Digitalisierung

KI in der Migrationsverwaltung

Künstliche Intelligenz soll vermehrt in der Migrationsverwaltung eingesetzt werden und die Bearbeitung von Anträgen auf Asyl oder Visa beschleunigen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor. Kritiker sehen Probleme bei Datenschutz und dem Schutz vor Diskriminierung.

Die Daten von Geflüchteten sollen künftig für mehr Behörden verfügbar sein. Foto: Picture Alliance / Matthias Balk

Künstliche Intelligenz wird mittlerweile weltweit in der Migrationsverwaltung und Migrationskontrolle eingesetzt. Oft erhoffen sich Regierungen davon mehr Effizienz, beispielsweise bei der Überwachung von Grenzen, bei der Verarbeitung biometrischer Daten oder in Asyl- und Visaprozessen. Kritiker sehen ethische und rechtliche Risiken und befürchten, dass Künstliche Intelligenz Diskriminierung verstärken kann. Petra Molnar (2025), „Künstliche Intelligenz im Migrationsmanagement: Chancen, Herausforderungen und Risiken” (bpb-Dossier)

KI in deutschen Asyl- und Visaverfahren

Am 8. Oktober 2026 soll ein Gesetzentwurf zum Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung, das KIMVG, in erster Lesung im Bundestag besprochen werden. Der Entwurf sieht vor, den Einsatz von KI in Visa- und Asylverfahren deutlich auszuweiten. Auf Anfrage nennt das Bundesinnenministerium als Ziel, Beschäftigte in der Migrationsverwaltung zu unterstützen und zu entlasten. Die KI soll etwa bei der Kommunikation oder Terminvergabe unterstützen. Zusätzlich soll sie helfen, Auffälligkeiten oder Widersprüche in eingereichten Dokumenten zu erkennen. Entwurf: KI-Migrationsverwaltungsgesetz - KIMVG, S. 1; Bundesministerium des Inneren auf Anfrage des Mediendienst Integration, Juli 2026

Das KIMVG sieht Änderungen des Asyl- und AufenthaltsgesetzesIm Asylgesetz betreffen die Änderungen § 7, 7a und 7b, im Aufenthaltsgesetz § 86, 90d und 90e. vor. Dabei geht es um:

  • die Verarbeitung personenbezogener Daten, 
  • die Möglichkeit von automatisiertem Verfahrensmonitoring sowie Es soll laut Gesetz der Beobachtung und Auswertung von Verfahren zur Gewinnung verallgemeinerungsfähiger Erkenntnisse über Abläufe und Entscheidungsmuster dienen. Zudem sollen dadurch „strukturelle Muster, Beschleunigungspotenziale und Optimierungsbedarfe” erkannt und „gezielt gefördert” werden. Die Effizienz, Einheitlichkeit und Qualität der Verfahren soll dadurch gesteigert werden.

  • einen automatisierten Abgleich von Angaben Antragstellender mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet, beispielsweise Ortsangaben mit Bildern oder Metadaten eines Social-Media-Profils.

Entwurf: KI-Migrationsverwaltungsgesetz - KIMVG, S. 3 Das Gesetz erlaubt zuständigen Behördenaus der Migrationsverwaltung, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Darunter sind beispielsweise die Ausländerbehörden, das Auswärtige Amt, aber auch die Bundespolizei und die Polizeibehörden der Länder. Die Daten der Antragstellenden sollen außerdem genutzt werden, um KI-Systeme und automatisierte Anwendungen zu trainieren und zu testen. Entwurf: KI-Migrationsverwaltungsgesetz - KIMVG, S. 10 und S. 23

So sollen KI-Programme beispielsweise lernen, „unter welchen Voraussetzungen eine Entscheidung über einen Asylantrag zu treffen ist, welche Angaben diese Voraussetzungen erfüllen, wie die Antragstellenden diese Angaben belegen können und wie man diese Belege überprüfen kann”. Am Ende soll jedoch ein Mensch über den Antrag entscheiden. Im Gesetzestext heißt es: „Die rechtliche Würdigung und die abschließende Entscheidung verbleiben uneingeschränkt bei den zuständigen Mitarbeitenden.” Entwurf: KI-Migrationsverwaltungsgesetz - KIMVG, S. 10 und S. 14; BMI auf Anfrage des Mediendienst Integration im Juli 2026

Unabhängig von den Plänen des Bundes nutzen einzelne Behörden bereits automatisierte Systeme, um Anträge schneller bearbeiten zu können, etwa die Ausländerbehörde in Coburg. Dort hilft eine KI-Assistenz dabei, Fallakten auszuwerten. Treffpunkt Kommune, „KI in der Ausländerbehörde: Coburg beschleunigt Verfahren um mehr als 80 Prozent” (zuletzt aufgerufen am 2.10.26)

Kritik am deutschen Gesetz

Im Online-Lunchtalk mit dem Mediendienst kritisiert der Datenschützer Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz den Gesetzentwurf: „Entlastung ist absolut wichtig, deswegen finde ich es auch richtig, dass künstliche Intelligenz in Migrationsverfahren eingesetzt wird. Es ist eben nur die Frage, wie sie eingesetzt wird”, sagt Weichert.

Im aktuellen Gesetzentwurf werde nicht transparent, wie die KI an Entscheidungsprozessen in Visa- und Asylverfahren beteiligt sein soll – und das sei somit auch für Betroffene kaum nachvollziehbar. „Künstliche Intelligenz stellt eine Blackbox für den Sachbearbeiter und erst recht für den Betroffenen dar”, sagt Weichert. „Entscheidungen können auch von einem Gericht möglicherweise nicht überprüft werden.” Weichert hält den Gesetzentwurf für nicht mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. „Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KIMVG)”, Juli 2026, S. 14 und 18

Der Einsatz von KI soll Personal entlasten. Die Datenschutz-Vereinigung zweifelt an, dass Mitarbeitende der Behörden die Entscheidungen der KI hinterfragen werden. In der Wissenschaft ist zudem das Phänomen des „automation bias” beschrieben: Demnach tendieren Menschen dazu, Entscheidungen und Vorschlägen der KI mehr zu vertrauen, als sich selbst.  „Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KIMVG)”, Juli 2026, S. 12; W. Sievers, R. Bauböck, M. Czaika, A. Kraler (2025), „Drawing Boundaries and Crossing Borders: Migration in Theorie und Praxis”, S. 161/162

Zudem besteht die Sorge, dass insbesondere ein automatisiertes Verfahrensmonitoring dazu führen kann, dass eine KI Prognosen und Risikoeinschätzungen bezüglich einzelner Personen abgeben wird, auch wenn das Gesetz dies nicht explizit vorsieht. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert, dass der Regierungsentwurf des Gesetzes kein klares Prozedere beschreibe, wie Diskriminierung verhindert oder überhaupt erkannt werden solle. „Stellungnahme des AWO Bundesverbands e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern zum Entwurf eines
Gesetzes zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung”, Juni 2026, S. 4 und 5

Wie zuverlässig arbeitet die KI?

In der Vergangenheit hatten automatisierte Systeme beziehungsweise deren Algorithmen in Asylverfahren bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminiert, beispielsweise in Großbritannien. Insbesondere Schwarze Personen waren davon betroffen – Gesichtserkennung ist bei ihnen weniger genau. Laut KIMVG soll Diskriminierung durch Algorithmen mithilfe eines – nicht näher beschriebenen – „Kontrollsystems” verhindert werden. Benjamin Batte, "Algorithmic Borders”, S. 3; BBC (2020), „Home Office drops 'racist' algorithm from visa decisions”; The Guardian (2020), „Home Office to scrap 'racist algorithm' for UK visa applicants” (zuletzt abgerufen am 2.10.26); Petra Molnar, „Künstliche Intelligenz im Migrationsmanagement: Chancen, Herausforderungen und Risiken”, Kapitel „Herausforderungen und Kritik” (bpb-Dossier); Entwurf: KI-Migrationsverwaltungsgesetz - KIMVG, S. 16

Auch an der Akkuratheit der automatisierten Dialekterkennung, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits nutzt, bestehen Zweifel. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage geht hervor, dass die Dialekterkennung etwa im ersten Halbjahr 2022 in 76 Prozent der Fälle die angegebene Identität von Personen, die erstmals einen Asylantrag stellten, stützte – und in 24 Prozent nicht. Besonders häufig wurden die Angaben von jemenitischen und sudanesischen Antragstellenden nicht bestätigt. Deutscher Bundestag Kurzmeldungen (20.09.22), „Einsatz von Dialekterkennungssoftware im Bamf”; Algorithm Watch / Josephine Lulamae (5.09.22), „Kontroverse Dialekterkennung: Das BAMF und sein Pilotprojekt”; Deutscher Bundestag (31.08.22), Drucksache 20/3238

Rechtliche Grundlagen: Die europäische KI-Verordnung

KI-Systeme, die im Bereich der Migration eingesetzt werden, sind laut der europäischen KI-Verordnung sogenannte Hochrisikosysteme. Ein KI-System gilt immer dann als Hochrisikosystem, wenn es ein Profiling natürlicher Personen vornimmt, wenn Grundrechte, Sicherheit oder Gesundheit einer Person in Gefahr sind. EU-KI-Verordnung, Annex III, Kapitel 7 „Migration, Asyl und Grenzkontrolle”; Entwurf von Leitlinien der Kommission für die Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen, S. 116 ff.

Die Einführung solcher Systeme setzt eine regelmäßige Evaluation und gegebenenfalls eine sogenannte Grundrechte- FolgenabschätzungDie bewertet, welche Auswirkungen der Einsatz einer Technologie auf die Grundrechte haben kann. Sie muss vom Betreiber des entsprechenden Systems durchgeführt werden. voraus. Die KI-Verordnung tritt stufenweise in Kraft. Für Hochrisiko-Systeme im Bereich MigrationAnnex III in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 der KI-Verordnung gilt sie in den Mitgliedstaaten der EU ab Dezember 2027. Bestimmte Voraussetzungen müssen Anbieter und Betreiber von „Hochrisikosystemen” erst ab diesem Datum erfüllen, darunter zum Beispiel Risikomanagement, technische Dokumentation und Cybersicherheit. W. Sievers, R. Bauböck, M. Czaika, A. Kraler (2025), „Drawing Boundaries and Crossing Borders: Migration in Theorie und Praxis”, S. 161; EU Artificial Intelligence Act, „Zeitplan für die Umsetzung”; European Commission: AI Act

KI in ausländischen Migrationsverwaltungen

Vorbilder für die deutsche Anwendung von KI in Asylprozessen sind beispielweise Länder wie Großbritannien oder Kanada.

Privacy International (2024), „Automating the hostile environment: uncovering a secretive Home Office algorithm at the heart of immigration decision-making”; Gov UK, „Live facial recognition in Immigration Enforcement"; Gov UK: „Facial age estimation: Using AI to support initial age decisions” (alles zuletzt abgerufen am 5.10.26)

  • In Kanada werden Visaanträge mithilfe von Algorithmen automatisch vorsortiert. Auf der Website der kanadischen Regierung betont der stellvertretende Minister für Einwanderung jedoch, wie wichtig „menschliche Werte” wie Transparenz, Antirassismus und Rechenschaftspflicht im Bereich Einwanderung seien, während die KI besonders gut und schnell Daten verarbeite.

Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD e. V.) und des Netzwerks Datenschutzexpertise zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Oktober 2026), S. 18; Government of Canada, „Immigration, Refugees and Citizenship Canada: Artificial Intelligence Strategy” (zuletzt abgerufen am 5.10.26)

  • Die USA nutzen Algorithmen, um Daten Visaantragstellender zu analysieren und sowohl Betrugsversuche als auch Sicherheitsrisiken vorherzusagen.

Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD e. V.) und des Netzwerks Datenschutzexpertise zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung (Oktober 2026), S. 18

  • Die Website des US-Heimatschutz-Ministeriums listet eine Reihe von KI-Anwendungen, die im Bereich Zoll und Grenzschutz genutzt werden oder künftig genutzt werden sollen, darunter beispielweise Sprachassistenten und KI, die hilft, gefälschte Pässe zu erkennen. Aber auch Sensortechnologie („Relocatable Multi-Sensor System”), um Grenzabschnitte mobil und dynamisch zu überwachen. Dabei hilft KI etwa, menschliche Bewegungen und jene von Tieren auseinanderzuhalten.

Homeland Security, „United States Customs and Border Protection – AI Use Cases” (zuletzt abgerufen am 5.10.26)

Der Tagesspiegel (2025), „KI-Checks bei der Einreise und neue „Master-Datenbank”: Werden die USA zum Überwachungsstaat?"

Innerhalb Europas soll bald das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) genutzt werden. Damit können personenbezogene Daten – etwa Staatsangehörigkeit oder Beschäftigungsstatus – aus Online-Anträgen automatisiert mit bestehenden EU-Datenbanken abgeglichen werden. Amrei Meier (2026), „Migration im Algorithmus: Wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz globale Mobilität verändern”, S. 2