Künstliche Intelligenz wird mittlerweile weltweit in der Migrationsverwaltung und Migrationskontrolle eingesetzt. Oft erhoffen sich Regierungen davon mehr Effizienz, beispielsweise bei der Überwachung von Grenzen, bei der Verarbeitung biometrischer Daten oder in Asyl- und Visaprozessen. Kritiker sehen ethische und rechtliche Risiken und befürchten, dass Künstliche Intelligenz Diskriminierung verstärken kann.
KI in deutschen Asyl- und Visaverfahren
Am 8. Oktober 2026 soll ein Gesetzentwurf zum Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung, das KIMVG, in erster Lesung im Bundestag besprochen werden. Der Entwurf sieht vor, den Einsatz von KI in Visa- und Asylverfahren deutlich auszuweiten. Auf Anfrage nennt das Bundesinnenministerium als Ziel, Beschäftigte in der Migrationsverwaltung zu unterstützen und zu entlasten. Die KI soll etwa bei der Kommunikation oder Terminvergabe unterstützen. Zusätzlich soll sie helfen, Auffälligkeiten oder Widersprüche in eingereichten Dokumenten zu erkennen.
Das KIMVG sieht Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor. Dabei geht es um:
- die Verarbeitung personenbezogener Daten,
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die Möglichkeit von automatisiertem Verfahrensmonitoring sowie
- einen automatisierten Abgleich von Angaben Antragstellender mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet, beispielsweise Ortsangaben mit Bildern oder Metadaten eines Social-Media-Profils.
So sollen KI-Programme beispielsweise lernen, „unter welchen Voraussetzungen eine Entscheidung über einen Asylantrag zu treffen ist, welche Angaben diese Voraussetzungen erfüllen, wie die Antragstellenden diese Angaben belegen können und wie man diese Belege überprüfen kann”. Am Ende soll jedoch ein Mensch über den Antrag entscheiden. Im Gesetzestext heißt es: „Die rechtliche Würdigung und die abschließende Entscheidung verbleiben uneingeschränkt bei den zuständigen Mitarbeitenden.”
Unabhängig von den Plänen des Bundes nutzen einzelne Behörden bereits automatisierte Systeme, um Anträge schneller bearbeiten zu können, etwa die Ausländerbehörde in Coburg. Dort hilft eine KI-Assistenz dabei, Fallakten auszuwerten.
Kritik am deutschen Gesetz
Im Online-Lunchtalk mit dem Mediendienst kritisiert der Datenschützer Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz den Gesetzentwurf: „Entlastung ist absolut wichtig, deswegen finde ich es auch richtig, dass künstliche Intelligenz in Migrationsverfahren eingesetzt wird. Es ist eben nur die Frage, wie sie eingesetzt wird”, sagt Weichert.
Im aktuellen Gesetzentwurf werde nicht transparent, wie die KI an Entscheidungsprozessen in Visa- und Asylverfahren beteiligt sein soll – und das sei somit auch für Betroffene kaum nachvollziehbar. „Künstliche Intelligenz stellt eine Blackbox für den Sachbearbeiter und erst recht für den Betroffenen dar”, sagt Weichert. „Entscheidungen können auch von einem Gericht möglicherweise nicht überprüft werden.” Weichert hält den Gesetzentwurf für nicht mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.
Der Einsatz von KI soll Personal entlasten. Die Datenschutz-Vereinigung zweifelt an, dass Mitarbeitende der Behörden die Entscheidungen der KI hinterfragen werden. In der Wissenschaft ist zudem das Phänomen des „automation bias” beschrieben: Demnach tendieren Menschen dazu, Entscheidungen und Vorschlägen der KI mehr zu vertrauen, als sich selbst.
Zudem besteht die Sorge, dass insbesondere ein automatisiertes Verfahrensmonitoring dazu führen kann, dass eine KI Prognosen und Risikoeinschätzungen bezüglich einzelner Personen abgeben wird, auch wenn das Gesetz dies nicht explizit vorsieht. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert, dass der Regierungsentwurf des Gesetzes kein klares Prozedere beschreibe, wie Diskriminierung verhindert oder überhaupt erkannt werden solle.
Wie zuverlässig arbeitet die KI?
In der Vergangenheit hatten automatisierte Systeme beziehungsweise deren Algorithmen in Asylverfahren bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminiert, beispielsweise in Großbritannien. Insbesondere Schwarze Personen waren davon betroffen – Gesichtserkennung ist bei ihnen weniger genau. Laut KIMVG soll Diskriminierung durch Algorithmen mithilfe eines – nicht näher beschriebenen – „Kontrollsystems” verhindert werden.
Auch an der Akkuratheit der automatisierten Dialekterkennung, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits nutzt, bestehen Zweifel. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage geht hervor, dass die Dialekterkennung etwa im ersten Halbjahr 2022 in 76 Prozent der Fälle die angegebene Identität von Personen, die erstmals einen Asylantrag stellten, stützte – und in 24 Prozent nicht. Besonders häufig wurden die Angaben von jemenitischen und sudanesischen Antragstellenden nicht bestätigt.
Rechtliche Grundlagen: Die europäische KI-Verordnung
KI-Systeme, die im Bereich der Migration eingesetzt werden, sind laut der europäischen KI-Verordnung sogenannte Hochrisikosysteme. Ein KI-System gilt immer dann als Hochrisikosystem, wenn es ein Profiling natürlicher Personen vornimmt, wenn Grundrechte, Sicherheit oder Gesundheit einer Person in Gefahr sind.
Die Einführung solcher Systeme setzt eine regelmäßige Evaluation und gegebenenfalls eine sogenannte Grundrechte- Folgenabschätzung voraus. Die KI-Verordnung tritt stufenweise in Kraft. Für Hochrisiko-Systeme im Bereich Migration gilt sie in den Mitgliedstaaten der EU ab Dezember 2027. Bestimmte Voraussetzungen müssen Anbieter und Betreiber von „Hochrisikosystemen” erst ab diesem Datum erfüllen, darunter zum Beispiel Risikomanagement, technische Dokumentation und Cybersicherheit.
KI in ausländischen Migrationsverwaltungen
Vorbilder für die deutsche Anwendung von KI in Asylprozessen sind beispielweise Länder wie Großbritannien oder Kanada.
- Großbritannien verwendet bei Asylanträgen ein automatisiertes System, dass Fälle priorisieren soll (Identity and Prioritise Immigration Cases / IPIC) – oder zur Abschiebung raten. Auch automatisierte Gesichtserkennung wird genutzt und ab 2027 soll KI-gestützte Gesichtsanalyse helfen, das Alter von geflüchteten Personen an der Grenzen zu bestimmen.
- In Kanada werden Visaanträge mithilfe von Algorithmen automatisch vorsortiert. Auf der Website der kanadischen Regierung betont der stellvertretende Minister für Einwanderung jedoch, wie wichtig „menschliche Werte” wie Transparenz, Antirassismus und Rechenschaftspflicht im Bereich Einwanderung seien, während die KI besonders gut und schnell Daten verarbeite.
- Die USA nutzen Algorithmen, um Daten Visaantragstellender zu analysieren und sowohl Betrugsversuche als auch Sicherheitsrisiken vorherzusagen.
- Die Website des US-Heimatschutz-Ministeriums listet eine Reihe von KI-Anwendungen, die im Bereich Zoll und Grenzschutz genutzt werden oder künftig genutzt werden sollen, darunter beispielweise Sprachassistenten und KI, die hilft, gefälschte Pässe zu erkennen. Aber auch Sensortechnologie („Relocatable Multi-Sensor System”), um Grenzabschnitte mobil und dynamisch zu überwachen. Dabei hilft KI etwa, menschliche Bewegungen und jene von Tieren auseinanderzuhalten.
- Bei der Ankunft in den USA Land können Veröffentlichungen auf Social-Media-Profilen, gescannt durch KI, auch für Touristen dazu führen, dass die Einreise verweigert wird.
Innerhalb Europas soll bald das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) genutzt werden. Damit können personenbezogene Daten – etwa Staatsangehörigkeit oder Beschäftigungsstatus – aus Online-Anträgen automatisiert mit bestehenden EU-Datenbanken abgeglichen werden.