigen Zahlen zu Drittstaatsangehörigen liegen zu Ende 2022 vor; Der Mikrozensus schätzt Bevölkerungszahlen auf Grundlage jährlicher repräsentativer Befragungen." 2022, die zweite auf Daten des Mikrozensus 2023. Sie sind deshalb nicht direkt miteinander vergleichbar.QuelleStatistisches Bundesamt auf Anfrage des Mediendienstes; Destatis (2024) Bevölkerung 2023 mit Migrationshintergrund und Geburtsland bzw. Geburtsland der Eltern Türkei nach Staatsangehörigkeit und Alter, auf Anfrage des Mediendienst Integration, Mai 2024.

Initativen für Wahlrecht für Ausländer

Immer wieder fordern verschiedene Initiativen ein Wahlrecht, das nicht an Staatsbürgerschaft gebunden ist.  Das Kampagnennetzwerk "Wir wählen" etwa engagiert sich seit der Bundestagswahl 2017 mit symbolischen Wahlen für ein Wahlrecht für ausländische Bürger*innen und will Wahlberechtigte mit Einwanderungsgeschichte motivieren, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.