Eine Einbürgerung ist der einzige Ausweg aus der Staatenlosigkeit. Deswegen gibt es internationale Übereinkommen, die vorsehen, Staatenlosen die Einbürgerung zu erleichtern.
Wie viele Staatenlose werden eingebürgert?
2025 wurden 3.256 anerkannte Staatenlose (2024: 4.135) und 2.628 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit (2024: 1.825) in Deutschland eingebürgert. Sie lebten zuvor im Durchschnitt knapp über neun Jahre in Deutschland.
Zwischen 2004 und 2023 wurden rund 20.000 anerkannte Staatenlose und 12.000 Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit eingebürgert .
Keine gesonderte Erleichterung für Staatenlose im neuen Staatsangehörigkeitsrecht
Seit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 2024 können sich Staatenlose – genau wie alle Drittstaatler*innen – nach fünf statt bisher acht Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland einbürgern lassen. Ist eine Einbürgerung nach §10 StAG(sog. Anspruchseinbürgerung) nicht möglich, da nicht alle Kriterien für eine Einbürgerung erfüllt sind, besteht die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung nach §8 StAG.
Während Staatenlose im alten Staatsangehörigkeitsrecht jedoch noch rechtlich besser gestellt waren, sind im neuen Staatsangehörigkeits-Modernisierungsgesetz keine gesonderten Erleichterungen für Staatenlose mehr verankert.
Dem Sachverständigenrat für Integration und Migration zufolge müsste eine Erleichterung für Staatenlose jedoch explizit festgeschrieben sein, damit Deutschland seinen Pflichten gerecht wird, die sich aus dem ratifizierten UNO-Übereinkommen über die Rechtsstellung Staatenloser (StaatenlÜbk) ergeben.
Hürde vor allem für ungeklärte Staatsangehörigkeit:
Bevor jemand eingebürgert werden kann, muss die eigene Identität abschließend geklärt sein. Deswegen haben es anerkannte Staatenlose im Gegensatz zu Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in der Regel leichter, eingebürgert zu werden – denn Behörden haben ihre Identität bereits festgestellt. Auch erhalten anerkannt Staatenlose tendenziell eher einen Ersatzausweis als Staatenlose , den Behörden im Einbürgerungsverfahren wie einen ausländischen Pass werten sollen.
Expert*innen aus der Zivilgesellschaft und Forschung fordern unter anderem, dass Staatenlose unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren einbürgert und die Nachweishürden insbesondere für in Deutschland geborene Staatenlose gesenkt werden sollten, auch wenn die Identität der Eltern zu dem Zeitpunkt noch ungeklärt ist.